Pflegegrade 1 bis 5 erklärt: Punkte, Module und Leistungen
Der Pflegegrad ergibt sich aus einer Punktzahl zwischen 0 und 100: ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5. Die Punkte vergibt der Medizinische Dienst in sechs unterschiedlich gewichteten Modulen.
Inhalt
- Was die fünf Pflegegrade bedeuten
- Die sechs Module und ihre Gewichtung
- Wie aus Rohpunkten gewichtete Punkte werden
- Was jeder Pflegegrad bringt
- Drei Beispiele
- Sonderfall Pflegegrad 5 ohne 90 Punkte
- Geplante Änderung der Schwellen ab 2027
- Knapp unter der Schwelle: Was Sie tun können
- Wie Sie den richtigen Pflegegrad bekommen
Es gibt fünf Pflegegrade, und welcher gilt, hängt von einer Punktzahl zwischen 0 und 100 ab. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten (§ 15 SGB XI). Die Punkte vergibt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung, und zwar danach, wie selbstständig jemand im Alltag ist. Die Diagnose allein entscheidet nichts.
Was die fünf Pflegegrade bedeuten
Das Gesetz beschreibt jeden Grad mit dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, Pflegegrad 2 für erhebliche, Pflegegrad 3 für schwere und Pflegegrad 4 für schwerste. Pflegegrad 5 bekommt, wer schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Versorgung hat.
Im Alltag heißt das grob: Mit Pflegegrad 1 lebt jemand weitgehend selbstständig, hat aber Mühe mit der Treppe oder braucht beim Duschen jemanden in der Nähe. Bei Pflegegrad 2 kommt regelmäßige Hilfe bei der Körperpflege oder bei Medikamenten dazu. Ab Pflegegrad 3 ist meist täglich mehrmals jemand gefordert, und ab Pflegegrad 4 ist die Person in den meisten Bereichen auf Hilfe angewiesen. Das sind Faustregeln, im Einzelfall zählt nur die Punktzahl.
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist nur, wer die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate lang hat (§ 14 SGB XI). Nach einer Operation mit absehbar kurzer Erholung gibt es deshalb oft keinen Pflegegrad, sondern Hilfen der Krankenkasse wie häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe. Bei Zweifeln stellen Sie den Antrag trotzdem, die Prognose ist Sache des Gutachters.
Die sechs Module und ihre Gewichtung
Der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche. In jedem Modul bewertet er einzelne Kriterien, zum Beispiel "Treppensteigen" oder "Waschen des Intimbereichs", mit einer Stufe von selbstständig bis unselbstständig. Die Rohpunkte eines Moduls werden dann in einen gewichteten Wert umgerechnet.
| Modul | Was geprüft wird | Gewicht |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Umdrehen im Bett, Sitzen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppen | 10 % |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungen, Gefahren erkennen, Gespräche | 15 % (zusammen mit Modul 3) |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | nächtliche Unruhe, Ängste, Aggression, Abwehr der Pflege, Wahnvorstellungen | 15 % (zusammen mit Modul 2) |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette, Inkontinenz | 40 % |
| 5 Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | Medikamente, Injektionen, Verbände, Arztbesuche, Therapien | 20 % |
| 6 Alltagsleben und soziale Kontakte | Tagesablauf, Schlafen, Beschäftigung, Planen, Kontakte | 15 % |
Bei den Modulen 2 und 3 geht nur der höhere der beiden Werte in die Rechnung ein. Wer also sowohl stark vergesslich ist als auch nachts unruhig umherläuft, bekommt dafür zusammen höchstens 15 Punkte.
Haushalt und Aktivitäten außer Haus erfasst der Gutachter zwar auch, sie fließen aber nicht in die Punkte ein. Das überrascht viele Familien. Wer nicht mehr einkaufen oder putzen kann, bekommt dafür allein keinen Pflegegrad.
Wie aus Rohpunkten gewichtete Punkte werden
Innerhalb jedes Moduls wird die Summe der Rohpunkte einer von fünf Stufen zugeordnet: keine, geringe, erhebliche, schwere oder schwerste Beeinträchtigung. Jede Stufe hat einen festen gewichteten Wert. Bei der Selbstversorgung sind das 0, 10, 20, 30 oder 40 Punkte, bei der Mobilität 0, 2,5, 5, 7,5 oder 10 Punkte. Für die Module 2 und 3 sowie für Modul 6 sind es jeweils 0, 3,75, 7,5, 11,25 oder 15 Punkte, für Modul 5 sind es 0, 5, 10, 15 oder 20.
Ein Sprung um eine Stufe in der Selbstversorgung bringt 10 Punkte, ein Sprung bei der Mobilität nur 2,5. Wenn Sie vor der Begutachtung überlegen, wo die meiste Hilfe nötig ist, lohnt der genaueste Blick auf Waschen, Anziehen, Essen und Toilette.
Mit dem Rechner können Sie Ihre Situation einmal selbst durchspielen. Er ersetzt kein Gutachten, zeigt aber, wo Sie ungefähr liegen und welche Module den Ausschlag geben.
Pflegegrad-Rechner: Welcher Pflegegrad ist wahrscheinlich?
Schätzen Sie für jeden Lebensbereich ein, wie selbstständig die Person im Alltag ist. Denken Sie an einen normalen Tag, nicht an den besten.
Vereinfachte Schätzung nach den sechs Modulen und der Gewichtung aus Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Die Gutachterin oder der Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet jede einzelne Tätigkeit genauer. Das Ergebnis ist deshalb unverbindlich.
Was jeder Pflegegrad bringt
Die Leistungen steigen mit dem Pflegegrad. Die folgenden Beträge gelten seit 1. Januar 2026 und sind Monatsbeträge.
| Pflegegrad | Punkte | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Entlastungsbetrag | Pflegeheim (Leistungsbetrag) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 12,5 bis unter 27 | kein Anspruch | kein Anspruch | 131 Euro | 131 Euro |
| 2 | 27 bis unter 47,5 | 347 Euro | 796 Euro | 131 Euro | 805 Euro |
| 3 | 47,5 bis unter 70 | 599 Euro | 1.497 Euro | 131 Euro | 1.319 Euro |
| 4 | 70 bis unter 90 | 800 Euro | 1.859 Euro | 131 Euro | 1.855 Euro |
| 5 | 90 bis 100 | 990 Euro | 2.299 Euro | 131 Euro | 2.096 Euro |
Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es nicht doppelt in voller Höhe. Wer beides nutzt, bekommt die Kombinationsleistung, bei der das Pflegegeld anteilig gekürzt wird. Tagespflege zahlt die Kasse ab Pflegegrad 2 zusätzlich, von 721 Euro in Pflegegrad 2 bis 2.085 Euro in Pflegegrad 5.
Einige Leistungen hängen nicht vom Grad ab. Ab Pflegegrad 1 gibt es bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe und Bettschutzeinlagen, bis zu 4.180 Euro je Umbaumaßnahme in der Wohnung und kostenlose Pflegeberatung. Den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro gibt es ab Pflegegrad 2. Die vollständige Übersicht steht in unserer Leistungstabelle.
Drei Beispiele
Erika, 79, lebt allein in einer Wohnung im dritten Stock in Dortmund. Sie ist geistig fit, hat aber Arthrose in beiden Knien. Treppen schafft sie nur mit Pausen und am Geländer, in die Dusche steigt sie nur, wenn ihre Tochter dabei ist. Haare waschen und Strümpfe anziehen gehen nicht mehr allein. Im Gutachten landet sie bei der Mobilität in der Stufe "erheblich" (5 Punkte) und bei der Selbstversorgung in "gering" (10 Punkte). Dazu kommen 5 Punkte für Arztbesuche und Medikamente. Mit 20 Punkten bekommt sie Pflegegrad 1.
Werner, 76, aus Hannover hatte vor einem Jahr einen Schlaganfall. Seine rechte Seite ist geschwächt, er braucht Hilfe beim Waschen, Anziehen und Schneiden des Essens, und er vergisst Termine. Seine Frau richtet die Tabletten und begleitet ihn zu Arzt und Physiotherapie. Gewichtet: Mobilität 7,5, Kognition 7,5, Selbstversorgung 20, Krankheitsbedingte Anforderungen 10, Alltag 7,5. Das sind 52,5 Punkte und damit Pflegegrad 3.
Ingrid, 88, hat eine fortgeschrittene Demenz und lebt bei ihrem Sohn in Würzburg. Sie erkennt ihn nicht immer, läuft nachts durch die Wohnung, muss gewaschen, angezogen und beim Essen angeleitet werden und ist inkontinent. Gehen kann sie noch mit Hilfe. Ihre Werte: Mobilität 5, Modul 3 mit 15, Selbstversorgung 40, Modul 5 mit 5, Alltag 15. Zusammen 80 Punkte, Pflegegrad 4.
Die Beispiele sind vereinfacht. In der echten Begutachtung entstehen die Stufen aus vielen Einzelkriterien, und kleine Unterschiede können über eine Stufe entscheiden.
Sonderfall Pflegegrad 5 ohne 90 Punkte
Eine Ausnahme sieht das Gesetz für Menschen vor, die beide Arme und beide Beine nicht mehr gebrauchen können, etwa nach einer hohen Querschnittlähmung. Sie bekommen Pflegegrad 5 auch dann, wenn die Punktzahl darunter liegt. Man spricht von einer besonderen Bedarfskonstellation.
Geplante Änderung der Schwellen ab 2027
Die Bundesregierung will mit der Pflegereform 2027 die unteren Schwellen anheben. Pflegegrad 1 soll dann ab 15 Punkten gelten, Pflegegrad 2 ab 30 und Pflegegrad 3 ab 50. Für die Pflegegrade 4 und 5 soll sich nichts ändern. Erika aus dem Beispiel oben läge mit 20 Punkten weiter in Pflegegrad 1, ein neuer Antrag mit 28 Punkten ergäbe dagegen nur noch Pflegegrad 1 statt 2.
Beschlossen ist das nicht. Der Entwurf ist im Bundestag in der Beratung, Stand 5. November 2026. Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll nach dem Entwurf Bestandsschutz bekommen. Wenn ein Antrag ohnehin ansteht, sollten Sie ihn deshalb nicht aufschieben.
Knapp unter der Schwelle: Was Sie tun können
Wie knapp ein Ergebnis ist, sehen Sie im Gutachten, denn dort stehen die Punkte für jedes Modul. Liegt das Ergebnis bei 45 Punkten, fehlen 2,5 Punkte bis Pflegegrad 3. Das ist genau eine Stufe in der Mobilität oder ein Kriterium in der Selbstversorgung, das anders bewertet werden müsste, damit die Summe des Moduls in die nächste Stufe rutscht.
Gehen Sie das Gutachten deshalb Kriterium für Kriterium durch und vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch. Steht bei "Duschen und Baden" überwiegend selbstständig, obwohl Sie jedes Mal helfen, ist das ein konkreter Fehler, den Sie im Widerspruch benennen können. Allgemeine Sätze wie "Meine Mutter braucht viel mehr Hilfe" helfen dagegen kaum.
Das Gutachten muss Ihnen die Kasse mit dem Bescheid zuschicken. Fehlt es, fordern Sie es an, das ist Ihr Recht nach § 18c SGB XI.
Wie Sie den richtigen Pflegegrad bekommen
Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse nach einem Gutachten fest. Den Antrag stellen Sie formlos, ein Anruf genügt, und die Leistungen gelten ab Beginn des Antragsmonats. Wie das genau geht, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Punkte gehen bei der Begutachtung oft verloren, weil die pflegebedürftige Person sich zusammenreißt oder Angehörige ihre tägliche Hilfe für so selbstverständlich halten, dass sie sie gar nicht erwähnen. Hinweise zur Vorbereitung finden Sie im Beitrag zur MD-Begutachtung.
Hat sich der Zustand verschlechtert, seit der Pflegegrad festgestellt wurde, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Halten Sie den Bescheid dagegen von Anfang an für falsch, ist der Widerspruch innerhalb eines Monats der richtige Weg.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Mindestens 27 gewichtete Punkte. Bei 26,25 Punkten bleibt es bei Pflegegrad 1. Wer knapp unter einer Schwelle liegt, sollte das Gutachten genau prüfen, denn oft fehlen nur ein oder zwei Kriterien.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und 4?
Pflegegrad 3 steht für schwere, Pflegegrad 4 für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die Grenze liegt bei 70 Punkten. Das Pflegegeld steigt von 599 auf 800 Euro im Monat.
Zählt die Diagnose für den Pflegegrad?
Nicht direkt. Bewertet wird, wie selbstständig jemand im Alltag ist. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb unterschiedliche Pflegegrade haben.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Geld?
Pflegegeld gibt es nicht, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat als Kostenerstattung, 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und bis zu 4.180 Euro für den Umbau der Wohnung.