Plötzlich ein Pflegefall? Die ersten Schritte Pflegetelefon des Bundes: 030 20179131 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr)

Plötzlich Pflegefall: die ersten Schritte für Angehörige

Was in den ersten Tagen zu tun ist: Krankenhaus, Pflegeberatung, Arbeitgeber und die wichtigsten Anrufe.

Hier anfangen

  1. Pflegefall in der Familie: Was tun in den ersten Tagen?Pflegefall in der Familie, was tun? Die ersten Schritte in sinnvoller Reihenfolge: Sozialdienst, Pflegekasse, Arbeitgeber, Pflegeberatung und Hilfsmittel.
  2. Checkliste Pflegefall: Was Angehörige erledigen müssenCheckliste Pflegefall für Angehörige zum Abhaken: erster Tag, erste Woche, Unterlagen, Krankenhaus, Wohnung, Bescheid, dazu eine Telefonliste zum Ausfüllen.
  3. Entlassung aus dem Krankenhaus: Pflege rechtzeitig organisierenEntlassung aus dem Krankenhaus, Pflege organisieren: Was der Sozialdienst übernimmt, welche Rezepte die Klinik ausstellt und was gilt, wenn zu Hause nichts klappt.
  4. Pflegeberatung und Pflegestützpunkt: kostenlose Hilfe nutzenPflegeberatung ist kostenlos und ein Rechtsanspruch. Wo Sie beraten werden, wie der Pflegestützpunkt hilft, was die Kasse binnen 2 Wochen anbieten muss.

Ein Anruf aus dem Krankenhaus, ein Sturz in der Wohnung, eine Diagnose beim Hausarzt: Pflegebedürftigkeit kommt selten mit Ankündigung. Danach müssen Angehörige in wenigen Tagen Entscheidungen treffen, für die sie keine Erfahrung haben. Wer übernimmt die Pflege? Kann der Vater zurück in seine Wohnung? Wer zahlt das alles?

In diesem Bereich stehen die Schritte in der Reihenfolge, in der sie anfallen. Zuerst kommt der Antrag bei der Pflegekasse, weil das Geld erst ab dem Antragsmonat fließt. Danach die Entlassung aus der Klinik, die Pflegeberatung und die Frage, wie sich das alles mit dem eigenen Job vereinbaren lässt.

Sie müssen nicht alles allein herausfinden. Auf die Pflegeberatung der Kasse haben Sie einen Rechtsanspruch, sie kommt auf Wunsch auch nach Hause. Das Pflegetelefon des Bundes erreichen Sie unter 030 20179131.

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Häufige Fragen

Was ist im Pflegefall als Erstes zu tun?

Stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse, ein Anruf genügt. Leistungen gibt es erst ab dem Monat des Antrags. Liegt die Person im Krankenhaus, sprechen Sie am selben Tag mit dem Sozialdienst der Klinik.

Wer hilft kostenlos bei der Organisation der Pflege?

Die Pflegeberatung der Pflegekasse, auf die jeder Antragsteller einen Rechtsanspruch hat, und die Pflegestützpunkte der Kommunen. Beide beraten auch zu Hause und helfen bei Anträgen.

Darf ich kurzfristig von der Arbeit fernbleiben?

Ja. Bei einer akuten Pflegesituation dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage fehlen, um die Pflege zu organisieren. Zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt weiter, gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse.