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Rente für pflegende Angehörige: Wann die Pflegekasse Rentenbeiträge zahlt

Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 an wenigstens 10 Stunden pro Woche zu Hause pflegt und höchstens 30 Stunden arbeitet, bekommt von der Pflegekasse Rentenbeiträge. 2026 sind das je nach Pflegegrad und Leistung 139,04 bis 735,63 Euro im Monat.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 7 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Welche Voraussetzungen nennt § 44 SGB XI?
  2. Wie hoch sind die Rentenbeiträge 2026?
  3. Wie viel mehr Rente bringt das?
  4. Beispiel: Claudia pflegt neben der Teilzeitstelle
  5. Der Fragebogen der Pflegekasse
  6. Wenn die Kasse nicht zahlt oder zu wenig Stunden ansetzt
  7. Gesetzliche Unfallversicherung: automatisch und kostenlos
  8. Arbeitslosenversicherung: nur mit Vorversicherung
  9. Pflege neben der eigenen Rente
  10. Ihre Schritte im Überblick

Pflegen Sie einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 regelmäßig zu Hause, zahlt die Pflegekasse für Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Voraussetzung sind mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage, und höchstens 30 Stunden Erwerbsarbeit daneben. Sie zahlen selbst nichts. Die Beiträge erhöhen Ihre spätere Rente, und je nach Pflegegrad bringt ein Jahr Pflege laut Bundesgesundheitsministerium zwischen 7,34 und 38,85 Euro mehr Monatsrente. Dazu kommen ein beitragsfreier Unfallschutz und unter bestimmten Bedingungen die Arbeitslosenversicherung.

Welche Voraussetzungen nennt § 44 SGB XI?

Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie pflegen wenigstens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage.
  • Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt, also nicht im Heim.
  • Sie pflegen nicht erwerbsmäßig. Bei Angehörigen wird das angenommen, auch wenn das Pflegegeld an Sie weitergegeben wird.
  • Sie arbeiten daneben regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
  • Sie wohnen in Deutschland, einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz.

Pflegen Sie mehrere Menschen, zum Beispiel beide Eltern, werden die Stunden zusammengezählt. Jede gepflegte Person muss dann mindestens Pflegegrad 2 haben.

Ob die Stunden erreicht werden, ermittelt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung. Im Gutachten steht, wer als Pflegeperson wie viele Stunden pflegt. Nennen Sie bei der Begutachtung deshalb alle Pflegepersonen mit ihrem Zeitaufwand, auch Hilfen wie Einkaufen, Arztbegleitung oder nächtliches Aufstehen. Wie Sie sich darauf vorbereiten, steht im Artikel MD-Begutachtung vorbereiten.

Wie hoch sind die Rentenbeiträge 2026?

Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab und davon, welche Leistung die gepflegte Person bezieht. Am höchsten ist der Beitrag, wenn ausschließlich Pflegegeld gezahlt wird, also nur Angehörige pflegen. Hilft zusätzlich ein Pflegedienst, sinkt er.

Pflegegrad nur Pflegegeld Kombinationsleistung nur Sachleistung
Pflegegrad 2 198,62 Euro 168,83 Euro 139,04 Euro
Pflegegrad 3 316,32 Euro 268,87 Euro 221,43 Euro
Pflegegrad 4 514,94 Euro 437,70 Euro 360,46 Euro
Pflegegrad 5 735,63 Euro 625,29 Euro 514,94 Euro

Die Beträge gelten pro Monat und beziehen sich auf eine Pflegeperson, die die Pflege allein übernimmt. Teilen sich mehrere Menschen die Pflege und erreicht jeder die 10 Stunden, teilt die Kasse den Beitrag nach dem jeweiligen Anteil am Pflegeaufwand auf.

Wie viel mehr Rente bringt das?

Rentenbeiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Nach den Beträgen für 2026 bringt ein Jahr Pflege grob 0,17 bis 0,91 Entgeltpunkte. Mit dem Rentenwert von 42,52 Euro, der seit dem 1. Juli 2026 gilt, sind das die 7,34 bis 38,85 Euro mehr Monatsrente, die das Bundesgesundheitsministerium nennt. Wer fünf Jahre einen Angehörigen mit Pflegegrad 4 pflegt, kommt damit auf einen spürbaren Zuschlag, der bis zum Lebensende jeden Monat gezahlt wird.

Pflegezeiten zählen außerdem als Pflichtbeitragszeiten. Sie helfen also, Wartezeiten zu erfüllen, etwa die 5 Jahre für die Regelaltersrente oder die 35 Jahre für eine vorgezogene Altersrente.

Mit dem Rechner schätzen Sie, was Ihre Pflege bringt:

Rechner: Wie viel Rente bringt die Pflege?

Beitrag der Pflegekasse pro Monat0 €
Mehr Rente pro Monat, ungefähr0 €

Beiträge nach BMG für 2026. Die Rente ist eine Näherung mit dem Beitragssatz von 18,6 Prozent, dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro und dem Rentenwert ab 1. Juli 2026 von 42,52 Euro. Teilen sich mehrere Personen die Pflege, wird der Beitrag aufgeteilt.

Beispiel: Claudia pflegt neben der Teilzeitstelle

Claudia, 54, arbeitet 25 Stunden pro Woche als Verwaltungsangestellte in Leipzig. Ihr Vater Horst hat Pflegegrad 3 und lebt zwei Straßen weiter. Claudia geht jeden Morgen vor der Arbeit zu ihm, hilft beim Waschen und Anziehen, richtet die Tabletten und kauft samstags ein. Ihr Bruder Martin kommt sonntags. Horst bekommt nur Pflegegeld, ein Pflegedienst ist nicht beteiligt.

Bei der Begutachtung gibt Claudia an, dass sie rund 14 Stunden pro Woche pflegt. Martin kommt auf etwa 5 Stunden, bleibt also unter der Grenze von 10 Stunden. Nach dem Bescheid schickt die Pflegekasse Claudia einen Fragebogen. Sie füllt ihn aus, gibt ihre Arbeitszeit von 25 Stunden an und legt ihre Rentenversicherungsnummer bei.

Die Pflegekasse zahlt nun für Claudia monatlich Rentenbeiträge in Höhe von 316,32 Euro, zusätzlich zu den Beiträgen, die über ihren Job laufen. Ein Jahr später prüft Claudia ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung und sieht dort die Pflegezeit als Pflichtbeitragszeit.

Der Fragebogen der Pflegekasse

Einen förmlichen Antrag stellen Sie nicht. Die Pflegekasse der gepflegten Person schickt Ihnen einen "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen". Den gibt es nur bei der Pflegekasse, nicht bei der Rentenversicherung.

Gefragt wird nach Ihren persönlichen Daten, Ihrer Rentenversicherungsnummer, Ihrer Arbeitszeit, einem eventuellen Rentenbezug und dem Umfang der Pflege. Kommt der Fragebogen nicht von selbst, rufen Sie bei der Pflegekasse an und sagen: "Ich pflege meinen Vater, Pflegegrad 3, mehr als 10 Stunden pro Woche. Bitte schicken Sie mir den Fragebogen für Pflegepersonen zur Rentenversicherung."

Melden Sie Änderungen, etwa wenn Sie mehr arbeiten, ein Pflegedienst dazukommt oder sich der Pflegegrad ändert. Prüfen Sie einmal im Jahr Ihren Versicherungsverlauf, den Sie kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern können.

Wenn die Kasse nicht zahlt oder zu wenig Stunden ansetzt

Manchmal steht im Gutachten ein Pflegeaufwand unter 10 Stunden, obwohl Sie deutlich mehr leisten. Oder die Kasse lehnt die Beiträge ab, weil sie von einer anderen Arbeitszeit ausgeht. Die Feststellungen zu Ihren Pflegezeiten muss die Kasse Ihnen auf Wunsch mitteilen, so steht es in § 44 SGB XI. Fordern Sie sie schriftlich an.

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Beschreiben Sie darin, an welchen Tagen Sie was übernehmen und wie lange es dauert. Am überzeugendsten ist ein Pflegetagebuch, das Sie zwei bis vier Wochen lang führen. Zählen Sie auch Zeiten mit, die man leicht vergisst: Telefonate mit Ärzten und Kasse, Medikamente richten, Wäsche, Begleitung zu Terminen.

Gesetzliche Unfallversicherung: automatisch und kostenlos

Unter denselben Voraussetzungen wie bei der Rente sind Sie während der Pflege gesetzlich unfallversichert. Sie müssen sich nirgends anmelden, und es kostet Sie nichts. Zuständig ist die Unfallkasse Ihres Bundeslands, die Kosten tragen die Kommunen.

Versichert sind die pflegerischen Tätigkeiten, Hilfen im Haushalt der gepflegten Person, die Teilnahme an Pflegekursen und die direkten Wege zur gepflegten Person und zurück. Verletzen Sie sich zum Beispiel beim Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl am Rücken, sagen Sie dem Arzt, dass es ein Unfall bei der Pflege war. Der Unfall sollte binnen drei Tagen bei der Unfallkasse gemeldet werden.

Arbeitslosenversicherung: nur mit Vorversicherung

Die Pflegekasse zahlt auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, aber nur, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Pflege selbst versicherungspflichtig waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben (§ 26 Abs. 2b SGB III). Das betrifft vor allem Menschen, die ihre Stelle für die Pflege aufgeben. Endet die Pflege später, haben sie dann Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen der Arbeitsförderung.

Wer neben der Pflege weiter in Teilzeit sozialversicherungspflichtig arbeitet, ist über den Job bereits arbeitslosenversichert. Zusätzliche Beiträge der Pflegekasse gibt es dann nicht. Wenn Sie überlegen, Ihre Arbeitszeit zu reduzieren, lesen Sie vorher den Artikel zu Pflegezeit und Familienpflegezeit.

Pflege neben der eigenen Rente

Beziehen Sie eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze, zum Beispiel nach 45 Beitragsjahren, zahlt die Pflegekasse seit 2017 trotzdem Rentenbeiträge, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt auch für eine volle Altersrente.

Ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie mit einer Vollrente als Pflegeperson versicherungsfrei. Hier gibt es einen Ausweg: Sie beantragen bei der Rentenversicherung statt der Vollrente eine Teilrente. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, die Teilrente auf 99,99 Prozent festzulegen. Sie verzichten also auf 0,01 Prozent Ihrer Rente, und die Pflegekasse zahlt wieder Beiträge. Den Bescheid über die Teilrente schicken Sie an die Pflegekasse. Die zusätzliche Rente wird jeweils ab dem 1. Juli des Folgejahres ausgezahlt.

Bevor Sie wechseln, fragen Sie bei Ihrer Betriebsrente oder Zusatzversorgung nach, ob eine Teilrente dort Auswirkungen hat. Endet die Pflege, können Sie wieder in die Vollrente wechseln.

Ihre Schritte im Überblick

  1. Sorgen Sie dafür, dass bei der Begutachtung alle Pflegepersonen mit Stunden genannt werden.
  2. Füllen Sie den Fragebogen der Pflegekasse aus, oder fordern Sie ihn an.
  3. Geben Sie Ihre Arbeitszeit und einen eventuellen Rentenbezug ehrlich an.
  4. Melden Sie Änderungen bei Arbeitszeit, Pflegeumfang oder Pflegegrad.
  5. Prüfen Sie jährlich Ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.
  6. Als Rentnerin oder Rentner nach der Regelaltersgrenze: Teilrente von 99,99 Prozent prüfen.

Häufige Fragen

Wie viele Rentenpunkte bekomme ich für ein Jahr Pflege?

Das hängt vom Pflegegrad und von der bezogenen Leistung ab. Nach den Beträgen für 2026 sind es grob 0,17 bis 0,91 Entgeltpunkte pro Jahr. Das entspricht laut Bundesgesundheitsministerium 7,34 bis 38,85 Euro mehr Monatsrente.

Muss ich die Rentenbeiträge für die Pflege selbst beantragen?

Einen eigenen Antrag gibt es nicht, aber Sie sollten aktiv werden. Die Pflegekasse schickt einen Fragebogen für Pflegepersonen, oft nach der Begutachtung. Kommt keiner, fordern Sie ihn bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen an.

Bekomme ich als Rentnerin noch Rentenpunkte für die Pflege meines Mannes?

Vor der Regelaltersgrenze ja, auch mit voller Altersrente. Nach der Regelaltersgrenze zahlt die Pflegekasse nur weiter, wenn Sie statt der Vollrente eine Teilrente beziehen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt dafür eine Teilrente von 99,99 Prozent.

Teilen sich zwei Geschwister die Pflege, bekommen dann beide Rentenbeiträge?

Ja, wenn jede Person für sich mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt. Der Beitrag wird dann nach dem Anteil am Pflegeaufwand aufgeteilt. Machen beide keine oder unterschiedliche Angaben, teilt die Kasse zu gleichen Teilen.

Quellen

  1. § 44 SGB XI, Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
  2. Bundesgesundheitsministerium: Soziale Absicherung für Pflegepersonen
  3. Deutsche Rentenversicherung: Angehörige pflegen
  4. Deutsche Rentenversicherung: Pflege und Teilrente, höhere Rente für Pflegepersonen
  5. Verbraucherzentrale: Absicherung für pflegende Angehörige durch Sozialversicherungen
  6. § 26 SGB III, Versicherungspflicht sonstiger Personen