Pflegeberatung und Pflegestützpunkt: kostenlose Hilfe nutzen
Jeder, der Pflegeleistungen bezieht oder beantragt, hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung, auf Wunsch bei sich zu Hause. Sie bekommen sie bei der Pflegekasse, im Pflegestützpunkt oder mit einem Beratungsgutschein bei einer anderen Stelle.
Inhalt
- Ein Beispiel: Monika und ihr Mann
- Wer Anspruch auf Pflegeberatung hat
- Was eine Pflegeberatung leistet
- Wo Sie beraten werden
- Was Pflegestützpunkte anders machen
- So bekommen Sie einen Termin
- So bereiten Sie die Beratung vor
- Der Pflichtbesuch beim Pflegegeld ist etwas anderes
- Pflegekurse und Schulung zu Hause
- Wenn die Beratung nicht weiterhilft
Pflegeberatung ist kostenlos, und Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, sobald Ihr Angehöriger Leistungen der Pflegeversicherung bezieht oder beantragt hat (§ 7a SGB XI). Am schnellsten kommen Sie über die Pflegekasse an einen Termin. Sie muss nach dem ersten Antrag innerhalb von zwei Wochen eine Beratung anbieten, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Daneben gibt es Pflegestützpunkte, die unabhängig von der Krankenkasse beraten und auch Menschen ohne Pflegegrad weiterhelfen.
Eine Beratung lohnt sich auch dann, wenn die Pflege schon eine Weile läuft. Dabei stellt sich oft heraus, dass Leistungen ungenutzt bleiben, von denen die Familie nichts wusste.
Ein Beispiel: Monika und ihr Mann
Monika ist 63 und lebt mit ihrem Mann Peter in einer Kleinstadt im Breisgau. Peter hat seit sechs Jahren Parkinson und seit dem Frühjahr Pflegegrad 2. Monika bekommt das Pflegegeld und macht alles selbst. Nachts muss sie zwei- bis dreimal aufstehen, weil Peter allein nicht zur Toilette kommt.
Erst als ihre Hausärztin nachfragt, ruft Monika bei der Pflegekasse an und vereinbart eine Pflegeberatung. Die Beraterin kommt nach acht Tagen ins Haus und schaut sich zwei Stunden lang an, wie der Alltag läuft. Danach weiß Monika, dass sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat nie genutzt hat und dass eine Tagespflege zwei Tage pro Woche zusätzlich zum Pflegegeld bezahlt wird. Außerdem rät die Beraterin zu einem Höherstufungsantrag, weil sich Peters Zustand seit der Begutachtung deutlich verschlechtert hat.
Wer Anspruch auf Pflegeberatung hat
Anspruch hat jeder, der Leistungen der Pflegeversicherung erhält. Das gilt auch, wenn erst ein Antrag gestellt wurde und erkennbar Beratungsbedarf besteht. Ein bestimmter Pflegegrad ist nicht nötig, auch Pflegegrad 1 reicht.
Angehörige und andere Personen, die mitpflegen, werden auf Wunsch des Pflegebedürftigen einbezogen. Sie können also gemeinsam beraten werden. Will Ihr Angehöriger, dass nur Sie mit der Beraterin sprechen, braucht die Kasse dafür sein Einverständnis.
Was eine Pflegeberatung leistet
Die Beraterin erfasst, welche Hilfe Ihr Angehöriger braucht, und erstellt daraus einen individuellen Versorgungsplan. Darin steht, welche Leistungen in Frage kommen, welche Anbieter es in der Nähe gibt und wer was beantragt. Pflegeberaterinnen sind meist Pflegefachkräfte, Sozialarbeiterinnen oder Sozialversicherungsfachangestellte mit Zusatzausbildung.
In der Praxis geht es oft um sehr konkrete Fragen:
- welche Leistungen Ihnen mit dem jetzigen Pflegegrad zustehen und welche Sie noch nicht nutzen
- wie sich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren lassen
- welche Pflegedienste, Tagespflegen und Betreuungsangebote es vor Ort gibt
- wie Sie Kurzzeit- oder Verhinderungspflege organisieren, wenn Sie selbst ausfallen
- welche Hilfsmittel oder Umbauten die Kasse bezuschusst
- wie Sie sich auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereiten
Die Beratung ist kein einmaliger Termin. Ändert sich die Lage, können Sie erneut einen Termin vereinbaren. Bei schwierigen Verläufen begleitet die Beraterin die Familie auch über Monate und hält Kontakt zu Ärzten, Pflegedienst und Kasse.
Wo Sie beraten werden
Mehrere Stellen beraten kostenlos. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wer sie betreibt und ob sie nur Versicherte einer Kasse beraten.
| Stelle | Für wen | Wie Sie sie erreichen |
|---|---|---|
| Pflegeberatung der Pflegekasse | Versicherte der Kasse und ihre Angehörigen | Anruf bei der Kranken- und Pflegekasse |
| Pflegestützpunkt | alle Ratsuchenden, unabhängig von der Kasse | Suche über das ZQP oder die Kommune |
| compass private Pflegeberatung | Privatversicherte, telefonisch auch alle anderen | 0800 101 88 00 (kostenfrei) |
| Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums | alle Ratsuchenden, auch anonym | 030 20179131 |
| Senioren- oder Pflegeberatung der Kommune | Einwohner der Stadt oder des Landkreises | Rathaus, Landratsamt, Sozialamt |
Die Pflegekasse kann statt einer eigenen Beratung auch einen Beratungsgutschein ausstellen (§ 7b SGB XI). Damit gehen Sie zu einer unabhängigen Beratungsstelle, die die Kasse Ihnen nennt. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn die Kasse in den nächsten zwei Wochen keinen Termin anbieten kann oder Sie eine Beratung in Ihrer Muttersprache suchen.
Das Pflegetelefon ist Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr erreichbar und eignet sich gut für eine erste Orientierung. Für Fragen zu einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung gibt es außerdem das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter 030 340606602.
Was Pflegestützpunkte anders machen
Pflegestützpunkte werden in der Regel von Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit den Kommunen betrieben (§ 7c SGB XI). Sie beraten alle, die Fragen zur Pflege haben, gleich bei welcher Kasse sie versichert sind. Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad und keinen Antrag. Viele Stützpunkte kennen auch Angebote, die nicht über die Pflegekasse laufen, etwa Nachbarschaftshilfen, Fahrdienste oder Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.
Ob und wie viele Pflegestützpunkte es gibt, entscheidet jedes Bundesland. In manchen Regionen gibt es einen in fast jedem Landkreis, in anderen nur wenige oder keine. Die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) listet Pflegestützpunkte und andere Beratungsstellen nach Postleitzahl. Gibt es keinen Stützpunkt in Ihrer Nähe, fragen Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung nach der Senioren- oder Pflegeberatung.
So bekommen Sie einen Termin
Rufen Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen an und sagen Sie, dass Sie eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI wünschen. Am besten verbinden Sie das gleich mit dem Antrag auf einen Pflegegrad, falls der noch nicht gestellt ist.
"Ich rufe für meinen Vater an, Versichertennummer ... Er hat Leistungen der Pflegeversicherung beantragt. Wir möchten eine Pflegeberatung nach § 7a, gern bei ihm zu Hause. Ich möchte bei dem Termin dabei sein. Wann ist das möglich?"
Kommt innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Antrag kein Terminangebot, fragen Sie nach einem Beratungsgutschein. Halten Sie Datum und Namen der Gesprächspartner fest. Manche Kassen beraten auch telefonisch oder per Video, wenn Sie das lieber möchten.
So bereiten Sie die Beratung vor
Je genauer die Beraterin die Lage kennt, desto passender sind ihre Vorschläge. Legen Sie diese Unterlagen bereit:
- Bescheid über den Pflegegrad und das Gutachten des Medizinischen Dienstes, falls vorhanden
- Medikationsplan und aktuelle Arztbriefe
- Rechnungen oder Verträge mit Pflegedienst, Tagespflege oder Haushaltshilfe
- Notizen oder ein Pflegetagebuch, aus dem hervorgeht, wobei Ihr Angehöriger Hilfe braucht
Schreiben Sie vorher Ihre Fragen auf. Notieren Sie auch, was Sie selbst belastet, zum Beispiel wie viele Stunden am Tag Sie pflegen und ob Sie nachts aufstehen müssen. Die Beratung ist für die Pflegeperson genauso gedacht wie für den Pflegebedürftigen. Steht die Begutachtung erst noch an, lesen Sie vorher den Ratgeber MD-Begutachtung vorbereiten.
Der Pflichtbesuch beim Pflegegeld ist etwas anderes
Wer Pflegegeld bekommt und ohne Pflegedienst pflegt, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Bei Pflegegrad 2 und 3 ist er halbjährlich Pflicht, bei Pflegegrad 4 und 5 ebenfalls halbjährlich, auf Wunsch auch vierteljährlich. Den Besuch macht ein zugelassener Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle, die Kosten trägt die Pflegekasse.
Wird der Besuch nicht nachgewiesen, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz streichen. Der Beratungsbesuch prüft vor allem, ob die Pflege zu Hause gesichert ist, und gibt praktische Tipps. Er ersetzt keine ausführliche Pflegeberatung nach § 7a, die Sie zusätzlich in Anspruch nehmen können. Mehr zu Höhe und Voraussetzungen steht im Ratgeber Pflegegeld.
Pflegekurse und Schulung zu Hause
Die Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Helfer an (§ 45 SGB XI). Dort lernen Sie etwa, wie Sie jemanden sicher umlagern, ohne Ihren Rücken zu überlasten, oder wie Sie mit Verwirrtheit bei Demenz umgehen. Viele Kassen bieten die Kurse online an, oft auch in Zusammenarbeit mit Volkshochschulen oder Wohlfahrtsverbänden.
Auf Wunsch kommt eine Pflegefachkraft auch zu einer individuellen Schulung nach Hause und zeigt die Handgriffe direkt am Pflegebett. Fragen Sie bei der Pflegeberatung danach. Sie müssen dafür nicht bei derselben Kasse versichert sein wie Ihr Angehöriger.
Wenn die Beratung nicht weiterhilft
Nicht jede Beratung passt. Haben Sie den Eindruck, dass Ihre Fragen nicht beantwortet wurden, können Sie eine zweite Stelle fragen, etwa den Pflegestützpunkt nach einer Beratung bei der Kasse. Beschwerden über die Pflegekasse richten Sie schriftlich an die Kasse selbst, bei gesetzlichen Kassen notfalls an die zuständige Aufsichtsbehörde.
Monika hat nach der Beratung einen Platz in einer Tagespflege gefunden, die Peter dienstags und donnerstags abholt. An diesen Tagen schläft sie mittags zwei Stunden. Den Antrag auf Höherstufung hat sie mit der Vorlage aus unseren Musterbriefen gestellt. Welche Schritte am Anfang eines Pflegefalls sonst noch anstehen, steht in der Übersicht Pflegefall in der Familie: Was tun?.
Häufige Fragen
Was kostet eine Pflegeberatung?
Nichts. Die Beratung nach § 7a SGB XI bezahlt die Pflegekasse, auch wenn sie bei Ihnen zu Hause stattfindet. Pflegestützpunkte und das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums sind ebenfalls kostenlos.
Gibt es in jedem Ort einen Pflegestützpunkt?
Nein. Ob es Pflegestützpunkte gibt, entscheidet jedes Bundesland selbst, und die Dichte ist sehr unterschiedlich. Gibt es in Ihrer Nähe keinen, wenden Sie sich an die Pflegeberatung der Pflegekasse oder an die Senioren- oder Pflegeberatung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Kann ich mich als Tochter oder Sohn allein beraten lassen?
Allgemeine Fragen können Sie jederzeit stellen, zum Beispiel im Pflegestützpunkt. Für eine Beratung über den konkreten Fall braucht die Pflegekasse das Einverständnis Ihres Angehörigen, weil es um seine Daten geht.
Ist die Pflegeberatung dasselbe wie der Beratungsbesuch beim Pflegegeld?
Nein. Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger Pflicht und wird von einem Pflegedienst oder einer anerkannten Stelle gemacht. Die Pflegeberatung nach § 7a ist freiwillig und deutlich ausführlicher.