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Erste Schritte

Pflege und Beruf: Freistellung, Pflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld

Bei einem akuten Pflegefall dürfen Sie bis zu 10 Arbeitstage fehlen und bekommen dafür Pflegeunterstützungsgeld. Für längere Pflege gibt es bis zu 6 Monate Pflegezeit und bis zu 24 Monate Familienpflegezeit, beides mit Kündigungsschutz und schriftlicher Ankündigung.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 8 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Ein Beispiel aus Stuttgart
  2. Die Möglichkeiten im Vergleich
  3. Wer als naher Angehöriger zählt
  4. Die 10 Tage bei einem akuten Pflegefall
  5. Pflegeunterstützungsgeld beantragen
  6. Pflegezeit: bis zu 6 Monate
  7. Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate in Teilzeit
  8. Geld während der Freistellung
  9. Kündigungsschutz
  10. Wenn Ihr Betrieb zu klein ist
  11. Bevor Sie kündigen

Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, dürfen Sie bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Das gilt in jedem Betrieb, und für den Lohnausfall zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld, in der Regel 90 Prozent Ihres Nettolohns. Brauchen Sie länger, können Sie bis zu 6 Monate Pflegezeit oder bis zu 24 Monate Familienpflegezeit nehmen. Beides müssen Sie schriftlich ankündigen, und in kleinen Betrieben gibt es darauf keinen Anspruch.

Ab der Ankündigung sind Sie vor einer Kündigung geschützt. Was Sie wann sagen müssen und wie Sie die fehlenden Einnahmen überbrücken, steht unten.

Ein Beispiel aus Stuttgart

Markus, 49, ist Ingenieur bei einem Maschinenbauer in Stuttgart mit rund 300 Beschäftigten. Seine Mutter Renate lebt in Ulm. Im März ruft die Nachbarin an, Renate sei verwirrt durch die Straße gelaufen und habe nicht nach Hause gefunden. Im Krankenhaus wird eine Demenz festgestellt, dazu eine verschleppte Lungenentzündung.

Markus nimmt sofort die 10 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung. In dieser Zeit beantragt er den Pflegegrad, findet einen Pflegedienst für die Morgenstunden und organisiert mit seiner Schwester einen Wochenplan. Danach ist klar, dass die Mutter nachmittags Gesellschaft braucht. Markus kündigt beim Arbeitgeber Familienpflegezeit an und arbeitet ab Mai für ein Jahr 25 statt 40 Stunden.

Die Möglichkeiten im Vergleich

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Pflegezeit Familienpflegezeit
Dauer bis 10 Arbeitstage bis 6 Monate bis 24 Monate
Umfang ganz frei ganz oder teilweise frei mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten
Betriebsgröße jeder Betrieb mehr als 15 Beschäftigte mehr als 25 Beschäftigte, ohne Azubis
Ankündigung sofort Bescheid geben 10 Arbeitstage vorher schriftlich 8 Wochen vorher schriftlich
Geld Pflegeunterstützungsgeld zinsloses Darlehen zinsloses Darlehen
Pflegegrad voraussichtlich pflegebedürftig Nachweis nötig Nachweis nötig

Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen höchstens 24 Monate dauern. Wer beides nutzen will, muss die zweite Freistellung unmittelbar an die erste anschließen und sollte das früh mit dem Arbeitgeber planen, denn für den Übergang gelten eigene Ankündigungsfristen.

Wer als naher Angehöriger zählt

Die Freistellungen gelten für die Pflege naher Angehöriger (§ 7 Pflegezeitgesetz). Das sind Eltern, Großeltern, Schwiegereltern und Stiefeltern, Ehe- und Lebenspartner sowie Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Dazu kommen Geschwister, deren Ehepartner und die Geschwister Ihres Ehepartners. Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Schwiegerkinder und Enkel gehören ebenfalls dazu, auch die Kinder Ihres Partners.

Tante, Onkel, Nichte oder ein guter Freund fallen nicht darunter. Für sie gibt es nur das, was Sie freiwillig mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.

Die 10 Tage bei einem akuten Pflegefall

Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz ist für den Notfall gedacht. Ihr Angehöriger muss nicht schon einen Pflegegrad haben, es reicht, wenn er voraussichtlich pflegebedürftig wird. Sie dürfen die Tage nutzen, um Pflege zu organisieren oder in dieser Zeit selbst sicherzustellen.

Eine Frist oder Genehmigung gibt es nicht. Sie müssen dem Arbeitgeber aber unverzüglich sagen, dass Sie fehlen und wie lange voraussichtlich. Auf Verlangen legen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit und die Notwendigkeit vor. Die stellt der behandelnde Arzt Ihres Angehörigen aus.

Am Telefon kann das so klingen:

"Meine Mutter ist gestern ins Krankenhaus gekommen und wird danach Pflege brauchen. Ich nehme ab heute kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz, voraussichtlich bis einschließlich nächsten Mittwoch. Die ärztliche Bescheinigung reiche ich nach."

Schicken Sie danach eine kurze E-Mail mit denselben Angaben, damit es dokumentiert ist.

Pflegeunterstützungsgeld beantragen

Während der 10 Tage muss der Arbeitgeber nur dann Lohn zahlen, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag das vorsehen. Sonst gibt es Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a Abs. 3 SGB XI). Es beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Haben Sie in den letzten 12 Monaten eine beitragspflichtige Einmalzahlung wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommen, sind es 100 Prozent. Nach oben ist der Betrag gedeckelt.

Beantragen Sie das Geld unverzüglich bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen, nicht bei Ihrer eigenen. Bei Privatversicherten zahlt das private Versicherungsunternehmen. Die Kasse braucht die ärztliche Bescheinigung und eine Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers, die er auf Anforderung ausstellt.

Die 10 Tage gelten pro Kalenderjahr und pro pflegebedürftigem Angehörigen. Teilen sich Geschwister die Organisation, bekommen sie zusammen höchstens 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld für denselben Elternteil. Werden Vater und Mutter im selben Jahr pflegebedürftig, haben Sie für jeden Elternteil eigene 10 Tage.

Pflegezeit: bis zu 6 Monate

Mit der Pflegezeit können Sie sich bis zu 6 Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen (§ 3 Pflegezeitgesetz). Einen Anspruch haben Sie, wenn Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat. Ihr Angehöriger muss pflegebedürftig sein, also mindestens Pflegegrad 1 haben. Den Nachweis bringen Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse oder einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes.

Kündigen Sie die Pflegezeit spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn schriftlich an. Schreiben Sie hinein, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang Sie freigestellt werden wollen. Bei teilweiser Freistellung nennen Sie auch, wie Sie die verbleibende Arbeitszeit verteilen möchten. Darüber schließen Sie mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung. Er muss Ihren Wünschen folgen, solange keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine Vorlage für das Schreiben finden Sie bei unseren Musterbriefen.

Zwei Sonderfälle regelt das Gesetz ebenfalls. Für die Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase können Sie sich bis zu 3 Monate freistellen lassen, auch wenn er im Hospiz oder Krankenhaus liegt und keinen Pflegegrad hat. Und für die Betreuung eines pflegebedürftigen minderjährigen Kindes gilt die Pflegezeit auch, wenn es nicht zu Hause, sondern in einer Einrichtung versorgt wird.

Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate in Teilzeit

Die Familienpflegezeit ist für längere Pflege gedacht, bei der Sie weiter arbeiten wollen (§ 2 Familienpflegezeitgesetz). Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate, müssen aber im Durchschnitt mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Einen Anspruch haben Sie in Betrieben mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten, Auszubildende zählen dabei nicht mit.

Die Ankündigung muss spätestens 8 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber sein. Darin stehen Zeitraum, Umfang und die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit. Auch hier schließen Sie eine schriftliche Vereinbarung, und der Arbeitgeber darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen von Ihren Wünschen abweichen.

Markus hat seine Ankündigung Anfang März abgegeben, acht Wochen vor dem 1. Mai. Er arbeitet montags bis donnerstags von 7 bis 13:30 Uhr und ist ab 15 Uhr bei seiner Mutter in Ulm, die Fahrt dauert eine knappe Stunde.

Geld während der Freistellung

In Pflegezeit und Familienpflegezeit zahlt der Arbeitgeber nur für die Stunden, die Sie arbeiten. Zum Ausgleich gibt es ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt die Hälfte des Nettoeinkommens, das Ihnen durch die Freistellung fehlt. Nach dem Ende der Freistellung zahlen Sie es in Raten zurück. In Härtefällen kann die Rückzahlung gestundet oder teilweise erlassen werden.

Auch Ihre Sozialversicherung ändert sich:

  • Rentenversicherung: Pflegen Sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen und hat Ihr Angehöriger mindestens Pflegegrad 2, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Sie (§ 44 SGB XI). Daneben dürfen Sie höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Krankenversicherung: Bei teilweiser Freistellung bleiben Sie über die Arbeit versichert. Bei voller Freistellung sind Sie oft beitragsfrei familienversichert. Wenn nicht, müssen Sie sich freiwillig versichern, und die Pflegekasse zahlt auf Antrag einen Zuschuss.
  • Arbeitslosenversicherung: Bei voller Pflegezeit zahlt die Pflegekasse die Beiträge, wenn Sie vorher versicherungspflichtig waren.
  • Unfallversicherung: Bei der Pflege zu Hause sind Sie kostenlos über die Unfallkasse gesetzlich unfallversichert.

Wie viel Rente ein Jahr Pflege bringt, erklärt der Ratgeber Rente für pflegende Angehörige.

Kündigungsschutz

Ab der Ankündigung, frühestens 12 Wochen vor dem geplanten Beginn, bis zum Ende der Freistellung darf der Arbeitgeber Ihnen nicht kündigen (§ 5 Pflegezeitgesetz). Der Schutz gilt auch während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die zuständige Landesbehörde eine Kündigung für zulässig erklären.

Planen Sie die Ankündigung deshalb nicht zu früh. Wer ein halbes Jahr vorher Bescheid gibt, ist in den ersten Monaten danach noch nicht geschützt.

Wenn Ihr Betrieb zu klein ist

In Betrieben mit bis zu 15 Beschäftigten gibt es keinen Anspruch auf Pflegezeit, bis 25 Beschäftigte keinen auf Familienpflegezeit. Die 10 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung stehen Ihnen trotzdem zu. Außerdem können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine freiwillige Vereinbarung treffen, etwa über weniger Stunden, Homeoffice an festen Tagen oder unbezahlten Urlaub. Halten Sie solche Absprachen schriftlich fest.

Unabhängig von der Pflege haben Sie in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Anspruch auf Teilzeit, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Diesen Wunsch müssen Sie 3 Monate vorher anmelden. Anders als bei der Pflegezeit gibt es dabei kein Rückkehrrecht auf die alte Stundenzahl, außer Sie vereinbaren eine befristete Brückenteilzeit.

Bevor Sie kündigen

Manche Angehörige überlegen, den Job ganz aufzugeben. Sprechen Sie vorher mit der Pflegeberatung und mit Ihrem Arbeitgeber. Eine Freistellung lässt sich beenden, eine Kündigung nicht. Wer selbst kündigt, riskiert zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn er später doch Arbeit sucht. Lassen Sie sich dazu bei der Agentur für Arbeit beraten, bevor Sie unterschreiben.

Kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um Pflege und Beruf bekommen Sie bei der Pflegeberatung und im Pflegestützpunkt sowie am Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums unter 030 20179131. Wenn der Pflegegrad noch fehlt, lesen Sie zuerst den Ratgeber Pflegegrad beantragen, denn für Pflegezeit und Familienpflegezeit brauchen Sie den Nachweis.

Häufige Fragen

Kann mein Arbeitgeber die 10 Tage Pflege-Freistellung ablehnen?

Nein. Liegt eine akute Pflegesituation bei einem nahen Angehörigen vor, dürfen Sie der Arbeit fernbleiben, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Sie müssen ihn aber sofort informieren und auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Wie viel Geld bekomme ich während der Pflegezeit?

Während Pflegezeit und Familienpflegezeit zahlt der Arbeitgeber nur für die Stunden, die Sie tatsächlich arbeiten. Zum Ausgleich können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen. Es deckt die Hälfte des fehlenden Nettoeinkommens und wird später in Raten zurückgezahlt.

Brauche ich für die Pflegezeit schon einen Pflegegrad?

Für die 10 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung reicht es, wenn Ihr Angehöriger voraussichtlich pflegebedürftig ist. Für Pflegezeit und Familienpflegezeit muss die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden, etwa durch den Bescheid der Pflegekasse. Pflegegrad 1 genügt.

Bin ich während der Pflegezeit kranken- und rentenversichert?

Bei teilweiser Freistellung bleiben Sie über den Job versichert. Bei voller Freistellung sind Sie oft familienversichert oder müssen sich freiwillig versichern, die Pflegekasse zahlt auf Antrag einen Zuschuss. Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegen.

Quellen

  1. § 2 Pflegezeitgesetz, Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
  2. § 3 Pflegezeitgesetz, Pflegezeit und sonstige Freistellungen
  3. § 2 Familienpflegezeitgesetz, Familienpflegezeit
  4. § 44a SGB XI, Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
  5. Bundesgesundheitsministerium: Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung
  6. Wege zur Pflege: Pflegezeit und Familienpflegezeit