Plötzlich ein Pflegefall? Die ersten Schritte Pflegetelefon des Bundes: 030 20179131 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr)

Pflegeleistungen 2026: Was die Pflegekasse zahlt

Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und was Ihnen sonst zusteht.

Hier anfangen

  1. Pflegegeld: Höhe, Voraussetzungen und AuszahlungPflegegeld 2026: 347 bis 990 Euro im Monat ab Pflegegrad 2. Voraussetzungen, Auszahlung, Beratungsbesuch, Steuer, Krankenhaus, Todesfall und Pläne für 2027.
  2. Entlastungsbetrag: Wofür Sie die 131 Euro nutzen könnenEntlastungsbetrag 131 Euro ab Pflegegrad 1: wofür Sie ihn nutzen dürfen und wofür nicht, wie die Abrechnung läuft, Nachbarschaftshilfe, Ansparen bis 30. Juni.
  3. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: So nutzen Sie den gemeinsamen JahresbetragVerhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2026: 3.539 Euro gemeinsamer Jahresbetrag, Regeln für Angehörige, stundenweise Pflege, Antrag und Abrechnung.
  4. Pflegereform: Was das Pflegeneuordnungsgesetz ändern sollPflegereform 2027: Was der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes plant, was für Pflegegrad 1 wegfällt und was Angehörige jetzt noch tun sollten.

Die Pflegeversicherung ist eine Teilversicherung. Sie deckt nicht alle Kosten, zahlt aber deutlich mehr, als viele Familien abrufen. Neben dem Pflegegeld gibt es Budgets für Pflegedienst, Tagespflege, Verhinderungspflege und Haushaltshilfe, dazu Zuschüsse für Hilfsmittel, Hausnotruf und den Umbau der Wohnung.

Die meisten Leistungen lassen sich kombinieren. Wer seine Mutter zu Hause pflegt, kann Pflegegeld bekommen, zweimal pro Woche die Tagespflege nutzen, über den Entlastungsbetrag eine Haushaltshilfe bezahlen und im Urlaub die Verhinderungspflege einsetzen. Welche Beträge bei welchem Pflegegrad gelten, zeigt die Tabelle der Pflegeleistungen. Ihre persönlichen Ansprüche berechnet der Leistungsrechner.

Für 2027 plant die Bundesregierung einen Umbau. Was das bedeutet und warum Sie Anträge trotzdem nicht aufschieben sollten, steht im Ratgeber zur Pflegereform 2027.

Alle Ratgeber: Leistungen & Geld

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?

Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro im Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.

Welche Leistungen werden am häufigsten vergessen?

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, die Pauschale für Pflegehilfsmittel, die Tagespflege, die zusätzlich zum Pflegegeld läuft, und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.

Ändern sich die Leistungen 2027?

Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz einen Umbau in Budgets. Der Entwurf ist im Bundestag, aber noch nicht beschlossen. Bis dahin gelten die Beträge von 2026.