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Erste Schritte

Checkliste Pflegefall: Was Angehörige erledigen müssen

Diese Checkliste ordnet die Aufgaben nach Zeitpunkt: was am ersten Tag passieren muss, was in der ersten Woche, und was nach dem Bescheid der Pflegekasse. Dazu kommen eine Liste der Unterlagen und eine Telefonliste zum Ausfüllen.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 6 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Wie Daniel die Liste genutzt hat
  2. Am ersten Tag
  3. In der ersten Woche
  4. Vor der Entlassung aus dem Krankenhaus
  5. Die Wohnung
  6. Unterlagen, die Sie zusammensuchen sollten
  7. Telefonliste zum Ausfüllen
  8. Nach dem Bescheid der Pflegekasse
  9. Für Sie als pflegende Person

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, kommen in kurzer Zeit viele Aufgaben zusammen. Diese Checkliste sortiert sie nach dem Zeitpunkt, zu dem sie anstehen. Am ersten Tag zählen drei Dinge: den Pflegegrad beantragen, im Krankenhaus den Sozialdienst ansprechen und den Arbeitgeber informieren. Alles andere folgt in den Tagen danach.

Drucken Sie die Seite aus oder kopieren Sie die Listen in Ihr Handy. Haken Sie ab, was erledigt ist, und schreiben Sie das Datum dazu. Bei Rückfragen der Pflegekasse wissen Sie dann, wann Sie wen angerufen haben. Warum die Reihenfolge so ist, erklärt der Ratgeber Pflegefall in der Familie: Was tun?.

Wie Daniel die Liste genutzt hat

Daniel, 46, lebt in Leipzig. Seine Mutter Ingrid, 78, wohnt allein in Chemnitz. Seit einigen Monaten vergisst sie Termine, im Oktober hat sie zweimal den Herd angelassen. Die Hausärztin vermutet eine beginnende Demenz und rät Daniel, einen Pflegegrad zu beantragen.

Daniel hat neben dem Job wenig Zeit und fährt nur am Wochenende nach Chemnitz. Er druckt die Liste aus, klebt sie an den Kühlschrank seiner Mutter und arbeitet sie an den folgenden Wochenenden ab. Was er unter der Woche von Leipzig aus erledigen kann, etwa Anrufe bei der Pflegekasse, macht er in der Mittagspause.

Am ersten Tag

Diese Punkte sollten Sie nicht aufschieben. Beim Pflegegrad hängt das Geld vom Antragsdatum ab, und beim Arbeitgeber müssen Sie sich unverzüglich melden.

  • [ ] Pflegekasse anrufen und Leistungen der Pflegeversicherung beantragen (Datum und Gesprächspartner notieren)
  • [ ] Antrag zusätzlich kurz schriftlich bestätigen, Vorlage in den Musterbriefen
  • [ ] Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus: Sozialdienst auf der Station erfragen und Termin vereinbaren
  • [ ] Arbeitgeber informieren, wenn Sie kurzfristig fehlen (bis zu 10 Arbeitstage nach § 2 Pflegezeitgesetz)
  • [ ] Ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegesituation anfordern, für Arbeitgeber und Pflegeunterstützungsgeld
  • [ ] Klären, wer heute Nacht und morgen bei Ihrem Angehörigen ist oder nach ihm sieht

In der ersten Woche

In dieser Woche geht es darum, die Versorgung für die nächsten Wochen zu sichern. Nicht alles muss bis Tag 7 fertig sein, aber angestoßen sollte es sein.

  • [ ] Termin für die kostenlose Pflegeberatung vereinbaren (Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen anbieten)
  • [ ] Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Angehörigen beantragen, falls Sie freigestellt sind
  • [ ] Nach Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Bankvollmacht suchen
  • [ ] Hausarzt über die neue Lage informieren und Termin oder Hausbesuch vereinbaren
  • [ ] Bei Pflegediensten anfragen, ob sie Kapazität haben und ab wann
  • [ ] Mit der Familie besprechen, wer welche Aufgaben übernimmt
  • [ ] Pflegetagebuch beginnen: notieren, wobei Ihr Angehöriger Hilfe braucht und wie lange es dauert
  • [ ] Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen (bis 42 Euro im Monat ab Pflegegrad 1)

Das Pflegetagebuch ist für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst hilfreich. Eine Vorlage und Hinweise finden Sie im Ratgeber Pflegetagebuch.

Vor der Entlassung aus dem Krankenhaus

Wenn Ihr Angehöriger aus der Klinik kommt, sollte vorher geklärt sein, wie es danach weitergeht. Der Sozialdienst übernimmt einen Teil davon, verlassen Sie sich aber nicht darauf, dass alles von selbst passiert.

  • [ ] Entlasstermin erfragen und schriftlich festhalten
  • [ ] Klären, ob Anschlussreha, Kurzzeitpflege oder Rückkehr nach Hause geplant ist
  • [ ] Verordnete Hilfsmittel (Rollator, Toilettenstuhl, Pflegebett) bestellt und Lieferdatum bekannt
  • [ ] Pflegedienst hat den ersten Einsatz bestätigt
  • [ ] Entlassbrief und Medikationsplan liegen vor
  • [ ] Entlassrezepte am selben oder nächsten Tag in der Apotheke einlösen
  • [ ] Transport geklärt, bei Bedarf Krankentransport von der Klinik verordnen lassen
  • [ ] Folgetermin beim Hausarzt in den ersten Tagen vereinbart

Die Wohnung

Manche Sturzgefahren in der Wohnung lassen sich mit wenig Aufwand entschärfen. Gehen Sie einmal mit Blick auf die neuen Einschränkungen durch die Wohnung.

  • [ ] Stolperfallen entfernen: lose Teppiche, Kabel, Schwellen
  • [ ] Ausreichend Licht, vor allem nachts auf dem Weg zur Toilette
  • [ ] Haltegriffe an Toilette und Dusche, Duschhocker oder Badewannenbrett
  • [ ] Schlafplatz klären: Reicht das eigene Bett, oder wird ein Pflegebett gebraucht?
  • [ ] Hausnotruf prüfen, wenn Ihr Angehöriger allein lebt (Kasse zahlt mit Pflegegrad bis 27 Euro im Monat)
  • [ ] Bei Demenz: Herdsicherung, Rauchmelder, Ersatzschlüssel bei Nachbarn
  • [ ] Größere Umbauten wie bodengleiche Dusche: Zuschuss bis 4.180 Euro vor Beginn der Arbeiten beantragen

Unterlagen, die Sie zusammensuchen sollten

Viele dieser Papiere brauchen Sie mehrmals: für den Antrag, für die Begutachtung, für den Pflegedienst oder das Heim. Legen Sie einen Ordner an oder fotografieren Sie die wichtigsten Seiten. So haben Sie sie auch dabei, wenn Sie nicht in der Wohnung Ihres Angehörigen sind.

Persönliches und Versicherung:

  • [ ] Personalausweis und Krankenversicherungskarte
  • [ ] Name und Adresse der Kranken- und Pflegekasse, Versichertennummer
  • [ ] Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • [ ] Rentenbescheid und Kontoverbindung
  • [ ] Bescheide der Pflegekasse und das Gutachten des Medizinischen Dienstes

Medizinisches:

  • [ ] Aktueller Medikationsplan
  • [ ] Arztbriefe und Krankenhausberichte der letzten Jahre
  • [ ] Liste der behandelnden Ärzte und Therapeuten
  • [ ] Befreiungsausweis von der Zuzahlung, falls vorhanden
  • [ ] Pflegetagebuch

Rechtliches und Finanzen:

  • [ ] Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
  • [ ] Bankvollmacht oder Kontovollmacht
  • [ ] Mietvertrag oder Grundbuchauszug
  • [ ] Laufende Verträge: Strom, Telefon, Versicherungen, Abos
  • [ ] Testament oder Hinweis, wo es hinterlegt ist

Telefonliste zum Ausfüllen

Schreiben Sie die Nummern auf, bevor Sie sie brauchen. Hängen Sie eine Kopie in die Wohnung Ihres Angehörigen, eine zweite behalten Sie selbst. Pflegedienste und Notärzte finden so auch schnell, wen sie anrufen sollen.

Persönliche Kontakte:

  • Hausarztpraxis: .................................................
  • Fachärzte (Neurologe, Kardiologe, ...): .................................................
  • Pflegekasse, Sachbearbeiter: .................................................
  • Pflegeberaterin oder Pflegestützpunkt: .................................................
  • Pflegedienst: .................................................
  • Apotheke: .................................................
  • Sozialdienst im Krankenhaus: .................................................
  • Nachbarn mit Ersatzschlüssel: .................................................
  • Angehörige, die einspringen können: .................................................
  • Bevollmächtigte Person oder Betreuer: .................................................

Feste Nummern, bundesweit:

  • Notruf: 112
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst nachts und am Wochenende: 116117
  • Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums: 030 20179131 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr)
  • Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesgesundheitsministeriums: 030 340606602
  • compass private Pflegeberatung (kostenfrei, auch für gesetzlich Versicherte telefonisch): 0800 101 88 00
  • Telefonseelsorge, rund um die Uhr: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222

Nach dem Bescheid der Pflegekasse

Mit dem Bescheid stehen der Pflegegrad und die Leistungen fest. Prüfen Sie ihn gleich, denn für den Widerspruch haben Sie nur einen Monat Zeit. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes liegt dem Bescheid bei oder wird auf Anfrage zugeschickt. Welche Beträge Ihnen mit welchem Pflegegrad zustehen, zeigt unsere Tabelle der Pflegeleistungen.

  • [ ] Bescheid und Gutachten lesen: Stimmen die beschriebenen Einschränkungen?
  • [ ] Bei zu niedrigem Pflegegrad innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, Vorlage in den Musterbriefen
  • [ ] Entscheiden: Pflegegeld, Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem
  • [ ] Bei Pflegegeld: Termin für den Pflichtberatungsbesuch vereinbaren (halbjährlich)
  • [ ] Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat nutzen, etwa für eine Haushaltshilfe oder Betreuung
  • [ ] Tagespflege prüfen, sie wird ab Pflegegrad 2 zusätzlich bezahlt
  • [ ] Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Urlaub oder Krankheit einplanen
  • [ ] Pflegegrad 2 oder höher: an die Rentenversicherung für die Pflegeperson denken

Für Sie als pflegende Person

Pflege ist meist kein kurzer Einsatz. Bei diesen Punkten geht es um Ihre eigene Absicherung und darum, dass Sie auf Dauer durchhalten.

  • [ ] Prüfen, ob Sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegen. Dann zahlt die Pflegekasse unter Bedingungen Rentenbeiträge (§ 44 SGB XI).
  • [ ] Bei längerer Pflege: mit dem Arbeitgeber über Pflegezeit, Familienpflegezeit oder weniger Stunden sprechen, bevor Sie kündigen
  • [ ] Kostenlosen Pflegekurs der Pflegekasse besuchen
  • [ ] Eine Vertretung für Ihre eigenen Krankheitstage und Ihren Urlaub organisieren
  • [ ] Einen festen freien Termin pro Woche einplanen, an dem jemand anderes übernimmt

Den Pflegegrad hat Daniel gleich am ersten Abend telefonisch beantragt. Die Vollmacht seiner Mutter fand er am zweiten Wochenende im Schreibtisch, und die Telefonliste hängt inzwischen in Chemnitz neben dem Telefon im Flur.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen braucht man für den Pflegegrad-Antrag?

Für den Antrag selbst reichen Name, Geburtsdatum und Versichertennummer. Für die Begutachtung sind Arztbriefe, Medikationsplan, Krankenhausberichte und ein Pflegetagebuch hilfreich. Je besser belegt ist, wobei Ihr Angehöriger Hilfe braucht, desto genauer wird das Gutachten.

Wo finde ich heraus, ob meine Mutter eine Vorsorgevollmacht hat?

Suchen Sie zuerst in ihren Unterlagen zu Hause und fragen Sie beim Hausarzt oder Notar nach. Ärzte und Betreuungsgerichte können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer prüfen, ob eine Vollmacht registriert ist. Angehörige selbst bekommen dort keine Auskunft.

Was mache ich, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch ein. Eine kurze Begründung kann nachgereicht werden. Der Widerspruch ist kostenlos.

Wer kümmert sich um die Post und die Rechnungen meines Vaters?

Mit einer Vorsorge- oder Bankvollmacht können Sie das übernehmen. Ohne Vollmacht dürfen Sie Bankgeschäfte nicht für ihn erledigen, auch nicht als Kind oder Ehepartner. Dann hilft nur eine Vollmacht, solange er sie noch erteilen kann, oder eine rechtliche Betreuung.

Quellen

  1. § 33 SGB XI, Leistungsvoraussetzungen
  2. § 84 SGG, Widerspruchsfrist
  3. § 44 SGB XI, Soziale Sicherung der Pflegepersonen
  4. Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026
  5. Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer