Pflegefall in der Familie: Was tun in den ersten Tagen?
Rufen Sie am ersten Tag die Pflegekasse an und beantragen Sie einen Pflegegrad, denn Leistungen gibt es erst ab dem Antragsmonat. Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus, sprechen Sie am selben Tag mit dem Sozialdienst und sagen Sie Ihrem Arbeitgeber Bescheid.
Inhalt
- Wie so ein Anfang aussehen kann
- Was am ersten Tag erledigt sein sollte
- Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus liegt
- Warum der Antrag auf einen Pflegegrad nicht warten sollte
- Den Arbeitgeber informieren
- Pflegeberatung: kostenlos und auch bei Ihnen zu Hause
- Wer darf für Ihren Angehörigen entscheiden?
- Die Wohnung vorbereiten und Hilfsmittel besorgen
- Wenn es zu Hause erst einmal nicht geht
- Die erste Woche in der Übersicht
- Vergessen Sie sich selbst nicht
Wenn ein Angehöriger plötzlich Pflege braucht, rufen Sie zuerst die Pflegekasse an und stellen einen Antrag auf einen Pflegegrad. Das geht formlos am Telefon, und gezahlt wird ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus, sprechen Sie am selben Tag mit dem Sozialdienst der Klinik. Danach informieren Sie Ihren Arbeitgeber (Sie dürfen bis zu 10 Arbeitstage fehlen) und vereinbaren einen Termin für die kostenlose Pflegeberatung.
Alles andere lässt sich in den Tagen danach ordnen. Die Reihenfolge unten fängt mit den Dingen an, bei denen Fristen laufen oder Geld verloren gehen kann. Was warten kann, steht weiter hinten.
Wie so ein Anfang aussehen kann
Katrin ist 52, arbeitet in Teilzeit in einer Steuerkanzlei in Kassel und hat zwei fast erwachsene Kinder. An einem Dienstagabend ruft die Nachbarin ihrer Mutter an: Gerda, 81, ist in der Küche gestürzt und liegt mit einem gebrochenen Oberschenkelhals im Klinikum. Operiert wird am nächsten Morgen. Bis dahin hat Gerda allein in ihrer Wohnung im zweiten Stock gelebt, ohne Aufzug, und kam gut zurecht.
Am Mittwoch sitzt Katrin im Flur der Unfallchirurgie. Die Ärztin spricht von zehn bis vierzehn Tagen Krankenhaus, danach Reha oder nach Hause. Ob ihre Mutter die Treppe je wieder schafft, kann noch niemand sagen. Katrins Chef erwartet sie am Donnerstag zurück, und ihr Bruder Jens wohnt in München.
Was Katrin in dieser Lage am meisten fehlt, ist der Überblick, wer wofür zuständig ist. Krankenkasse, Pflegekasse, Klinik und Arbeitgeber wollen jeweils etwas anderes von ihr, und keiner sagt ihr, womit sie anfangen soll.
Was am ersten Tag erledigt sein sollte
Einen fertigen Plan brauchen Sie am ersten Tag nicht. Wenige Anrufe genügen, und jeder davon sichert etwas, das sich später nicht nachholen lässt.
- Sozialdienst im Krankenhaus ansprechen, falls Ihr Angehöriger in der Klinik liegt.
- Pflegekasse anrufen und Leistungen der Pflegeversicherung beantragen.
- Arbeitgeber informieren, dass Sie wegen eines akuten Pflegefalls fehlen.
Pflegeberatung, Hilfsmittel, Vollmachten und ein möglicher Umbau der Wohnung haben ein paar Tage Zeit. Schreiben Sie sich trotzdem schon auf, was Ihnen einfällt. In den ersten Tagen geht viel verloren, was man nur im Kopf behält.
Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus liegt
Fast jedes Krankenhaus hat einen Sozialdienst. Manchmal heißt er Patientenmanagement, Case Management oder Entlassmanagement. Die Klinik ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung nach der Entlassung vorzubereiten (§ 39 Abs. 1a SGB V), und der Sozialdienst erledigt das praktisch. Er beantragt zum Beispiel die Anschlussreha oder sucht einen Platz in der Kurzzeitpflege. Auf Wunsch schickt er auch den Antrag auf einen Pflegegrad direkt an die Pflegekasse.
Fragen Sie auf der Station nach dem Sozialdienst, sobald absehbar ist, dass Ihr Angehöriger danach Hilfe braucht. Warten Sie nicht, bis der Entlasstermin feststeht. Die Liegezeiten sind kurz, und einen Reha- oder Kurzzeitpflegeplatz findet man nicht immer in zwei Tagen. Ihr Angehöriger muss dem Entlassmanagement zustimmen; das Formular wird oft schon bei der Aufnahme unterschrieben.
Welche Rezepte und Verordnungen die Klinik für die ersten Tage ausstellen darf und was am Entlasstag geklärt sein muss, steht im Ratgeber Entlassung aus dem Krankenhaus.
Katrin findet den Sozialdienst im Erdgeschoss neben der Cafeteria. Die Sozialarbeiterin hat am Donnerstag um zehn Uhr einen Termin frei und bittet sie, die Versichertenkarte ihrer Mutter und, falls vorhanden, eine Vollmacht mitzubringen.
Warum der Antrag auf einen Pflegegrad nicht warten sollte
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht (§ 33 SGB XI). Für die Zeit davor zahlt die Kasse nichts. Wer am 2. Dezember statt am 28. November anruft, verschenkt im Zweifel einen ganzen Monat. Bei Pflegegrad 2 sind das 347 Euro Pflegegeld, bei Pflegegrad 3 schon 599 Euro.
Den Antrag stellt der Pflegebedürftige. Sie können für ihn anrufen, wenn er einverstanden ist oder Sie eine Vollmacht haben. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse, die Telefonnummer finden Sie auf der Website der Kasse oder auf ihren Schreiben. Bei Privatversicherten ist die private Pflegeversicherung zuständig.
Am Telefon müssen Sie nichts begründen. So oder ähnlich reicht es:
"Guten Tag, ich rufe für meine Mutter Gerda Schulz an, Versichertennummer ... Sie liegt nach einem Sturz im Krankenhaus und wird danach Pflege brauchen. Ich möchte für sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang schriftlich."
Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen Ihres Gesprächspartners. Wer sichergehen will, schickt am selben Tag eine kurze schriftliche Bestätigung hinterher; eine Vorlage gibt es bei unseren Musterbriefen zum Antrag auf Pflegegrad.
Danach schickt die Kasse ein Formular, und der Medizinische Dienst (MD) meldet sich für die Begutachtung, bei Privatversicherten Medicproof. Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden (§ 18c SGB XI). Für Patienten im Krankenhaus gilt eine kürzere Frist: Ist die Weiterversorgung sonst nicht zu klären oder haben Sie Pflegezeit angekündigt, muss die Begutachtung dort innerhalb einer Woche stattfinden. Den ganzen Ablauf erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Ob ein Pflegegrad wahrscheinlich ist, können Sie vorab grob einschätzen:
Pflegegrad-Rechner: Welcher Pflegegrad ist wahrscheinlich?
Schätzen Sie für jeden Lebensbereich ein, wie selbstständig die Person im Alltag ist. Denken Sie an einen normalen Tag, nicht an den besten.
Vereinfachte Schätzung nach den sechs Modulen und der Gewichtung aus Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Die Gutachterin oder der Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet jede einzelne Tätigkeit genauer. Das Ergebnis ist deshalb unverbindlich.
Den Arbeitgeber informieren
Sie dürfen bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um in einer akuten Situation die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren (§ 2 Pflegezeitgesetz). Das gilt in jedem Betrieb, egal wie groß, und muss nicht genehmigt werden. Sie müssen den Arbeitgeber aber sofort informieren und auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die stellt der behandelnde Arzt Ihres Angehörigen aus, im Krankenhaus die Station.
Lohn zahlt der Arbeitgeber in dieser Zeit nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag das vorsehen. Sonst gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des Angehörigen, in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns (§ 44a Abs. 3 SGB XI). Beantragen Sie es sofort, mit der ärztlichen Bescheinigung. Die 10 Tage gelten pro Kalenderjahr und pro pflegebedürftigem Angehörigen, Geschwister können sie unter sich aufteilen.
Als nahe Angehörige zählen unter anderem Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Ehe- und Lebenspartner, Geschwister und Kinder. Reichen die 10 Tage nicht, gibt es Pflegezeit und Familienpflegezeit. Die müssen Sie mit Vorlauf schriftlich ankündigen. Wie das geht, steht im Ratgeber Pflege und Beruf.
Katrin ruft am Mittwochvormittag ihren Chef an: "Meine Mutter ist gestern schwer gestürzt. Ich nehme ab heute kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach dem Pflegezeitgesetz, voraussichtlich bis Freitag nächster Woche. Die ärztliche Bescheinigung reiche ich nach." Der Chef fragt nur, wer ihre Mandanten übernimmt.
Pflegeberatung: kostenlos und auch bei Ihnen zu Hause
Wer Leistungen der Pflegeversicherung beantragt, hat Anspruch auf eine kostenlose, persönliche Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Nach dem ersten Antrag muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Termin anbieten oder einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle ausstellen. Auf Wunsch kommt die Beraterin zu Ihnen nach Hause oder ins Krankenhaus.
Fragen Sie schon beim Antrag nach diesem Termin. Am meisten bringt er kurz vor oder kurz nach der Entlassung, wenn sich abzeichnet, was Ihr Angehöriger braucht. Pflegeberaterinnen kennen die Pflegedienste und Tagespflegen vor Ort und helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Wie sich Pflegekasse, Pflegestützpunkt und unabhängige Stellen unterscheiden, lesen Sie unter Pflegeberatung und Pflegestützpunkt.
Bis zum Termin können Sie das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums anrufen: 030 20179131, Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr. Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung beantwortet das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter 030 340606602.
Wer darf für Ihren Angehörigen entscheiden?
Diese Frage stellt sich spätestens, wenn die Klinik eine Unterschrift braucht oder die Bank keine Auskunft gibt. Erwachsene Kinder dürfen nicht automatisch für ihre Eltern entscheiden. Sehen Sie deshalb früh nach, ob es eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung gibt. Oft liegen die Papiere in einem Ordner zu Hause oder beim Notar. Ärzte und Betreuungsgerichte können außerdem im Zentralen Vorsorgeregister nachfragen, ob eine Vollmacht registriert ist.
Ehepartner dürfen seit 2023 für höchstens sechs Monate in Gesundheitsfragen vertreten, wenn der andere das selbst nicht mehr kann (§ 1358 BGB). Dazu gehören Einwilligungen in Behandlungen und Verträge mit Krankenhaus oder Reha, Bankgeschäfte gehören nicht dazu. Gibt es weder Vollmacht noch Ehepartner, bestellt das Betreuungsgericht bei Bedarf einen rechtlichen Betreuer. Ist Ihr Angehöriger geistig klar, kann er jetzt noch eine Vollmacht unterschreiben, und das erspart allen später ein Gerichtsverfahren.
Die Wohnung vorbereiten und Hilfsmittel besorgen
Bevor Ihr Angehöriger nach Hause kommt, sollte klar sein, wo er schläft, wie er zur Toilette kommt und wer in den ersten Nächten erreichbar ist. Viele Hilfsmittel verordnet der Arzt, und die Krankenkasse bezahlt sie, etwa Rollator, Toilettenstuhl oder Duschhocker. Die Klinik darf solche Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements ausstellen. Ein Pflegebett läuft meist über die Pflegekasse. Für technische Hilfsmittel zahlen Erwachsene 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, also Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Lebt Ihr Angehöriger allein, ist ein Hausnotruf sinnvoll; mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse den Basistarif bis 27 Euro im Monat. Für größere Umbauten wie eine bodengleiche Dusche gibt es bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Diesen Zuschuss beantragen Sie, bevor der Handwerker anfängt.
Soll ein ambulanter Pflegedienst kommen, rufen Sie dort an, bevor der Entlasstermin feststeht. Fragen Sie konkret, ob der Dienst die Adresse Ihres Angehörigen anfährt, ab welchem Tag er Kapazität hat und welche Zeiten er morgens anbieten kann. Meist kommt vor dem Start jemand vom Dienst zu einem Erstgespräch nach Hause. Mit Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse bis zu 796 Euro im Monat als Pflegesachleistung für den Dienst. Solange der Bescheid fehlt, schicken manche Dienste die Rechnung zunächst an Sie, andere warten und rechnen später rückwirkend mit der Kasse ab. Fragen Sie im Erstgespräch, wie der Dienst das handhabt.
Bei Gerda ist schnell klar, dass die Treppe das eigentliche Problem ist. Katrin und Jens vereinbaren, erst die Reha abzuwarten und dann mit der Pflegeberaterin zu besprechen, ob ein Treppenlift oder eine Wohnung im Erdgeschoss in Frage kommt.
Wenn es zu Hause erst einmal nicht geht
Nicht jeder kann direkt aus dem Krankenhaus in die eigene Wohnung zurück. Für die Übergangszeit gibt es mehrere Wege, die der Sozialdienst kennt:
- Anschlussreha in einer Rehaklinik, beantragt aus dem Krankenhaus heraus.
- Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim, bis zu 8 Wochen im Jahr. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Liegt kein Pflegegrad 2 vor, kann die Krankenkasse die Kurzzeitpflege übernehmen (§ 39c SGB V).
- Übergangspflege im Krankenhaus für bis zu zehn Tage, wenn sich keine Anschlussversorgung organisieren lässt (§ 39e SGB V).
- Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe über die Krankenkasse, in der Regel für bis zu vier Wochen, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.
Ob Ihr Angehöriger dauerhaft in ein Pflegeheim zieht, müssen Sie in der ersten Woche nicht entscheiden. Kurzzeitpflege verschafft Zeit, um die Lage in Ruhe einzuschätzen.
Die erste Woche in der Übersicht
Die Tage sind eine Orientierung. Wenn Ihr Angehöriger nicht im Krankenhaus liegt, fällt der Sozialdienst weg, und Sie beginnen mit der Pflegekasse.
- Tag 1: Sozialdienst ansprechen, Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen, Arbeitgeber informieren.
- Tag 2: Unterlagen sammeln, vor allem Versichertenkarte, Medikationsplan, Arztbriefe und vorhandene Vollmachten.
- Tag 2 oder 3: Termin für die Pflegeberatung vereinbaren, ärztliche Bescheinigung für Arbeitgeber und Pflegeunterstützungsgeld besorgen.
- Tag 3 bis 5: Entlassung planen. Hilfsmittel klären, bei Pflegediensten anfragen, Reha oder Kurzzeitpflege mit dem Sozialdienst abstimmen.
- Tag 4 bis 6: Den Alltag sichern. Post, Schlüssel, Haustiere, Rechnungen und den Hausarzt informieren.
- Tag 7: Mit der Familie besprechen, wer welche Aufgaben übernimmt, und ein Pflegetagebuch für die Begutachtung anfangen.
Alle Punkte zum Abhaken, dazu eine Liste der Unterlagen und Telefonnummern, finden Sie in der Checkliste für den Pflegefall.
Vergessen Sie sich selbst nicht
Aus der akuten Woche wird oft ein Zustand, der Monate oder Jahre dauert. Was Sie jetzt aus der Not heraus übernehmen, bleibt leicht an Ihnen hängen. Verteilen Sie Aufgaben deshalb früh, auch an Geschwister, die weiter weg wohnen. Wer nicht vor Ort ist, kann Anrufe bei Kassen erledigen, Anträge schreiben oder Pflegedienste vergleichen.
Kündigen Sie Ihre Stelle nicht überstürzt. Pflegezeit, Familienpflegezeit oder weniger Stunden lassen sich wieder rückgängig machen, eine Kündigung nicht. Pflegen Sie mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Bedingungen Rentenbeiträge für Sie (§ 44 SGB XI).
Die Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse für Angehörige an, teils auch als Schulung bei Ihnen zu Hause (§ 45 SGB XI). Dort lernen Sie zum Beispiel, wie Sie jemanden aus dem Bett heben, ohne sich den Rücken zu ruinieren. Ab Pflegegrad 1 gibt es außerdem den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, etwa für eine Haushaltshilfe oder stundenweise Betreuung. Wenn Ihnen alles über den Kopf wächst, erreichen Sie die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.
Katrin ist nach acht Tagen wieder im Büro. Ihre Mutter ist seit Montag in der Reha, und der Termin mit der Pflegeberaterin steht für den Tag nach der Entlassung im Kalender.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Pflege, solange noch kein Pflegegrad festgestellt ist?
Bis zum Bescheid zahlen Sie Pflegedienst oder Kurzzeitpflege zunächst selbst oder lassen sie über die Krankenkasse laufen, wenn ein Arzt häusliche Krankenpflege verordnet. Wird der Pflegegrad bewilligt, zahlt die Pflegekasse rückwirkend ab dem Antragsmonat. Heben Sie deshalb alle Rechnungen auf.
Darf ich den Pflegegrad für meine Mutter oder meinen Vater beantragen?
Ja, wenn Ihr Elternteil einverstanden ist oder Sie eine Vollmacht haben. Der Antrag läuft auf den Namen des Pflegebedürftigen, Sie können aber anrufen und als Ansprechpartner eingetragen werden. Die Pflegekasse fragt in der Regel nach, ob der Versicherte zustimmt.
Bekomme ich Lohn, wenn ich mir wegen eines Pflegefalls frei nehme?
Der Arbeitgeber zahlt nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag das vorsehen. Sonst beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Arbeitstage im Jahr. Es ersetzt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
Muss ich meinen Angehörigen nach der Entlassung selbst pflegen?
Nein. Sie können einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, eine Kurzzeitpflege nutzen oder sich die Pflege mit anderen teilen. Niemand kann Sie zwingen, die Pflege zu übernehmen. Die Pflegeberatung hilft dabei, eine Lösung zu finden, die zu Ihrer Lage passt.
Quellen
- § 33 SGB XI, Leistungsvoraussetzungen (Leistungen ab Antragstellung)
- § 7a SGB XI, Pflegeberatung
- § 2 Pflegezeitgesetz, Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- § 39 SGB V, Krankenhausbehandlung und Entlassmanagement
- Bundesgesundheitsministerium: Freistellung und Pflegeunterstützungsgeld
- Wege zur Pflege, Informationsportal des Bundesfamilienministeriums