Entlassung aus dem Krankenhaus: Pflege rechtzeitig organisieren
Das Krankenhaus muss die Versorgung nach der Entlassung vorbereiten und darf dafür Medikamente, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege für bis zu 7 Tage verordnen. Melden Sie sich früh beim Sozialdienst, am besten in den ersten Tagen nach der Aufnahme.
Inhalt
- Was Entlassmanagement bedeutet
- Ein Beispiel aus Lüneburg
- Wann Sie sich melden sollten
- Was die Klinik für die ersten Tage verordnen darf
- Den Pflegegrad schon aus der Klinik beantragen
- Welche Wege es nach der Entlassung gibt
- Hilfe von der Krankenkasse, wenn noch kein Pflegegrad besteht
- Wenn die Entlassung zu früh kommt
- Der Entlasstag
- Die ersten Tage zu Hause
Das Krankenhaus ist verpflichtet, die Pflege nach der Entlassung vorzubereiten. Zuständig ist meist der Sozialdienst der Klinik, und Sie sollten ihn ansprechen, sobald klar ist, dass Ihr Angehöriger danach Hilfe braucht. Die Klinik darf für die ersten bis zu 7 Tage Medikamente, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege verordnen. Findet sich keine Anschlussversorgung, kann Ihr Angehöriger bis zu 10 Tage zur Übergangspflege im Krankenhaus bleiben.
Viele Familien erfahren vom Entlasstermin erst ein oder zwei Tage vorher. Wer früher fragt, hat mehr Auswahl, gerade bei Kurzzeitpflegeplätzen, die vielerorts knapp sind.
Was Entlassmanagement bedeutet
Seit 2017 regelt ein Rahmenvertrag zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern, wie die Klinik die Entlassung vorbereiten muss. Grundlage ist § 39 Abs. 1a SGB V. Die Klinik soll früh einschätzen, was der Patient nach der Entlassung braucht, und einen Entlassplan erstellen. Darin steht zum Beispiel, ob ein Pflegedienst kommen muss oder welche Hilfsmittel nötig sind. Die Krankenkasse ist verpflichtet, die Klinik dabei zu unterstützen.
Ihr Angehöriger muss dem Entlassmanagement schriftlich zustimmen, weil dabei Daten an Krankenkasse, Pflegedienst oder Reha gehen. Das Formular liegt meist schon den Aufnahmepapieren bei. Kann er nicht selbst unterschreiben, braucht es eine Vollmacht, einen Betreuer oder bei Ehepartnern die Notvertretung in Gesundheitsfragen (§ 1358 BGB).
Ein Beispiel aus Lüneburg
Thomas, 58, wohnt in Hamburg. Sein Vater Horst, 84, lebt allein in einem Reihenhaus in Lüneburg und hatte einen leichten Schlaganfall. Nach fünf Tagen auf der Stroke Unit kann Horst wieder sprechen, aber der rechte Arm ist schwach, und beim Gehen braucht er Hilfe. Am sechsten Tag sagt der Stationsarzt im Vorbeigehen, man plane die Entlassung "für Anfang nächster Woche".
Thomas fragt am selben Nachmittag nach dem Sozialdienst. Die Sozialarbeiterin hat Horst noch nicht auf ihrer Liste. Sie meldet ihn für eine neurologische Anschlussreha an, stellt mit Horsts Einverständnis den Antrag auf einen Pflegegrad und rät Thomas, schon jetzt einen Pflegedienst für die Zeit nach der Reha anzufragen.
Wann Sie sich melden sollten
Melden Sie sich in den ersten Tagen nach der Aufnahme, wenn absehbar ist, dass Ihr Angehöriger zu Hause nicht mehr allein zurechtkommen wird. Bei geplanten Operationen geht das schon vorher, zum Beispiel beim Vorgespräch. Fragen Sie auf der Station, wer für das Entlassmanagement zuständig ist, und lassen Sie sich Namen und Durchwahl geben.
Diese Fragen helfen beim ersten Gespräch mit Arzt oder Sozialdienst:
- Wann ist die Entlassung voraussichtlich geplant?
- Wird eine Reha empfohlen, und wurde sie schon beantragt?
- Welche Hilfe wird Ihr Angehöriger zu Hause brauchen, und wie lange voraussichtlich?
- Welche Hilfsmittel werden verordnet, und wer liefert sie?
- Wurde ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt?
- Wer ist Ihr Ansprechpartner, wenn sich der Termin verschiebt?
Notieren Sie die Antworten mit Datum. Bei Schichtwechseln geht vieles verloren, und Sie können dann zeigen, was vereinbart war.
Was die Klinik für die ersten Tage verordnen darf
Damit nach der Entlassung keine Lücke bis zum ersten Hausarzttermin entsteht, dürfen Krankenhausärzte für einen Übergang verordnen. Das gilt für bis zu 7 Tage nach der Entlassung:
- Arzneimittel, in der Regel die kleinste Packungsgröße
- Hilfsmittel wie Rollator, Toilettenstuhl oder Duschhocker
- Heilmittel, etwa Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie
- häusliche Krankenpflege, zum Beispiel für Verbandswechsel, Spritzen oder Medikamentengabe
- eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn der Patient noch berufstätig ist
Am Entlasstag bekommt Ihr Angehöriger einen Entlassbrief für den Hausarzt mit einer Übersicht seiner Medikamente, bei drei oder mehr Medikamenten in der Regel als Medikationsplan. Prüfen Sie, ob beides dabei ist, bevor Sie losfahren. Entlassrezepte gelten nur wenige Tage. Lösen Sie sie am Entlasstag oder am nächsten Tag ein und vereinbaren Sie sofort einen Termin beim Hausarzt für die Folgeverordnungen.
Den Pflegegrad schon aus der Klinik beantragen
Der Antrag auf einen Pflegegrad kann gestellt werden, während Ihr Angehöriger noch im Krankenhaus liegt. Das lohnt sich, weil die Pflegekasse ab dem Monat des Antrags zahlt. Der Sozialdienst schickt den Antrag auf Wunsch weiter, Sie können aber auch selbst bei der Pflegekasse anrufen.
Ist für die Weiterversorgung eine Begutachtung in der Klinik nötig, muss sie innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags stattfinden. Dasselbe gilt, wenn Sie beim Arbeitgeber Pflegezeit angekündigt haben. Manchmal stellt der Medizinische Dienst dabei zunächst nur vorläufig fest, ob ein Pflegegrad vorliegt, und begutachtet später zu Hause vollständig. Wie der Antrag abläuft und was im Gutachten wichtig ist, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Welche Wege es nach der Entlassung gibt
Welche Lösung passt, hängt davon ab, wie selbstständig Ihr Angehöriger ist, ob jemand bei ihm wohnt und ob schon ein Pflegegrad besteht. Die Kostenträger unterscheiden sich:
| Weg | Wer zahlt | Wie lange |
|---|---|---|
| Nach Hause mit Pflegedienst | Pflegekasse (ab Pflegegrad 2), vorher Krankenkasse bei ärztlicher Verordnung | unbegrenzt |
| Anschlussreha | Krankenkasse oder Rentenversicherung | meist einige Wochen |
| Kurzzeitpflege mit Pflegegrad 2 bis 5 | Pflegekasse aus dem Jahresbetrag von 3.539 Euro | bis 8 Wochen im Jahr |
| Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad 2 | Krankenkasse (§ 39c SGB V) | bis 8 Wochen im Jahr |
| Übergangspflege im Krankenhaus | Krankenkasse (§ 39e SGB V) | bis 10 Tage |
In der Kurzzeitpflege zahlen Sie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst. Dafür kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat genutzt werden, auch angesparte Beträge. Wie sich Kurzzeit- und Verhinderungspflege aufteilen lassen, erklärt der Ratgeber Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Die Anschlussreha muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen und wird aus der Klinik beantragt. Sie dürfen eine Wunschklinik nennen. Bei Rentnern zahlt meist die Krankenkasse, bei Berufstätigen häufig die Deutsche Rentenversicherung.
Manchmal zeigt sich schon im Krankenhaus, dass Ihr Angehöriger nicht mehr allein leben kann. Dann ist der Druck groß, sofort einen Heimplatz zu finden. Sie müssen diese Entscheidung aber nicht vom Krankenbett aus treffen. Ein Kurzzeitpflegeplatz verschafft einige Wochen Zeit, in denen Sie Heime ansehen und mit Ihrem Angehörigen in Ruhe über die Kosten sprechen können. Manche Heime bieten selbst Kurzzeitpflege an und nehmen Gäste danach als Dauerbewohner auf, wenn ein Platz frei wird; der Sozialdienst weiß meist, welche Häuser in der Gegend das tun.
Hilfe von der Krankenkasse, wenn noch kein Pflegegrad besteht
Viele Patienten brauchen nach einem Krankenhausaufenthalt für einige Wochen Hilfe, haben aber (noch) keinen Pflegegrad 2. Für diese Zeit ist die Krankenkasse zuständig.
Häusliche Krankenpflege als Unterstützungspflege umfasst Grundpflege wie Waschen und Anziehen sowie hauswirtschaftliche Versorgung (§ 37 Abs. 1a SGB V). Haushaltshilfe übernimmt Einkaufen, Kochen und Putzen (§ 38 SGB V). Beides gibt es in der Regel für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall und nur, wenn niemand im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann. Lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, verlängert sich die Haushaltshilfe auf bis zu 26 Wochen. Der Arzt muss beides verordnen, und es gibt eine Zuzahlung.
Für Behandlungspflege wie Verbandswechsel, Insulinspritzen oder Kompressionsstrümpfe zahlt die Krankenkasse auch dann, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Sie wird ebenfalls ärztlich verordnet und vom Pflegedienst erbracht.
Wenn die Entlassung zu früh kommt
Ein Krankenhaus darf entlassen, wenn medizinisch keine stationäre Behandlung mehr nötig ist. Es muss aber vorher dafür sorgen, dass die Versorgung danach steht. Halten Sie die Entlassung für verfrüht, bitten Sie um ein Gespräch mit dem Stationsarzt, an dem auch der Sozialdienst teilnimmt. Sagen Sie konkret, was fehlt:
"Mein Vater kann noch nicht allein zur Toilette, und zu Hause ist niemand. Ein Pflegedienst ist erst ab dem 14. verfügbar. Ich bitte darum, dass Kurzzeitpflege oder Übergangspflege organisiert wird, bevor er entlassen wird."
Hilft das Gespräch nicht, wenden Sie sich an die Patientenfürsprecherin oder das Beschwerdemanagement der Klinik und rufen Sie die Krankenkasse an. Die Kasse muss das Entlassmanagement unterstützen und kann bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz helfen.
Der Entlasstag
Am Entlasstag selbst ist meist wenig Zeit. Klären Sie einen Tag vorher, wann Ihr Angehöriger abgeholt werden kann und ob ein Krankentransport nötig ist. Den verordnet die Klinik, wenn er medizinisch erforderlich ist. Folgendes sollte geklärt sein, bevor Sie losfahren:
- Entlassbrief, Medikationsplan und Rezepte sind dabei.
- Die Hilfsmittel sind bestellt oder schon geliefert.
- Der Pflegedienst weiß, wann der erste Einsatz ist.
- Im Kühlschrank ist etwas zu essen, die Heizung läuft.
- Der Hausarzt hat einen Termin in den nächsten Tagen frei.
Thomas holt seinen Vater nach drei Wochen Reha ab. Der Pflegedienst kommt ab dem ersten Abend zweimal täglich, und für Donnerstag hat der Hausarzt einen Hausbesuch zugesagt.
Die ersten Tage zu Hause
Die ersten Tage nach der Entlassung sind oft unruhiger als gedacht. Neue Medikamente machen müde oder schwindlig, und die Wohnung ist noch nicht auf die Einschränkungen eingerichtet. Rechnen Sie damit, dass Sie in dieser Zeit häufiger vorbeikommen oder telefonieren müssen.
Wenn Sie berufstätig sind, können Sie für bis zu 10 Arbeitstage kurzzeitig der Arbeit fernbleiben und Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Was sonst in der ersten Woche zu erledigen ist, finden Sie in der Übersicht Pflegefall in der Familie: Was tun? und zum Abhaken in der Checkliste für den Pflegefall.
Häufige Fragen
Darf das Krankenhaus meinen Vater entlassen, obwohl zu Hause nichts organisiert ist?
Medizinisch darf die Klinik entlassen, wenn keine Krankenhausbehandlung mehr nötig ist. Sie muss aber vorher die Anschlussversorgung vorbereiten. Ist das nicht geschehen, verlangen Sie ein Gespräch mit Stationsarzt und Sozialdienst und fragen Sie nach Kurzzeit- oder Übergangspflege.
Wie lange gilt ein Rezept aus dem Krankenhaus?
Entlassrezepte sind nur wenige Tage gültig und decken eine kleine Packung ab. Lösen Sie sie am Entlasstag oder direkt danach ein und lassen Sie sich die Folgeverordnung beim Hausarzt ausstellen.
Wer organisiert die Reha nach dem Krankenhaus?
Den Antrag auf Anschlussrehabilitation stellt in der Regel der Sozialdienst der Klinik zusammen mit den Ärzten. Kostenträger ist bei Rentnern meist die Krankenkasse, bei Berufstätigen oft die Rentenversicherung. Sie können eine Wunschklinik nennen.
Kann man im Krankenhaus schon einen Pflegegrad beantragen?
Ja. Der Sozialdienst schickt den Antrag auf Wunsch an die Pflegekasse. Ist die Weiterversorgung sonst nicht zu klären, muss die Begutachtung im Krankenhaus innerhalb einer Woche stattfinden.