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Hausnotruf: Wann die Pflegekasse die Kosten übernimmt

Hat Ihr Angehöriger einen Pflegegrad und lebt überwiegend allein, übernimmt die Pflegekasse den Basistarif eines Hausnotrufs mit bis zu 27 Euro im Monat. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung oder Sturzsensor zahlen Sie selbst.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 7 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Was ist ein Hausnotruf?
  2. Welche Voraussetzungen gelten?
  3. Was steckt im Basistarif, was kostet extra?
  4. Wie läuft das mit dem Schlüssel?
  5. Beispiel: Erika in Bremen
  6. So beantragen Sie den Hausnotruf
  7. Wenn die Pflegekasse ablehnt
  8. Mobile Notrufe: meistens selbst zahlen
  9. Den Hausnotruf auch wirklich tragen

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für einen Hausnotruf, wenn die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad hat, überwiegend allein lebt und jederzeit in eine Notlage geraten kann. Gezahlt wird der Basistarif bis zu 27 Euro im Monat. Damit ist das Grundpaket bei Vertragsanbietern in der Regel ohne Zuzahlung abgedeckt. Extras wie Schlüsselhinterlegung oder ein Sturzsensor gehen auf eigene Rechnung.

Der Betrag gilt seit dem 1. April 2026 und wurde zu diesem Termin leicht angehoben. Festgelegt ist er im Vertrag des GKV-Spitzenverbands mit den Hausnotruf-Anbietern, im Gesetz finden Sie ihn nicht.

Was ist ein Hausnotruf?

Ein Hausnotruf besteht aus einem Basisgerät mit Lautsprecher und Mikrofon, das in der Wohnung steht, und einem kleinen Funksender, den die Person am Handgelenk oder an einer Kette trägt. Drückt sie den Knopf, baut das Gerät eine Sprechverbindung zu einer Notrufzentrale auf, die rund um die Uhr besetzt ist. Die Mitarbeitenden sprechen mit der Person über die Freisprechanlage, auch wenn sie am Boden liegt und nicht ans Telefon kommt.

Was dann passiert, steht in einem Maßnahmenplan, den Sie vorher mit dem Anbieter festlegen. Meist ruft die Zentrale zuerst Angehörige oder Nachbarn an. Bei einem medizinischen Notfall alarmiert sie den Rettungsdienst.

Für die Pflegekasse ist der Hausnotruf ein Pflegehilfsmittel, so wie ein Pflegebett oder die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten in der Regel, wenn alle diese Punkte zutreffen:

  • Es liegt ein Pflegegrad vor, Pflegegrad 1 reicht.
  • Wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit kann jederzeit eine Notsituation eintreten, etwa ein Sturz.
  • Im Notfall kann die Person nur über den Hausnotruf Hilfe holen, weil sie zum Beispiel nicht mehr ans Telefon kommt.
  • Sie lebt überwiegend allein oder mit Menschen, die selbst keinen Notruf auslösen können.

Die letzte Bedingung wird oft missverstanden. "Überwiegend allein" heißt auch: Der Ehemann ist tagsüber arbeiten, oder die Tochter wohnt im selben Haus, ist aber viele Stunden unterwegs. Auch wer mit einem Partner zusammenlebt, der selbst schwer dement ist und keine Hilfe holen kann, erfüllt die Voraussetzung. Schreiben Sie das im Antrag konkret hinein.

Fehlt der Pflegegrad, zahlt die Kasse nichts. Wenn Ihr Angehöriger öfter stürzt oder allein nicht mehr sicher zurechtkommt, ist das oft ein Zeichen, dass ein Antrag auf Pflegegrad Aussicht hat. Wie das geht, steht im Artikel Pflegegrad beantragen.

Was steckt im Basistarif, was kostet extra?

Der Basistarif umfasst die Leistungen, die die Pflegekassen mit den Anbietern vereinbart haben. Dazu gehören das Gerät mit Funksender, die Einweisung, die Verbindung zur rund um die Uhr besetzten Zentrale, der abgestimmte Maßnahmenplan und regelmäßige Funktionstests. Die Kosten für den Telefon- oder Internetanschluss übernimmt die Kasse nicht.

Zusatzleistungen müssen Sie selbst bezahlen. Typisch sind:

  • Schlüsselhinterlegung beim Anbieter
  • Einsatzdienst, also Mitarbeitende des Anbieters, die im Notfall vorbeikommen
  • Sturzsensor, der einen Alarm auslöst, wenn die Person fällt und sich nicht bewegt
  • Rauchmelder, die mit der Zentrale verbunden sind
  • Tagestaste oder Aktivitätskontrolle, bei der sich die Zentrale meldet, wenn sich jemand bis zu einer bestimmten Uhrzeit nicht gemeldet hat

Ob sich ein Extra lohnt, hängt von der Lage ab. Wenn die Tochter fünf Minuten entfernt wohnt und einen Schlüssel hat, ist ein Einsatzdienst oft unnötig. Lebt die Familie weit weg, kann er sinnvoll sein. Lassen Sie sich die Preise der Zusatzpakete schriftlich geben und vergleichen Sie zwei Anbieter.

Wie läuft das mit dem Schlüssel?

Im Notfall muss jemand in die Wohnung kommen. Liegt die Person hinter einer abgeschlossenen Tür am Boden, muss sonst die Feuerwehr die Tür öffnen. Es gibt drei übliche Lösungen.

Die erste: Angehörige oder Nachbarn mit Schlüssel stehen im Maßnahmenplan und werden zuerst angerufen. Das ist kostenlos, setzt aber voraus, dass sie gut erreichbar sind und schnell vor Ort sein können. Zweitens kann der Anbieter den Schlüssel gegen Gebühr verwahren, meist in Verbindung mit dem Einsatzdienst. Drittens gibt es Schlüsseltresore, die außen an der Wand montiert werden und deren Code die Zentrale an Rettungskräfte weitergibt. Fragen Sie bei einer Mietwohnung vorher den Vermieter.

Beispiel: Erika in Bremen

Erika, 84, lebt allein in ihrer Wohnung in Bremen. Sie hat Pflegegrad 2, geht mit Rollator und ist im Frühjahr im Flur gestürzt. Sie lag zwei Stunden, bis die Nachbarin sie fand. Ihre Tochter Anja wohnt in Hamburg.

Anja ruft zwei Hausnotruf-Anbieter in Bremen an und fragt jeweils: "Sind Sie Vertragspartner der Pflegekasse meiner Mutter, und was kostet der Einsatzdienst mit Schlüsselhinterlegung zusätzlich?" Sie entscheidet sich für einen der beiden. Der Mitarbeiter bringt den Antrag für die Pflegekasse mit, Erika unterschreibt, das Gerät wird in derselben Woche installiert.

Im Maßnahmenplan steht zuerst die Nachbarin, dann Anja, dann der Einsatzdienst des Anbieters. Den Basistarif rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Für Einsatzdienst und Schlüsselhinterlegung zahlt Erika einen monatlichen Betrag selbst. Als sie im Herbst nachts im Bad ausrutscht, ist der Einsatzdienst nach zwanzig Minuten da.

So beantragen Sie den Hausnotruf

  1. Prüfen Sie, ob ein Pflegegrad vorliegt. Wenn nicht, beantragen Sie ihn zuerst.
  2. Suchen Sie einen Anbieter, der Vertragspartner der Pflegekasse ist. Die Kasse nennt Ihnen Anbieter in Ihrer Region. Bekannte Anbieter sind oft Wohlfahrtsverbände, es gibt aber auch private Firmen.
  3. Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse. Viele Anbieter haben das Formular dabei und schicken es selbst ein. Ein Rezept ist nicht nötig.
  4. Beschreiben Sie im Antrag kurz, warum ein Notruf nötig ist: allein lebend, Sturzgefahr, Herzerkrankung, nicht mehr sicher am Telefon.
  5. Legen Sie mit dem Anbieter den Maßnahmenplan fest und klären Sie die Schlüsselfrage.
  6. Unterschreiben Sie Zusatzleistungen nur, wenn Sie sie wirklich wollen. Lesen Sie die Kündigungsfrist im Vertrag.

Die Pflegekasse muss über Anträge auf Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 7 SGB XI innerhalb von drei Wochen entscheiden. Zieht sie den Medizinischen Dienst hinzu, hat sie fünf Wochen Zeit.

Am Telefon mit der Pflegekasse reicht: "Meine Mutter hat Pflegegrad 2, lebt allein und ist kürzlich gestürzt. Ich möchte einen Hausnotruf als Pflegehilfsmittel beantragen. Welche Vertragsanbieter gibt es bei uns?"

Wenn die Pflegekasse ablehnt

Abgelehnt wird meist mit der Begründung, die Person lebe nicht allein oder könne im Notfall selbst telefonieren. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Schildern Sie darin konkret, wie viele Stunden am Tag Ihr Angehöriger allein ist, ob es schon Stürze gab und warum das Telefon im Ernstfall nicht erreichbar ist. Eine kurze Bescheinigung der Hausärztin, etwa zu Schwindel, Herzrhythmusstörungen oder Sturzneigung, stärkt den Widerspruch.

Bis zur Entscheidung können Sie den Hausnotruf auch auf eigene Kosten anschließen lassen, wenn die Lage drängt. Ob die Kasse für diese Zeit nachträglich zahlt, ist dann allerdings offen.

Mobile Notrufe: meistens selbst zahlen

Mobile Notrufgeräte funktionieren über Mobilfunk und orten die Person per GPS, auch beim Spaziergang oder im Garten. Für Menschen, die noch viel unterwegs sind, ist das praktisch. Die Pflegekasse bezuschusst aber den Hausnotruf in der Wohnung, mobile Geräte zahlt sie in der Regel nicht. Einige Anbieter kombinieren beides, dann trägt die Kasse den stationären Teil, und Sie zahlen den mobilen Teil selbst.

Überlegen Sie, wo das Risiko liegt. Viele Stürze passieren in der eigenen Wohnung, etwa im Bad oder nachts auf dem Weg zur Toilette. Dafür reicht das stationäre Gerät, wenn der Sender auch im Bad getragen wird. Die Sender sind in der Regel wasserdicht, fragen Sie trotzdem nach.

Den Hausnotruf auch wirklich tragen

Ein Notruf nützt wenig, wenn der Sender in der Schublade liegt. Viele ältere Menschen legen das Armband ab, weil es stört oder weil sie sich damit "alt" fühlen. Sprechen Sie das offen an, und probieren Sie aus, ob Armband oder Kette besser angenommen wird. Bei manchen hilft ein fester Platz am Nachttisch, an dem der Sender abends liegt und morgens wieder angelegt wird.

Testen Sie den Knopf gemeinsam, damit Ihr Angehöriger erlebt, dass sich wirklich jemand meldet. Wer weiß, dass am anderen Ende eine freundliche Stimme ist, drückt im Ernstfall eher. Wird die Wohnung selbst zum Risiko, etwa wegen einer Treppe oder einer hohen Badewanne, gibt es von der Pflegekasse außerdem einen Zuschuss für den Wohnungsumbau.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?

Schon ab Pflegegrad 1. Der Zuschuss ist in allen Pflegegraden gleich hoch. Zusätzlich muss die Person überwiegend allein leben oder mit jemandem, der im Notfall selbst keine Hilfe rufen kann.

Was kostet ein Hausnotruf ohne Pflegegrad?

Ohne Pflegegrad zahlen Sie den Hausnotruf selbst. Die Preise unterscheiden sich je nach Anbieter und Leistungsumfang. Der Basistarif liegt oft in der Größenordnung des Kassenzuschusses, Zusatzpakete kosten extra.

Zahlt die Pflegekasse auch einen Notrufknopf mit GPS für unterwegs?

In der Regel nicht. Die Pflegekasse bezuschusst den stationären Hausnotruf für die Wohnung. Mobile Notrufgeräte mit GPS müssen Sie meist selbst bezahlen.

Wer kommt, wenn ich den Notrufknopf drücke?

Zuerst meldet sich die Notrufzentrale über die Freisprechanlage. Sie handelt nach dem vereinbarten Plan: Sie ruft Angehörige oder Nachbarn an, schickt einen eigenen Einsatzdienst, falls gebucht, oder alarmiert den Rettungsdienst.

Quellen

  1. gesund.bund.de: Hausnotruf, schnelle Hilfe auf Knopfdruck
  2. § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  3. gesund.bund.de: Pflegehilfsmittel beantragen
  4. Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026