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Tagespflege und Nachtpflege: Was sie kosten und was die Pflegekasse zahlt

Die Pflegekasse zahlt Tages- und Nachtpflege ab Pflegegrad 2 mit einem eigenen Monatsbudget von 721 bis 2.085 Euro, ohne das Pflegegeld zu kürzen. Selbst zahlen Sie Verpflegung und Investitionskosten, dafür lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 7 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Was ist Tagespflege, was ist Nachtpflege?
  2. Für wen eignet sich Tagespflege?
  3. Was zahlt die Pflegekasse für die Tagespflege?
  4. Welchen Eigenanteil zahlen Sie selbst?
  5. Beispiel: Jürgen und die Dienstage und Donnerstage
  6. Probetag und Eingewöhnung
  7. So kommt der Fahrdienst ins Spiel
  8. Schritt für Schritt zum Tagespflegeplatz
  9. Tagespflege und Verhinderungspflege kombinieren

Tagespflege kostet Sie deutlich weniger, als viele erwarten. Die Pflegekasse hat dafür ab Pflegegrad 2 ein eigenes Monatsbudget, das zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt wird. Die Pflege, die Betreuung und den Fahrdienst rechnet die Einrichtung direkt mit der Kasse ab. Aus eigener Tasche bleiben Verpflegung und Investitionskosten, und dafür können Sie den Entlastungsbetrag nutzen.

Was ist Tagespflege, was ist Nachtpflege?

Tagespflege ist eine Einrichtung, in die pflegebedürftige Menschen tagsüber gehen und abends nach Hause zurückkehren. Meist geöffnet ist sie an Werktagen, ungefähr von morgens bis zum späten Nachmittag. Es gibt Frühstück, Mittagessen und Kaffee, Gedächtnistraining, Gymnastik, Ruhezeiten und Hilfe beim Toilettengang oder bei Medikamenten. Viele Gäste kommen an zwei oder drei festen Tagen pro Woche, andere jeden Tag.

Nachtpflege funktioniert umgekehrt: Die pflegebedürftige Person verbringt die Nacht in einer Einrichtung und ist tagsüber zu Hause. Das kann helfen, wenn jemand mit Demenz nachts unruhig ist und die Angehörigen seit Wochen nicht durchgeschlafen haben. Allerdings gibt es nur wenige Nachtpflegeplätze in Deutschland, oft gar keinen in erreichbarer Nähe. Fragen Sie beim Pflegestützpunkt nach, ob es in Ihrer Region ein Angebot gibt. Rechtlich sind Tages- und Nachtpflege dieselbe Leistung, teilstationäre Pflege nach § 41 SGB XI, und werden aus demselben Budget bezahlt.

Für wen eignet sich Tagespflege?

Tagespflege passt gut für Menschen, die tagsüber nicht mehr allein bleiben können, aber abends und nachts zu Hause gut versorgt sind. Das betrifft oft Menschen mit beginnender oder mittlerer Demenz, aber auch Alleinlebende, die kaum noch aus der Wohnung kommen und vereinsamen. Für Angehörige, die berufstätig sind, kann sie die Lücke zwischen Frühstück und Feierabend schließen.

Voraussetzung ist, dass die Person die Fahrt schafft und einige Stunden sitzen kann. Wer bettlägerig ist oder durchgehend intensive Pflege braucht, ist in der Tagespflege meist nicht richtig aufgehoben. Manche Menschen lehnen die Tagespflege anfangs ab, weil sie das Wort an ein Heim erinnert. Es hilft oft, von einem "Seniorentreff" oder einer "Gruppe" zu sprechen und den ersten Besuch gemeinsam zu machen.

Was zahlt die Pflegekasse für die Tagespflege?

Für Tages- und Nachtpflege gibt es ein eigenes Budget pro Monat. Es hängt vom Pflegegrad ab:

Pflegegrad Budget für Tages- und Nachtpflege pro Monat
Pflegegrad 2 721 Euro
Pflegegrad 3 1.357 Euro
Pflegegrad 4 1.685 Euro
Pflegegrad 5 2.085 Euro

Dieses Budget kommt obendrauf. Das Pflegegeld läuft unverändert weiter, und auch wer einen Pflegedienst über die Sachleistung bezahlt, behält diese in voller Höhe. Die Kasse übernimmt aus dem Budget die pflegebedingten Kosten, die soziale Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und die Fahrt zwischen Wohnung und Einrichtung.

Bei Pflegegrad 1 gibt es dieses Budget nicht. Hier lässt sich die Tagespflege nur über den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat finanzieren.

Wie viele Tage das Budget abdeckt, hängt vom Tagessatz der Einrichtung ab. Die Sätze werden mit den Pflegekassen verhandelt und unterscheiden sich je nach Haus und Bundesland. Bei Pflegegrad 2 reicht das Budget meist für weniger Tage als bei Pflegegrad 4. Die Einrichtung kann Ihnen ausrechnen, wie viele Besuchstage im Monat ohne Zuzahlung für die Pflege möglich sind.

Welchen Eigenanteil zahlen Sie selbst?

Auf der Rechnung der Tagespflege stehen neben dem Pflegesatz weitere Posten, die die Kasse nicht übernimmt:

  • Verpflegung, oft als "Unterkunft und Verpflegung" ausgewiesen
  • Investitionskosten, also der Anteil für Gebäude und Ausstattung
  • in manchen Bundesländern eine Ausbildungsumlage

Diese Beträge fallen pro Besuchstag an. Konkrete Preise kann man nicht pauschal nennen, sie unterscheiden sich stark zwischen Einrichtungen. Bitten Sie vor dem Vertrag um eine schriftliche Aufstellung der Kosten pro Tag, getrennt nach Pflegesatz, Verpflegung, Investitionskosten und Fahrt.

Den Eigenanteil müssen Sie nicht allein aus der Rente bezahlen. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat darf ausdrücklich für Tages- und Nachtpflege verwendet werden, auch für Verpflegung und Investitionskosten. Die Einrichtung schickt die Rechnung an Sie oder, wenn Sie eine Abtretung unterschreiben, direkt an die Kasse. Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Reicht das Tagespflege-Budget nicht für alle gewünschten Tage, können Sie den Rest der Pflegekosten ebenfalls mit dem Entlastungsbetrag bezahlen oder, falls ein Teil der Sachleistung ungenutzt bleibt, darüber abrechnen. Wer sehr wenig Einkommen hat, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen.

Beispiel: Jürgen und die Dienstage und Donnerstage

Jürgen, 74, lebt mit seiner Frau Helga in Bochum. Helga hat Alzheimer und Pflegegrad 3. Seit einem halben Jahr kann Jürgen kaum noch einkaufen gehen, weil Helga nicht allein bleiben kann. Die Hausärztin rät zur Tagespflege.

Jürgen ruft bei zwei Einrichtungen im Stadtteil an. Eine hat noch Plätze für Dienstag und Donnerstag. Er vereinbart zwei Probetage. Am ersten Tag ist Helga unruhig und fragt nach ihm, am zweiten singt sie mit den anderen Gästen. Jürgen unterschreibt den Vertrag für zwei Tage pro Woche.

Die Pflegekosten zahlt die Kasse aus Helgas Budget von 1.357 Euro. Den Fahrdienst übernimmt die Einrichtung, der Bus holt Helga um acht Uhr ab und bringt sie gegen 16 Uhr zurück. Die Rechnung für Verpflegung und Investitionskosten reicht Jürgen jeden Monat als Entlastungsbetrag ein. Helgas Pflegegeld bekommt er weiter in voller Höhe.

An den beiden Tagen erledigt Jürgen Einkäufe, geht zum Arzt und trifft einmal im Monat seine alte Skatrunde.

Probetag und Eingewöhnung

Ein Probetag ist üblich und sinnvoll. Klären Sie vorher, ob er etwas kostet. Für Menschen mit Demenz ist der Wechsel in eine neue Umgebung anstrengend. Viele Einrichtungen empfehlen daher, mit kürzeren Tagen anzufangen oder in den ersten Wochen dieselben Wochentage beizubehalten.

Achten Sie beim Probetag darauf, wie das Personal mit Ihrem Angehörigen spricht, ob es ruhige Rückzugsräume gibt und ob die Gruppe zur Person passt. Wer noch recht fit ist, fühlt sich in einer Gruppe mit sehr weit fortgeschrittener Demenz oft fehl am Platz. Mehr zur Situation bei Demenz lesen Sie im Artikel Pflegegrad bei Demenz.

So kommt der Fahrdienst ins Spiel

Die meisten Tagespflegen haben einen eigenen Fahrdienst. Die Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Einrichtung sind in der Leistung der Pflegekasse enthalten und laufen über das Budget. Der Fahrdienst holt morgens ab und bringt nachmittags zurück, oft in Kleinbussen mit Rampe oder Lift für Rollstühle.

Fragen Sie nach dem Einzugsgebiet. Viele Einrichtungen fahren nur in einem bestimmten Umkreis. Fragen Sie auch, wie lange die Fahrt dauert, denn wenn der Bus mehrere Gäste einsammelt, kann sie für die letzte Person deutlich länger sein. Wichtig für die Planung zu Hause ist außerdem, ob jemand beim Ein- und Aussteigen an der Haustür hilft oder ob der Gast fertig angezogen unten warten muss.

Schritt für Schritt zum Tagespflegeplatz

  1. Pflegegrad klären. Ohne Pflegegrad 2 gibt es kein eigenes Budget. Wenn noch keiner vorliegt, stellen Sie den Antrag sofort, Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
  2. Einrichtungen in der Nähe suchen. Pflegestützpunkt, Pflegeberatung der Kasse und die Suchportale der Pflegekassen helfen.
  3. Anrufen und fragen: Welche Tage sind frei, gibt es einen Fahrdienst bis zu uns, was kostet der Eigenanteil pro Tag, gibt es einen Probetag?
  4. Probetag vereinbaren und danach mit dem Angehörigen in Ruhe besprechen, wie es war.
  5. Vertrag lesen, besonders Kündigungsfristen und Regelungen für Fehltage, etwa bei Krankheit.
  6. Bei der Pflegekasse melden, dass Tagespflege genutzt wird. Viele Einrichtungen übernehmen das.
  7. Entlastungsbetrag für den Eigenanteil einreichen oder eine Abtretung an die Einrichtung unterschreiben.

Am Telefon können Sie sagen: "Mein Vater hat Pflegegrad 3 und eine beginnende Demenz. Wir suchen einen Platz für zwei Tage pro Woche. Haben Sie Plätze frei, und fährt Ihr Fahrdienst nach [Stadtteil]?"

Tagespflege und Verhinderungspflege kombinieren

Tagespflege deckt die Werktage ab. Für Abende, Wochenenden oder Ihren Urlaub brauchen Sie andere Lösungen. Hier hilft der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, den Sie unabhängig vom Tagespflege-Budget nutzen können. Beide Leistungen schließen sich nicht aus.

Fehlt Ihnen der Überblick, was in Ihrem Pflegegrad zusammen möglich ist, rechnet der Leistungsrechner die einzelnen Töpfe nebeneinander aus.

Häufige Fragen

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn meine Mutter in die Tagespflege geht?

Nein. Seit 2015 wird Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung gezahlt. Ihre Mutter bekommt das volle Pflegegeld weiter, auch wenn sie jeden Werktag in die Tagespflege geht.

Wie viel muss man für einen Tag in der Tagespflege selbst bezahlen?

Das hängt von der Einrichtung und dem Bundesland ab. Selbst zahlen Sie den Anteil für Verpflegung und die Investitionskosten, oft auch eine Ausbildungsumlage. Lassen Sie sich vor dem Vertrag eine Aufstellung pro Besuchstag geben.

Zahlt die Pflegekasse Tagespflege bei Pflegegrad 1?

Ein eigenes Budget für Tagespflege gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Sie können aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für Tagespflege einsetzen, wenn die Einrichtung zugelassen ist.

Gibt es einen kostenlosen Probetag in der Tagespflege?

Viele Einrichtungen bieten einen Schnuppertag an, manche kostenlos, andere gegen den Eigenanteil. Fragen Sie beim ersten Anruf danach. Einige Häuser empfehlen auch zwei oder drei Probetage, weil sich Menschen mit Demenz erst eingewöhnen müssen.

Quellen

  1. § 41 SGB XI, Tagespflege und Nachtpflege
  2. § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag
  3. Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026
  4. Wege zur Pflege (BMBFSFJ)