Plötzlich ein Pflegefall? Die ersten Schritte Pflegetelefon des Bundes: 030 20179131 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr)
Leistungen & Geld

Pflegesachleistung und Kombinationsleistung: So wird gerechnet

Mit der Pflegesachleistung bezahlt die Pflegekasse einen ambulanten Pflegedienst bis zu 796 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.299 Euro (Pflegegrad 5) im Monat. Nutzen Sie davon nur einen Teil, bekommen Sie den Rest als anteiliges Pflegegeld: Das ist die Kombinationsleistung.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 7 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Wie viel Pflegesachleistung gibt es 2026?
  2. Was der Pflegedienst über die Sachleistung abrechnen darf
  3. So funktioniert die Kombinationsleistung
  4. Rechenbeispiel: Jürgen und seine Mutter in Leipzig
  5. Der Umwandlungsanspruch: 40 Prozent für Alltagshilfen
  6. Was zusätzlich zur Kombinationsleistung gezahlt wird
  7. Schritt für Schritt zur Kombinationsleistung
  8. Was 2027 geplant ist

Die Pflegesachleistung ist das Budget, mit dem die Pflegekasse einen ambulanten Pflegedienst bezahlt. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab, Sie sehen das Geld nicht. Wenn der Pflegedienst nur einen Teil des Budgets verbraucht, zahlt die Kasse für den ungenutzten Teil anteilig Pflegegeld aus. Diese Mischung heißt Kombinationsleistung und ist in § 38 SGB XI geregelt.

Wie viel Pflegesachleistung gibt es 2026?

Die Höchstbeträge gelten seit dem 1. Januar 2026 und hängen vom Pflegegrad ab. Mit Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistung, dann bleibt nur der Entlastungsbetrag.

Pflegegrad Pflegesachleistung pro Monat Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 2 bis 796 Euro 347 Euro
Pflegegrad 3 bis 1.497 Euro 599 Euro
Pflegegrad 4 bis 1.859 Euro 800 Euro
Pflegegrad 5 bis 2.299 Euro 990 Euro

Die Sachleistung ist ungefähr doppelt so hoch wie das Pflegegeld, weil professionelle Pflege teurer ist als die Hilfe der Familie. Wie sich das Pflegegeld zusammensetzt und welche Pflichten damit verbunden sind, lesen Sie im Ratgeber Pflegegeld.

Was der Pflegedienst über die Sachleistung abrechnen darf

Zur Sachleistung gehören drei Bereiche: körperbezogene Pflege wie Waschen, Anziehen, Hilfe beim Essen und bei der Toilette, pflegerische Betreuung wie Begleitung im Alltag oder Hilfe bei der Tagesstruktur, und Hilfen im Haushalt wie Einkaufen, Kochen oder Putzen. Abrechnen darf nur ein Pflegedienst mit Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen. Fragen Sie danach, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Tipps zur Auswahl finden Sie im Ratgeber Ambulanten Pflegedienst finden.

Medizinische Aufgaben gehören nicht dazu. Medikamente geben, Insulin spritzen, Kompressionsstrümpfe anziehen oder Wunden versorgen ist Behandlungspflege. Die verordnet der Hausarzt als häusliche Krankenpflege, und die Krankenkasse bezahlt sie. Viele Pflegedienste erledigen beides bei einem Besuch, rechnen aber getrennt ab. Ihr Sachleistungsbudget wird dadurch nicht belastet.

Die Preise vereinbaren die Pflegekassen mit den Diensten, sie unterscheiden sich nach Bundesland und Anbieter. Abgerechnet wird entweder nach Leistungskomplexen, also festen Paketen wie "kleine Morgentoilette", oder nach Zeit. Lassen Sie sich vor Vertragsbeginn einen Kostenvoranschlag geben, aus dem hervorgeht, welcher Teil der monatlichen Kosten über die Sachleistung läuft und was Sie selbst zahlen müssten.

So funktioniert die Kombinationsleistung

Die Kasse schaut, zu wie viel Prozent Sie das Sachleistungsbudget verbraucht haben. Um denselben Prozentsatz kürzt sie das Pflegegeld.

Die Formel lautet: Rechnungsbetrag des Pflegedienstes geteilt durch den Höchstbetrag der Sachleistung ergibt den genutzten Anteil. Das Pflegegeld wird mit dem Rest bis 100 Prozent multipliziert. Hat der Dienst also 30 Prozent der Sachleistung verbraucht, gibt es 70 Prozent des Pflegegelds.

Wer die volle Sachleistung ausschöpft, bekommt kein Pflegegeld mehr. Liegt die Rechnung über dem Höchstbetrag, zahlen Sie die Differenz selbst. Wer den Pflegedienst gar nicht in Anspruch nimmt, bekommt das volle Pflegegeld.

Das Gesetz bindet Sie für sechs Monate an die Entscheidung, in welchem Verhältnis Sie Geld- und Sachleistung nutzen wollen. Viele Kassen rechnen in der Praxis trotzdem Monat für Monat nach der tatsächlichen Rechnung ab, weil der Bedarf schwankt. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, wie sie es handhabt. Das anteilige Pflegegeld kommt dann oft erst, wenn die Abrechnung des Pflegedienstes vorliegt, also einige Wochen nach Monatsende.

Rechenbeispiel: Jürgen und seine Mutter in Leipzig

Jürgen, 58, pflegt seine Mutter Hildegard, 86, mit Pflegegrad 3. Sie lebt allein in ihrer Wohnung, Jürgen kommt nach der Arbeit. Morgens fällt ihr das Waschen und Anziehen schwer, deshalb kommt an fünf Tagen pro Woche ein Pflegedienst für die Morgenpflege.

Der Höchstbetrag der Sachleistung liegt bei Pflegegrad 3 bei 1.497 Euro. Die Monatsrechnung des Pflegedienstes entspricht 40 Prozent davon. Damit bleiben 60 Prozent des Pflegegelds, also 60 Prozent von 599 Euro. Diesen Betrag überweist die Kasse an Hildegard, und sie gibt ihn an Jürgen weiter.

Im nächsten Monat ist Jürgen eine Woche im Urlaub, der Dienst kommt in dieser Zeit auch abends. Die Rechnung steigt auf 70 Prozent der Sachleistung, das Pflegegeld sinkt auf 30 Prozent. Für die Woche selbst hätte Jürgen auch Verhinderungspflege nutzen können, die aus einem eigenen Topf bezahlt wird und die Sachleistung nicht belastet.

Welche Summe sich für Ihren Pflegegrad ergibt, können Sie im Leistungsrechner durchspielen.

Der Umwandlungsanspruch: 40 Prozent für Alltagshilfen

Viele Familien brauchen keinen Pflegedienst, sondern jemanden, der einkauft, putzt oder die Mutter zum Spaziergang abholt. Auch das lässt sich aus der Sachleistung bezahlen. Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie bis zu 40 Prozent der Sachleistung, die Sie nicht für einen Pflegedienst verbraucht haben, für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Bei Pflegegrad 2 sind das höchstens 40 Prozent von 796 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 höchstens 40 Prozent von 1.497 Euro.

Anerkannt heißt: Das Angebot muss nach dem Recht Ihres Bundeslands zugelassen sein. Das sind etwa Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Helferkreise, Alltagsbegleiter oder Haushaltsdienste mit Anerkennung. Die Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt kann Ihnen eine Liste für Ihre Region geben.

Für die Abrechnung gelten ein paar Regeln:

  • Sie zahlen zunächst selbst und reichen die Rechnungen zur Erstattung ein. Einen Antrag vorab verlangt das Gesetz nicht.
  • Rechnungen eines Pflegedienstes über die Sachleistung werden immer zuerst verrechnet. Umgewandelt werden kann nur, was danach übrig ist.
  • Die Umwandlung zählt wie genutzte Sachleistung. Das Pflegegeld sinkt also um denselben Prozentsatz. Hat die Kasse schon das volle Pflegegeld überwiesen, verrechnet sie den Erstattungsbetrag damit.
  • Die Umwandlung läuft unabhängig vom Entlastungsbetrag. Sie können beide gleichzeitig nutzen.
  • Auch hier gilt die Pflicht zum halbjährlichen Beratungsbesuch zu Hause.

Lohnend ist die Umwandlung vor allem, wenn der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat schon verbraucht ist und die Alltagshilfe mehr kostet. Rechnen Sie aber nach, ob sich der Tausch für Sie lohnt: Jeder Euro, den Sie umwandeln, kostet anteilig Pflegegeld.

Was zusätzlich zur Kombinationsleistung gezahlt wird

Einige Leistungen kommen obendrauf und kürzen weder Sachleistung noch Pflegegeld. Dazu gehören die Tages- und Nachtpflege mit bis zu 721 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.085 Euro (Pflegegrad 5) im Monat, der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat und der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Während einer Kurzzeitpflege oder einer tageweisen Verhinderungspflege zahlt die Kasse die Hälfte des zuletzt gezahlten anteiligen Pflegegelds weiter, jeweils bis zu acht Wochen im Jahr.

Bei der Rente der Pflegeperson macht die Wahl einen Unterschied. Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für Angehörige, die mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen, gestaffelt nach Leistungsart. Bei Pflegegrad 3 sind es 316,32 Euro im Monat, wenn nur Pflegegeld bezogen wird, 268,87 Euro bei Kombinationsleistung und 221,43 Euro bei reiner Sachleistung.

Schritt für Schritt zur Kombinationsleistung

  1. Klären Sie in der Familie, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen und wofür ein Dienst kommen soll. Oft ist es die Körperpflege am Morgen oder das Duschen zweimal pro Woche.
  2. Holen Sie bei zwei oder drei Pflegediensten einen Kostenvoranschlag ein. Fragen Sie nach Versorgungsvertrag, Einsatzzeiten und Vertretung bei Urlaub.
  3. Teilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie Kombinationsleistung möchten. Ein kurzer Satz genügt: "Ab dem 1. Dezember nutzt meine Mutter einen Pflegedienst, wir beantragen die Kombinationsleistung."
  4. Unterschreiben Sie den Pflegevertrag erst, wenn klar ist, welche Leistungen er umfasst. Lesen Sie Klauseln zur Abtretung anderer Ansprüche genau.
  5. Prüfen Sie jeden Monat den Leistungsnachweis, den Sie abzeichnen. Stimmen Besuche und Leistungen mit der Rechnung überein?
  6. Prüfen Sie nach einigen Monaten, ob die Aufteilung noch passt. Ändert sich der Bedarf, passen Sie die Einsätze an und informieren Sie die Kasse.

Unabhängige Beratung zur Aufteilung bekommen Sie kostenlos bei einer Pflegeberatung oder einem Pflegestützpunkt.

Was 2027 geplant ist

Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll die Sachleistung ab 2027 ein Sachleistungsbudget werden, mit 890 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.530 Euro (Pflegegrad 5) im Monat. Daraus soll auch professionelle Ersatzpflege bezahlt werden. Der Entwurf ist im Bundestag, beschlossen ist er noch nicht (Stand 5. November 2026). Bis dahin gelten die Regeln oben.

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Kombinationsleistung?

Teilen Sie die Rechnung des Pflegedienstes durch den Höchstbetrag der Sachleistung Ihres Pflegegrads. Das ergibt den genutzten Anteil in Prozent. Um genau diesen Prozentsatz wird das Pflegegeld gekürzt, den Rest zahlt die Kasse aus.

Was ist besser, Pflegegeld oder Pflegesachleistung?

Das hängt davon ab, wie viel die Familie selbst übernehmen kann. Die Sachleistung ist in Euro höher, fließt aber komplett an den Pflegedienst. Viele Familien fahren mit der Kombination gut, bei der ein Dienst die schweren Aufgaben übernimmt und der Rest als Pflegegeld bleibt.

Muss ich die Umwandlung der Sachleistung beantragen?

Einen vorherigen Antrag schreibt das Gesetz nicht vor. Sie reichen die Rechnungen des anerkannten Angebots bei der Pflegekasse ein und beantragen die Erstattung. Viele Kassen haben dafür ein eigenes Formular.

Zahlt die Pflegekasse auch Medikamentengabe durch den Pflegedienst?

Nein, das ist Behandlungspflege. Sie wird vom Arzt als häusliche Krankenpflege verordnet und von der Krankenkasse bezahlt, nicht aus der Pflegesachleistung. Das Sachleistungsbudget bleibt dafür also unberührt.

Quellen

  1. § 36 SGB XI, Pflegesachleistung
  2. § 38 SGB XI, Kombinationsleistung
  3. § 45a SGB XI, Umwandlungsanspruch
  4. Bundesgesundheitsministerium: Pflegesachleistungen
  5. Bundesgesundheitsministerium: Übersicht Leistungsbeträge 2026 (PDF)