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Leistungsrechner Pflege: Was steht Ihnen zu?

Wählen Sie den Pflegegrad und wer die Pflege zu Hause übernimmt. Der Rechner zeigt die monatlichen und jährlichen Ansprüche gegenüber der Pflegekasse nach dem Stand vom 1. Januar 2026.

Leistungsrechner 2026: Was steht Ihnen zu?

Pflegegeld pro Monat0 €
Pflegedienst bis zu0 €
Entlastungsbetrag0 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch0 €
Tagespflege zusätzlich bis zu0 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege pro Jahr0 €

Beträge nach SGB XI, Stand 1. Januar 2026. Dazu kommen bis zu 4.180 Euro je Umbaumaßnahme für die Wohnung. Bei Kombinationsleistung sinkt das Pflegegeld um den Prozentsatz, den der Pflegedienst von der Sachleistung verbraucht.

Was die einzelnen Beträge bedeuten

Das Pflegegeld bekommt die pflegebedürftige Person aufs Konto, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege übernehmen. Was sie damit macht, entscheidet sie selbst. Viele geben es an die Tochter oder den Sohn weiter, der die Pflege übernimmt. Mehr dazu im Ratgeber Pflegegeld.

Die Sachleistung ist ein Budget für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, bleibt ein Teil des Pflegegelds übrig. Wie die Kombination funktioniert, erklärt der Ratgeber Sachleistung und Kombinationsleistung.

Den Entlastungsbetrag gibt es ab Pflegegrad 1 für Hilfe im Haushalt, Betreuung oder Tagespflege. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel deckt Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.

Tages- und Nachtpflege zahlt die Kasse zusätzlich, ohne andere Leistungen zu kürzen. Für Urlaub, Krankheit oder eine Auszeit der Pflegeperson steht der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit.

Leistungen, die der Rechner nicht zeigt

Für den Umbau der Wohnung, etwa eine bodengleiche Dusche, zahlt die Kasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (Wohnraumanpassung). Den Basistarif eines Hausnotrufs übernimmt sie mit bis zu 27 Euro im Monat. Wer zu Hause pflegt, bekommt unter Voraussetzungen Rentenbeiträge von der Pflegekasse.

Lebt die pflegebedürftige Person im Heim, gelten andere Beträge. Die Übersicht dazu steht in der Tabelle der Pflegeleistungen und im Ratgeber Pflegeheim-Kosten.

Häufige Fragen

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig bekommen?

Ja, als Kombinationsleistung. Verbraucht der Pflegedienst zum Beispiel 40 Prozent der Sachleistung, zahlt die Kasse noch 60 Prozent des Pflegegelds aus.

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn meine Mutter in die Tagespflege geht?

Nein. Tages- und Nachtpflege zahlt die Kasse aus einem eigenen Topf zusätzlich. Pflegegeld und Sachleistung bleiben unverändert.

Gibt es den Entlastungsbetrag bar ausgezahlt?

Nein. Die Kasse erstattet Rechnungen von anerkannten Angeboten, etwa einer Haushaltshilfe oder Betreuungsgruppe. Wer ihn nicht nutzt, kann ihn bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen.

Was bekommt man bei Pflegegrad 1?

Kein Pflegegeld und keine Sachleistung. Es gibt aber 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse zum Umbau der Wohnung und Pflegeberatung.

Quellen

  1. Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
  2. § 38 SGB XI, Kombination von Geldleistung und Sachleistung
  3. § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag