Pflegefall in der Familie: Was tun in den ersten Tagen?
Pflegefall in der Familie, was tun? Die ersten Schritte in sinnvoller Reihenfolge: Sozialdienst, Pflegekasse, Arbeitgeber, Pflegeberatung und Hilfsmittel.
Was in den ersten Tagen zu tun ist: Krankenhaus, Pflegeberatung, Arbeitgeber und die wichtigsten Anrufe.
Ein Anruf aus dem Krankenhaus, ein Sturz in der Wohnung, eine Diagnose beim Hausarzt: Pflegebedürftigkeit kommt selten mit Ankündigung. Danach müssen Angehörige in wenigen Tagen Entscheidungen treffen, für die sie keine Erfahrung haben. Wer übernimmt die Pflege? Kann der Vater zurück in seine Wohnung? Wer zahlt das alles?
In diesem Bereich stehen die Schritte in der Reihenfolge, in der sie anfallen. Zuerst kommt der Antrag bei der Pflegekasse, weil das Geld erst ab dem Antragsmonat fließt. Danach die Entlassung aus der Klinik, die Pflegeberatung und die Frage, wie sich das alles mit dem eigenen Job vereinbaren lässt.
Sie müssen nicht alles allein herausfinden. Auf die Pflegeberatung der Kasse haben Sie einen Rechtsanspruch, sie kommt auf Wunsch auch nach Hause. Das Pflegetelefon des Bundes erreichen Sie unter 030 20179131.
Pflegefall in der Familie, was tun? Die ersten Schritte in sinnvoller Reihenfolge: Sozialdienst, Pflegekasse, Arbeitgeber, Pflegeberatung und Hilfsmittel.
Entlassung aus dem Krankenhaus, Pflege organisieren: Was der Sozialdienst übernimmt, welche Rezepte die Klinik ausstellt und was gilt, wenn zu Hause nichts klappt.
Pflegeberatung ist kostenlos und ein Rechtsanspruch. Wo Sie beraten werden, wie der Pflegestützpunkt hilft, was die Kasse binnen 2 Wochen anbieten muss.
Checkliste Pflegefall für Angehörige zum Abhaken: erster Tag, erste Woche, Unterlagen, Krankenhaus, Wohnung, Bescheid, dazu eine Telefonliste zum Ausfüllen.
Pflegezeit, Freistellung beim Arbeitgeber und Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage kurzfristig, bis 6 Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit, Fristen.
Stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse, ein Anruf genügt. Leistungen gibt es erst ab dem Monat des Antrags. Liegt die Person im Krankenhaus, sprechen Sie am selben Tag mit dem Sozialdienst der Klinik.
Die Pflegeberatung der Pflegekasse, auf die jeder Antragsteller einen Rechtsanspruch hat, und die Pflegestützpunkte der Kommunen. Beide beraten auch zu Hause und helfen bei Anträgen.
Ja. Bei einer akuten Pflegesituation dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage fehlen, um die Pflege zu organisieren. Zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt weiter, gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse.