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Pflegegrad

Pflegegrad bei Demenz: Worauf es in der Begutachtung ankommt

Menschen mit Demenz bekommen ihren Pflegegrad nach denselben Regeln wie alle anderen, doch ihre Einschränkungen zeigen sich vor allem in den Modulen 2 und 3 und beim Anleiten im Alltag. Damit das Gutachten stimmt, müssen Angehörige beim Termin dabei sein und konkrete Beispiele mitbringen.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 8 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Wie Demenz im Gutachten bewertet wird
  2. Modul 2: Was der MD bei Gedächtnis und Orientierung abfragt
  3. Modul 3: Verhalten, Unruhe und Ängste
  4. Warum Menschen mit Demenz beim Gutachter oft zu gut wirken
  5. Beaufsichtigung und Anleitung zählen als Hilfe
  6. Nächtliche Unruhe richtig beschreiben
  7. Beispiel: Thomas und seine Frau Renate in Rostock
  8. So bereiten Sie die Begutachtung bei Demenz vor
  9. Welche Entlastung es bei Demenz gibt

Eine Demenz führt nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad. Der Medizinische Dienst (MD) prüft wie bei jeder anderen Erkrankung, wie selbständig Ihr Angehöriger im Alltag ist. Seit 2017 zählen Gedächtnis, Orientierung und Verhalten dabei genauso wie körperliche Einschränkungen. Wer die Bewertung der Module 2 und 3 kennt und beim Termin die richtigen Beispiele nennt, hat gute Chancen auf ein zutreffendes Gutachten.

Wie Demenz im Gutachten bewertet wird

Das Gutachten hat sechs Module. Für Menschen mit Demenz sind vor allem zwei davon wichtig, und sie werden gemeinsam gewichtet: Modul 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) zählen zusammen 15 Prozent der Gesamtwertung. Der MD bewertet beide, in die Rechnung geht aber nur das Modul mit dem höheren Wert ein.

Konzentrieren Sie sich in der Vorbereitung deshalb auf das Modul, in dem die Probleme größer sind. Bei vielen Menschen mit Demenz ist das am Anfang Modul 2, später kommt mit Unruhe, Ängsten oder Abwehr Modul 3 dazu.

Demenz wirkt sich fast immer auch auf die anderen Module aus. Wer nicht mehr weiß, in welcher Reihenfolge man sich anzieht, braucht Hilfe in Modul 4 (Selbstversorgung), das mit 40 Prozent am stärksten zählt. Vergessene oder doppelt genommene Tabletten gehören in Modul 5, ein Tag ohne eigene Struktur in Modul 6. Wie die Punkte zusammenkommen, erklärt unser Beitrag Pflegegrade erklärt.

Modul 2: Was der MD bei Gedächtnis und Orientierung abfragt

Modul 2 umfasst elf Kriterien. Der Gutachter schätzt jeweils ein, ob die Fähigkeit vorhanden, größtenteils vorhanden, in geringem Maße vorhanden oder nicht vorhanden ist. Abgefragt werden:

  • Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
  • örtliche und zeitliche Orientierung
  • Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
  • Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, etwa Kaffee kochen
  • Treffen von Entscheidungen im Alltag
  • Verstehen von Sachverhalten und Informationen
  • Erkennen von Risiken und Gefahren
  • Mitteilen von elementaren Bedürfnissen wie Hunger, Durst, Schmerz
  • Verstehen von Aufforderungen und Beteiligen an einem Gespräch

Hier hilft es, wenn Sie typische Situationen beschreiben können. "Mein Vater erkennt den Nachbarn nicht mehr, den er seit 30 Jahren kennt." Oder: "Sie zieht im Juli den Wintermantel an und versteht nicht, warum ihr heiß ist." Solche Beispiele kann der Gutachter einem Kriterium direkt zuordnen.

Modul 3: Verhalten, Unruhe und Ängste

Modul 3 hat dreizehn Kriterien, darunter Umherlaufen und andere motorische Auffälligkeiten, nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten gegen sich selbst, andere oder Gegenstände, Beschimpfen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmung und das Abwehren von Pflege. Anders als in Modul 2 fragt der MD hier nach der Häufigkeit: nie oder sehr selten, selten (ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen), häufig (zweimal bis mehrmals pro Woche, aber nicht täglich) oder täglich.

Weil die Häufigkeit zählt, sollten Sie die letzten zwei Wochen genau dokumentieren. Ein Pflegetagebuch mit Datum und Uhrzeit ist dafür das beste Werkzeug. Bewertet wird auch, ob Sie eingreifen müssen. Ein Vater, der jeden Abend unruhig wird, aber sich nach einem Tee von selbst beruhigt, wird anders eingestuft als einer, den Sie eine Stunde lang davon abhalten müssen, die Wohnung zu verlassen.

Warum Menschen mit Demenz beim Gutachter oft zu gut wirken

Häufig sitzt die Mutter, die morgens nicht wusste, wo das Bad ist, beim Gutachter frisch frisiert am Tisch, plaudert freundlich und antwortet auf jede Frage mit "Das mache ich alles noch selbst." Menschen mit Demenz können für eine begrenzte Zeit eine Fassade aufrechterhalten, gerade bei Besuch von Fremden. Gespräche über die Vergangenheit gelingen oft noch gut, während Alltagshandlungen schon scheitern.

Dazu kommt Scham. Kaum jemand gibt vor einem Fremden zu, dass er einnässt oder den Herd vergisst. Manche Betroffene sind auch überzeugt, dass sie alles können, weil sie ihre Ausfälle nicht bemerken.

Laut Medizinischem Dienst spricht der Gutachter zuerst die pflegebedürftige Person an, auch wenn das Gespräch durch die Demenz beeinträchtigt ist, und bespricht die Eindrücke danach mit den Anwesenden. Deshalb sollten Sie als pflegende Person dabei sein. Die Gesundheitsseite des Bundesgesundheitsministeriums rät ausdrücklich, dass bei Menschen mit Demenz die pflegenden Personen auf jeden Fall anwesend sind.

Widersprechen Sie Ihrem Angehörigen nicht vor dem Gutachter, das führt nur zu Streit. Bitten Sie stattdessen um fünf Minuten unter vier Augen, etwa in der Küche, oder geben Sie dem Gutachter Ihre Notizen mit markierten Stellen.

Beaufsichtigung und Anleitung zählen als Hilfe

Ein häufiger Irrtum ist, dass nur Hilfe zählt, bei der Sie mit anpacken. Im Gutachten gilt jemand nicht als selbständig, wenn er eine Tätigkeit nur schafft, weil Sie ihn erinnern, anleiten, Dinge bereitlegen oder danebenstehen und kontrollieren. Wenn Ihr Vater sich allein wäscht, aber nur, wenn Sie ihm den Waschlappen reichen und jeden Körperteil ansagen, ist das Hilfe in Modul 4.

Sagen Sie dem Gutachter deshalb genau, was Sie tun. "Er zieht sich selbst an" klingt selbständig. "Ich lege ihm die Sachen in der richtigen Reihenfolge hin, sonst zieht er die Unterhose über die Hose" beschreibt den tatsächlichen Hilfebedarf.

Allgemeine Beaufsichtigung, also das Gefühl, den Angehörigen nicht allein lassen zu können, wird nicht in Stunden erfasst. Sie zeigt sich aber in einzelnen Kriterien: im Erkennen von Gefahren (Modul 2), im Umherlaufen und Weglaufen (Modul 3) und in der Gestaltung des Tagesablaufs (Modul 6).

Nächtliche Unruhe richtig beschreiben

Nächte sind für viele pflegende Angehörige der härteste Teil, und sie kommen im Gutachten oft zu kurz, weil der Besuch tagsüber stattfindet. Nächtliche Unruhe ist ein eigenes Kriterium in Modul 3. Zusätzlich fragt der MD in Modul 6 nach "Ruhen und Schlafen", also ob jemand nachts Hilfe braucht, um wieder ins Bett zu finden oder zur Toilette zu gehen.

Schreiben Sie jede Nacht auf, wann Ihr Angehöriger aufgestanden ist, was er gemacht hat und wie lange es dauerte, bis er wieder schlief. Notieren Sie auch, wenn Sie selbst wach waren, weil Sie auf Geräusche gehorcht haben. Eine Liste mit zehn Nächten aus zwei Wochen ist im Gespräch viel überzeugender als der Satz "Er ist nachts oft unruhig."

Beispiel: Thomas und seine Frau Renate in Rostock

Thomas, 76, pflegt seine Frau Renate, 74, die seit zwei Jahren an Alzheimer erkrankt ist. Beim ersten Antrag wurde Pflegegrad 1 festgestellt. Renate hatte dem Gutachter erzählt, sie koche noch jeden Tag. Tatsächlich stellte Thomas seit Monaten den Herd ab, wenn sie den Topf vergaß.

Vor der zweiten Begutachtung führte Thomas zwei Wochen ein Tagebuch. Er schrieb auf, dass Renate an neun von vierzehn Nächten aufstand und sich anziehen wollte, dass sie sich ohne Ansage nicht mehr wäscht und zweimal die Haustür offen stand, während er im Keller war. Beim Termin bat er um ein kurzes Gespräch in der Küche und gab der Gutachterin eine Kopie. Der neue Bescheid lautete auf Pflegegrad 3. Seither geht Renate zweimal pro Woche in eine Tagespflege, und Thomas hat dienstags und donnerstags Zeit für sich.

So bereiten Sie die Begutachtung bei Demenz vor

  1. Besorgen Sie einen aktuellen Arztbericht mit der Diagnose, am besten vom Neurologen oder aus einer Gedächtnisambulanz, und den Medikamentenplan.
  2. Führen Sie zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch, Nächte eingeschlossen.
  3. Sprechen Sie mit allen, die mithelfen, und sammeln Sie deren Beobachtungen.
  4. Legen Sie den Termin möglichst auf eine Tageszeit, zu der die Probleme sichtbar sind. Wenn es nachmittags schlechter wird, fragen Sie nach einem Nachmittagstermin.
  5. Seien Sie beim Termin dabei und bitten Sie um ein Gespräch unter vier Augen.
  6. Prüfen Sie das Gutachten, das mit dem Bescheid kommt, Modul für Modul gegen Ihre Notizen.

Welche Unterlagen Sie bereitlegen und wie der Hausbesuch abläuft, lesen Sie im Ratgeber MD-Begutachtung vorbereiten. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben und die Demenz fortschreitet, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung.

Welche Entlastung es bei Demenz gibt

Schon ab Pflegegrad 1 steht Ihrem Angehörigen der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu. Er wird gegen Rechnung erstattet, zum Beispiel für eine Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz oder eine anerkannte Helferin, die einmal in der Woche zum Spazierengehen kommt. Solche Betreuungsgruppen und Helferkreise nennt das Gesetz ausdrücklich als Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Ab Pflegegrad 2 kommt die Tagespflege dazu. Die Pflegekasse zahlt dafür zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung bis zu 721 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.085 Euro (Pflegegrad 5) im Monat. Viele Tagespflegen haben Gruppen für Menschen mit Demenz und holen die Gäste morgens ab. Für Urlaub, Krankheit oder einzelne freie Nachmittage gibt es die Verhinderungspflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Stundenweise unter acht Stunden am Tag genutzt, kürzt sie das Pflegegeld nicht.

Die Pflegekassen bieten außerdem kostenlose Pflegekurse an, auch speziell zu Demenz und auf Wunsch bei Ihnen zu Hause (§ 45 SGB XI). Beratung bekommen Sie beim Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft unter 030 259 37 95 14 (Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Freitag 9 bis 15 Uhr) und beim Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums unter 030 20179131. Viele örtliche Alzheimer-Gesellschaften und Pflegestützpunkte führen Angehörigengruppen, in denen Sie mit Menschen in derselben Lage sprechen können.

Häufige Fragen

Welchen Pflegegrad bekommt man bei Demenz?

Das hängt nicht von der Diagnose ab, sondern davon, wie selbständig die Person im Alltag noch ist. Bei leichter Demenz reicht es oft für Pflegegrad 1 oder 2, bei fortgeschrittener Demenz mit Hilfe bei Körperpflege, Essen und nächtlicher Unruhe sind Pflegegrad 3 bis 5 möglich.

Was tun, wenn meine Mutter beim Gutachter alles kann?

Bleiben Sie beim Termin dabei und bitten Sie um ein kurzes Gespräch ohne Ihre Mutter. Geben Sie dem Gutachter Ihr Pflegetagebuch mit datierten Beispielen. Wenn das Gutachten trotzdem zu gut ausfällt, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen.

Zählt Beaufsichtigung bei Demenz für den Pflegegrad?

Ja. Wenn Ihr Angehöriger sich zwar selbst wäscht, aber nur, weil Sie jeden Schritt ansagen und danebenstehen, gilt das nicht als selbständig. Allgemeine Beaufsichtigung rund um die Uhr wird zwar nicht in Stunden gezählt, sie zeigt sich aber in Modul 2, 3 und 6.

Braucht man für den Pflegegrad eine Demenz-Diagnose?

Nein, der Antrag ist auch ohne Diagnose möglich, denn bewertet wird die Selbständigkeit. Ein Arztbericht vom Hausarzt, Neurologen oder einer Gedächtnisambulanz hilft dem Gutachter aber, die Beobachtungen einzuordnen.

Quellen

  1. § 15 SGB XI mit Anlage 1, Module 2 und 3 der Begutachtung
  2. § 14 SGB XI, Begriff der Pflegebedürftigkeit
  3. Medizinischer Dienst Bund: Informationen zur Pflegebegutachtung (Flyer)
  4. gesund.bund.de (BMG): Checkliste Pflegebegutachtung
  5. § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag
  6. Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Alzheimer-Telefon