Plötzlich ein Pflegefall? Die ersten Schritte Pflegetelefon des Bundes: 030 20179131 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr)

Pflegeleistungen 2026: alle Beträge in einer Tabelle

Alle Beträge der gesetzlichen Pflegeversicherung nach Pflegegrad, Stand 1. Januar 2026. Die Werte gelten auch für die private Pflegepflichtversicherung.

Pflege zu Hause, Beträge pro Monat

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Tages- und Nachtpflege 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Entlastungsbetrag 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € 42 € 42 € 42 € 42 €
Zuschlag ambulant betreute Wohngruppe 224 € 224 € 224 € 224 € 224 €

In Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag auch für einen Pflegedienst oder die Tagespflege einsetzen.

Leistungen pro Jahr oder je Maßnahme

Leistung Betrag ab Pflegegrad
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € im Jahr 2
davon Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bis 2-faches Pflegegeld: 694 € / 1.198 € / 1.600 € / 1.980 € 2
Wohnumfeldverbesserung 4.180 € je Maßnahme, in Wohngruppen bis 16.720 € 1
Hausnotruf, Basistarif bis 27 € im Monat 1

Pflege im Heim

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Leistungsbetrag vollstationär pro Monat 131 € 805 € 1.319 € 1.855 € 2.096 €

Dazu kommt ab Pflegegrad 2 ein Zuschlag auf den Eigenanteil für die Pflege: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Im Bundesdurchschnitt zahlen Bewohner im ersten Jahr trotzdem 3.364 Euro im Monat selbst (Stand 1. Juli 2026). Wie sich der Betrag zusammensetzt, steht im Ratgeber Pflegeheim-Kosten.

Absicherung der pflegenden Angehörigen

Wer einen Menschen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden arbeitet, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Sie liegen 2026 zwischen 139,04 und 735,63 Euro im Monat. Einzelheiten im Ratgeber Rente für pflegende Angehörige.

Wer kurzfristig für die Organisation der Pflege der Arbeit fernbleibt, kann bis zu zehn Arbeitstage im Jahr Pflegeunterstützungsgeld bekommen. Mehr dazu unter Pflege und Beruf. Ihre eigenen Ansprüche berechnen Sie mit dem Leistungsrechner.

Häufige Fragen

Wann steigen die Pflegeleistungen das nächste Mal?

Nach geltendem Recht wäre die nächste Anpassung am 1. Januar 2028 fällig. Der Entwurf der Pflegereform sieht vor, die Leistungen 2027 in Budgets umzubauen, 2028 nicht zu erhöhen und ab 2029 jedes Jahr an die Inflation anzupassen. Beschlossen ist das noch nicht.

Gelten die Beträge auch für Privatversicherte?

Ja. Die private Pflegepflichtversicherung muss mindestens dieselben Leistungen bieten. Privat Versicherte reichen Rechnungen ein und bekommen sie erstattet, die Begutachtung macht Medicproof.

Werden nicht genutzte Leistungen ausgezahlt?

In der Regel nicht. Ausnahmen sind der Entlastungsbetrag, den Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen können, und der Umwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent der nicht genutzten Sachleistung lassen sich für Hilfe im Alltag einsetzen.

Quellen

  1. Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
  2. Bundesgesundheitsministerium: Ambulante Pflegesachleistungen
  3. vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 1. Juli 2026