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Zuhause oder Heim

Tagespflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Die Tagespflege betreut den pflegebedürftigen Menschen tagsüber in einer Einrichtung. Angehörige können arbeiten oder durchatmen. Die Pflegekasse zahlt einen eigenen Betrag, der das Pflegegeld nicht kürzt.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 9 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Was die Tagespflege leistet
  2. Wann die Tagespflege passt
  3. Typische Fehler
  4. Der Anspruch und die Höhe
  5. Wie man den Anspruch nutzt
  6. Fahrtkosten und Verpflegung
  7. Die Kombination mit Pflegegeld
  8. Beispiel aus dem Alltag
  9. Worauf bei der Auswahl achten
  10. Die Qualität der Einrichtung
  11. Der Weg zum Platz
  12. Was die Tagespflege nicht leistet
  13. Die Entlastung bewusst planen
  14. Was die Kasse noch trägt
  15. Der Umgang mit Widerstand
  16. Die Tagespflege bei Arbeit

Die Tagespflege ist der Taktgeber für Familien, die rund um die Uhr pflegen. Sie nimmt den pflegebedürftigen Menschen tagsüber auf und gibt den Angehörigen Zeit. Die Pflege zu Hause bleibt bestehen, der Tag bekommt aber eine Pause.

Die Tagespflege ist eine eigene Leistung der Pflegeversicherung. Sie steht nach § 41 SGB XI zu und wird zusätzlich gezahlt. Der Ratgeber zu Tag und Nacht zeigt die Nachtpflege als Ergänzung.

Was die Tagespflege leistet

Die Einrichtung betreut, aktiviert und versorgt den Menschen am Tag. Dazu gehören Mahlzeiten, Gedächtnisübungen, Bewegung und Gemeinschaft. Bei Bedarf leistet das Team auch Grundpflege.

Der Tagesablauf ist strukturiert. Das ist für Menschen mit Demenz oft so wertvoll wie die Pflege selbst. Der Ratgeber zu Demenz zeigt die Besonderheiten.

Die Tagespflege ist keine Dauereinrichtung. Der Mensch kommt morgens und fährt nachmittags zurück. So bleibt die Verbindung zum Zuhause bestehen.

Der Wechsel zwischen Tagespflege und Zuhause tut vielen gut. Die Person erlebt Abwechslung und Gemeinschaft. Zu Hause bleibt der gewohnte Rahmen mit dem eigenen Bett.

Oft ist die Tagespflege auch der Einstieg, bevor später ein Heim in Frage kommt. Die Belastung sinkt, ohne den Ortswechsel sofort zu vollziehen.

Für Angehörige ist die freie Zeit der eigentliche Gewinn. Wer sonst nicht aus dem Haus kommt, kann Termine bündeln. Ein freier Tag pro Woche kann eine Überlastung abwenden.

Wann die Tagespflege passt

Sie passt, wenn die Pflege am Tag anstrengt, aber nachts wenig anfällt. Auch wenn die Person nicht allein bleiben darf, ist sie geeignet.

Sie passt bei Menschen mit Demenz, die Struktur brauchen. Sie passt, wenn Angehörige wieder arbeiten wollen. Sie passt, wenn die häusliche Pflege an Grenzen stößt, aber ein Heim noch zu früh ist.

Sie passt nicht, wenn die Person nachts viel Hilfe braucht. Dann ist die Nachtpflege oder ein Heim besser. Prüfen Sie den Bedarf ehrlich, bevor Sie buchen.

Ein weiteres Kriterium ist die Erreichbarkeit. Eine Einrichtung 20 Minuten entfernt bringt mehr als eine Stunde Fahrt. Der Fahrdienst ist Teil der Leistung, aber die Fahrzeit zählt zum Tag. Fragen Sie, wie lange die Abholung dauert und ob mehrere Personen zusammengefahren werden.

Typische Fehler

Der erste Fehler ist die Buchung ohne Kostenzusage. Beantragen Sie die Kostenübernahme vor dem ersten Besuch. Sonst bleibt die Rechnung zunächst bei Ihnen.

Ein zweiter Fehler ist die falsche Erwartung. Die Tagespflege ist keine Ganztagsbetreuung und keine Nachtlösung. Wer nachts viel Hilfe braucht, muss die Nachtpflege nach § 41 SGB XI dazunehmen.

Ein dritter Fehler ist der überstürzte Einstieg. Beginnen Sie mit einem Tag pro Woche. Ein Tempo von fünf Tagen von Anfang an überfordert viele Menschen.

Ein vierter Fehler ist das Versäumen des Nachweises. Fehlen die Besuchstage im Nachweisheft, kann die Kasse die Abrechnung kürzen. Führen Sie das Heft regelmäßig.

Ein fünfter Fehler ist die Kombination ohne Blick auf die Leistung. Wer Tagespflege und ambulante Sachleistung mischt, muss die Kürzung des Pflegegelds bei der Kombinationsleistung beachten. Die Tagespflege selbst kürzt das Pflegegeld nicht.

Der Anspruch und die Höhe

Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Die Pflegekasse zahlt einen Monatsbetrag je Pflegegrad: 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 bei Pflegegrad 3, 1.685 bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5.

Dieser Betrag läuft zusätzlich neben Pflegegeld und Sachleistung. Das Pflegegeld wird nicht gekürzt. Diese Regel steht in § 41 Abs. 2 SGB XI.

Mit Pflegegrad 1 gibt es keinen eigenen Betrag. Die Tagespflege lässt sich aber über den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat nutzen. Reicht der Betrag nicht, stockt man aus eigener Tasche auf.

Die Kasse übernimmt bis zur Höhe des Betrags. Kostet die Einrichtung mehr, zahlt man die Differenz selbst. Planen Sie die Differenz vorab ein.

Die Zahlung läuft als Sachleistung direkt an die Einrichtung. Sie rechnen also nur die Aufschläge selbst ab. So bleibt die Abrechnung übersichtlich.

Wie man den Anspruch nutzt

Beantragen Sie die Kostenübernahme vor dem ersten Besuch. Die Kasse bewilligt dann den Betrag. Viele Kassen arbeiten mit den Einrichtungen direkt zusammen.

Die Einrichtung reicht die Abrechnung ein. Sie führen ein Nachweisheft über die Besuchstage. So ist die Nutzung für die Kasse belegt. Über den Antrag entscheidet die Kasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach § 18c SGB XI.

Der Bewilligungsbescheid nennt den Monatsbetrag. Der Betrag verfällt am Monatsende, anders als beim Entlastungsbetrag. Planen Sie deshalb feste Tage ein.

Fahrtkosten und Verpflegung

Die Fahrtkosten sind im Leistungsbetrag enthalten. Die Einrichtung organisiert den Fahrdienst oft selbst. Fragen Sie nach der Fahrtzeit und dem Fahrweg.

Verpflegung und Investitionskosten sind nicht enthalten. Das Mittagessen zahlt man selbst. Dafür lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen, denn Essen in der Tagespflege ist ein anerkannter Zweck.

Manche Einrichtungen berechnen eine Aufnahmegebühr. Prüfen Sie die Vereinbarung. Fragen Sie, welche Kosten die Kasse trägt und welche privat bleiben.

Die Kombination mit Pflegegeld

Viele Familien fragen, ob Tagespflege das Pflegegeld mindert. Antwort: nein. Der Betrag nach § 41 läuft neben dem Pflegegeld. Das Pflegegeld bleibt in voller Höhe.

Anders ist es bei der Kombinationsleistung. Wer Tagespflege und ambulanter Sachleistung kombiniert, muss aufpassen. Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

Die Tagespflege ist am Preis gemessen günstig für die Angehörigen. Sie kostet die Kasse Geld, entlastet aber die Familie stark. Für viele ist sie der Weg, Beruf und Pflege zu verbinden.

Beispiel aus dem Alltag

Ein Beispiel: Familie Vogel in Kassel pflegt die Mutter mit Pflegegrad 3. Die Mutter besucht drei Tage pro Woche eine Tagespflege. Die Kasse zahlt bis 1.357 Euro im Monat.

Die Verpflegung kostet 45 Euro im Monat extra. Die Tochter deckt das mit dem Entlastungsbetrag ab. An den drei Tagen arbeitet sie wieder halbtags.

Die Nacht und das Wochenende bleiben bei der Familie. Der Bruder übernimmt die Wochenenden. Das Beispiel zeigt: Tagespflege ist eine Ergänzung, kein Ersatz.

Worauf bei der Auswahl achten

Sehen Sie sich die Einrichtung an. Achten Sie auf Personal, Räume und den Tagesablauf. Fragen Sie nach der Gruppengröße und der Fachkraftquote.

Prüfen Sie die Erreichbarkeit. Eine kurze Fahrt ist besser als eine weite. Der Fahrdienst sollte verlässlich sein.

Sprechen Sie mit dem Pflegestützpunkt. Er kennt die Anbieter vor Ort und die Wartezeiten. Der Ratgeber zur Beratung zeigt die Anlaufstellen.

Verlangen Sie einen Probebesuch. Wenn die Person sich wohlfühlt, bleibt sie eher. Das entlastet doppelt.

Die Qualität der Einrichtung

Die Einrichtungen werden von der Heimaufsicht geprüft. Prüfberichte lassen sich oft online einsehen. Fragen Sie nach dem letzten Bericht.

Ein gutes Konzept hat feste Zeiten. Bewegung, Mahlzeiten und Ruhe wechseln sich ab. Zu lange Fernsehsitzungen sind ein Warnzeichen.

Die Fachkraftquote sagt viel über die Betreuung. Fragen Sie, wie viele Pflegekräfte und wie viele Betreuungskräfte arbeiten. Bei Demenzgruppen sollte das Team geschult sein.

Besuchen Sie die Einrichtung zu einer normalen Zeit, nicht nur zur Führung. So sehen Sie den echten Tagesablauf.

Der Weg zum Platz

  1. Prüfen Sie den Pflegegrad und den Leistungsbetrag.
  2. Fragen Sie die Pflegekasse nach dem Anspruch nach § 41.
  3. Suchen Sie Einrichtungen in der Nähe.
  4. Besichtigen Sie zwei bis drei Angebote.
  5. Fragen Sie nach Fahrt, Verpflegung und Kosten.
  6. Beantragen Sie die Kostenübernahme schriftlich.
  7. Vereinbaren Sie eine Probezeit und einen festen Rhythmus.

Was die Tagespflege nicht leistet

Die Tagespflege ersetzt keine Nachtruhe. Wer nachts viel Pflege braucht, kombiniert mit der Nachtpflege. Beide Zweige laufen über denselben Leistungsbetrag.

Die Tagespflege ersetzt auch kein Heim. Sie ist ein teilstationäres Angebot. Erst die vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI kommt einem Heim gleich.

Für demente Menschen braucht die Tagespflege ein passendes Konzept. Fragen Sie nach Demenzgruppen und geschultem Personal. Der Ratgeber zur Demenz zeigt die Anforderungen.

Die Entlastung bewusst planen

Nutzen Sie die freie Zeit nicht nur für Pflichten. Ein freier Vormittag ohne Termine hilft. Planen Sie die Zeit wie einen Termin.

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat kann zusätzlich eine Alltagshilfe finanzieren. Der Ratgeber zur Nachbarschaftshilfe zeigt Wege.

Für Urlaub und Krankheit gibt es Verhinderungspflege. Sie schließt die Lücke, wenn die Tagespflege ausfällt. Der gemeinsame Jahresbetrag beträgt 3.539 Euro.

Ein Notfallplan rundet die Vorsorge ab. Notieren Sie Ansprechpartner und Öffnungszeiten. So gerät der Alltag nicht ins Rutschen, wenn etwas dazwischenkommt.

Was die Kasse noch trägt

Neben der Tagespflege gibt es die Nachtpflege nach § 41 SGB XI. Beide zusammen nutzen denselben Monatsbetrag. Wer beides braucht, teilt den Betrag auf.

Die Kurzzeitpflege hilft bei Übergängen. Nach einem Krankenhausaufenthalt braucht die Person oft vorübergehend mehr Betreuung. Die Tagespflege kann dann zu Hause weiterlaufen.

Der Hausnotruf ergänzt die Sicherheit. Die Kasse übernimmt bis 27 Euro im Monat für den Basistarif. So bleibt die Person auch allein gut versorgt.

Für den Umbau zu Hause gibt es den Zuschuss zur Wohnraumanpassung. Ein barrierefreies Bad entlastet beim Besuch der Tagespflege.

Der Umgang mit Widerstand

Manche Menschen wollen die Tagespflege zuerst nicht. Ein langsamer Einstieg hilft. Beginnen Sie mit 1 Tag pro Woche.

Erklären Sie die Einrichtung als Ausflug, nicht als Abschieben. Der Kontakt zu anderen tut gut. Viele ändern nach den ersten Besuchen ihre Meinung.

Fahren Sie die Person anfangs selbst. Die vertraute Fahrt senkt die Hürde. Später kann der Fahrdienst übernehmen.

Bleiben Sie geduldig. Der Rhythmus braucht 2 bis 4 Wochen. Erst danach zeigt sich, ob das Angebot passt.

Wenn die Person die Gruppe ablehnt, wechseln Sie die Einrichtung. Nicht jede Tagespflege liegt jedem Menschen. Ein neuer Versuch lohnt sich.

Sprechen Sie mit dem Team über Ihre Beobachtungen. Gute Einrichtungen hören zu und passen den Tag an. So wächst das Vertrauen auf beiden Seiten.

Die Tagespflege bei Arbeit

Tagespflege ist oft die Voraussetzung, um wieder zu arbeiten. Die Betreuung läuft, während die Angehörigen im Job sind. Der Ratgeber zu Pflege und Beruf zeigt die Freistellungen.

Die kurzfristige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Arbeitstagen hilft bei Akutfällen. Sie gilt nach § 2 PflegeZG. Der Lohnausfall wird über das Pflegeunterstützungsgeld teilweise ausgeglichen.

Für den Übergang nach dem Krankenhaus gibt es die Übergangspflege bis 10 Tage. Die Entlassung aus der Klinik wird dort organisiert. Die Tagespflege kann sich daran anschließen.

Häufige Fragen

Was bringt Tagespflege?

Sie betreut und aktiviert den pflegebedürftigen Menschen tagsüber. Angehörige können arbeiten, sich erholen oder Termine wahrnehmen. Die Nacht und das Wochenende bleiben in eigener Hand.

Was zahlt die Pflegekasse?

Die Tages- und Nachtpflege ist eine eigene Leistung nach § 41 SGB XI. Der Betrag hängt vom Pflegegrad ab und wird zusätzlich gezahlt, ohne das Pflegegeld zu kürzen.

Sind Fahrt und Verpflegung dabei?

Die Fahrtkosten sind im Leistungsbetrag enthalten. Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung zahlt man selbst. Dafür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Tagespflege?

Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Auch mit Pflegegrad 1 ist die Nutzung möglich, wird aber in der Regel aus dem Entlastungsbetrag finanziert.

Quellen

  1. § 41 SGB XI, Tagespflege und Nachtpflege
  2. § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag
  3. § 38 SGB XI, Kombination mit Pflegegeld
  4. Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen