MD-Begutachtung vorbereiten: Ablauf, Fragen, typische Fehler
Bereiten Sie den Termin mit einem Pflegetagebuch, den Arztunterlagen und einer ehrlichen Liste der schlechten Tage vor, und seien Sie selbst dabei. Der Gutachter bewertet, was die Person im Alltag allein schafft, und dafür braucht er Ihre Schilderung.
Inhalt
Bei der MD-Begutachtung zählt, was die pflegebedürftige Person an einem normalen Tag allein schafft und wobei sie Hilfe braucht. Bereiten Sie den Termin deshalb so vor, dass der Gutachter den echten Alltag zu sehen bekommt: mit einem Pflegetagebuch, den wichtigsten Arztunterlagen und Ihnen als Angehöriger im Raum. Ein gut vorbereiteter Termin dauert nicht länger, aber das Gutachten wird genauer.
So läuft der Termin ab
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD). Der MD schreibt Ihnen und nennt Datum und Uhrzeit, manchmal mit einem Zeitfenster. Passt der Termin nicht, rufen Sie gleich an. Eine Verschiebung verlängert das Verfahren, ist aber besser, als dass niemand zu Hause ist, der die Situation beschreiben kann.
Zum Hausbesuch kommt meist eine Pflegefachkraft, gelegentlich eine Ärztin oder ein Arzt. Das Gespräch findet am Küchentisch oder im Wohnzimmer statt. Der Gutachter stellt Fragen, lässt sich die Wohnung zeigen und bittet die pflegebedürftige Person, ein paar Dinge vorzumachen, zum Beispiel vom Stuhl aufzustehen, ein paar Schritte zu gehen oder die Arme über den Kopf zu heben. Eine körperliche Untersuchung wie beim Arzt gibt es nicht.
Zum Schluss fragt er nach Hilfsmitteln, nach Reha und nach der Pflegesituation: wer pflegt, wie viele Stunden, ob ein Pflegedienst kommt. Wenn er einen Duschhocker oder ein Pflegebett empfiehlt, kann diese Empfehlung mit Ihrer Zustimmung direkt als Antrag gelten. Sagen Sie also ja, wenn er danach fragt.
Hausbesuch oder Telefoninterview?
Beim ersten Antrag auf einen Pflegegrad kommt der MD immer nach Hause oder ins Krankenhaus. Eine Begutachtung per Telefon oder Video ist dann gesetzlich ausgeschlossen (§ 142a SGB XI), ebenso bei Kindern unter 14 Jahren und im Widerspruchsverfahren.
Bei einer Höherstufung oder einer Wiederholungsbegutachtung bietet der MD dagegen häufig ein strukturiertes Telefoninterview oder ein Videogespräch an. Der Gutachter muss Sie dabei auf Ihr Wahlrecht hinweisen. Wenn Ihnen ein persönlicher Besuch lieber ist, geht dieser Wunsch vor. Bei Menschen mit Demenz, die allein leben, darf ein Telefoninterview ohnehin nur mit einer Unterstützungsperson stattfinden.
Ob Sie zustimmen, hängt von der Lage ab. Am Telefon fällt weg, was der Gutachter mit eigenen Augen sieht: der unsichere Gang, die Pflegebetteinlage, die Notizzettel an jeder Tür. Wer gut beschreiben kann und die Unterlagen parat hat, kommt auch am Telefon zu einem fairen Ergebnis. Wer unsicher ist, sollte auf dem Hausbesuch bestehen.
Was der Gutachter in den sechs Modulen fragt
Grundlage ist ein Fragenkatalog mit sechs Modulen (§ 15 SGB XI). Für jedes Kriterium vergibt der Gutachter eine Stufe zwischen "selbstständig" und "unselbstständig". Die Fragen klingen harmlos, die Antworten entscheiden aber über die Punktzahl.
Los geht es meist mit der Mobilität: ob sich die Person im Bett umdrehen, aufrecht sitzen, vom Bett in den Stuhl wechseln, sich in der Wohnung fortbewegen und Treppen steigen kann. Schildern Sie, was ohne Festhalten an Möbeln und ohne Ihre Hand am Arm passiert.
Danach kommen Orientierung und Verständnis. Erkennt die Person vertraute Menschen, weiß sie, welcher Tag ist, findet sie sich in der Wohnung zurecht, kann sie Entscheidungen im Alltag treffen und Gefahren erkennen? Typische Prüffragen sind das Datum, der Wohnort oder die Namen der Enkel.
Verhalten und psychische Probleme bilden das dritte Modul. Dazu gehören nächtliche Unruhe, Ängste, Antriebslosigkeit bei einer Depression, Aggression oder Abwehr bei der Pflege. Gezählt wird, wie oft Sie eingreifen müssen. Von Modul 2 und 3 geht nur der höhere Wert in die Rechnung ein.
Das Modul Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am stärksten. Gefragt wird nach Waschen, Duschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang und Inkontinenz. Gerade hier lohnt es sich, genau zu sein. "Sie zieht sich selbst an" stimmt vielleicht für den Pullover, aber nicht für Strümpfe, Schuhe und BH.
Anschließend fragt der Gutachter nach dem Umgang mit Krankheit und Therapie: Medikamente richten und einnehmen, Blutzucker messen, Insulin spritzen, Kompressionsstrümpfe, Verbände, Arzt- und Therapietermine. Zählen Sie jeden Arztbesuch auf, zu dem Sie fahren und mitgehen.
Zuletzt geht es um Alltag und soziale Kontakte. Kann die Person ihren Tag selbst einteilen, sich beschäftigen, Termine planen, Kontakt zu Freunden halten? Wer den ganzen Tag vor dem Fernseher sitzt, weil er nichts mehr selbst anfängt, ist hier nicht "selbstständig".
Wie aus den Antworten Punkte und am Ende ein Pflegegrad werden, erklärt der Beitrag Pflegegrade 1 bis 5. Mit dem Pflegegrad-Rechner können Sie die Fragen vorab einmal durchgehen.
Die Schwellen stehen in § 15 SGB XI, Pflegegrad 2 beginnt derzeit bei 27 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5. Mit der Pflegereform 2027 sollen die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen. Beschlossen ist das noch nicht, und wer vorher eingestuft wird, soll Bestandsschutz bekommen.
Die häufigsten Fehler bei der Begutachtung
Der Klassiker ist der Vorführeffekt. Viele ältere Menschen wollen vor einem fremden Besucher nicht hilflos wirken. Sie ziehen die gute Bluse an, stehen ohne Hilfe auf, auch wenn es weh tut, und antworten auf jede Frage mit "Das geht schon". An diesem einen Vormittag wirken sie selbstständiger als in der ganzen Woche davor.
Der zweite Fehler kommt von den Angehörigen selbst. Aus Rücksicht auf die Mutter oder den Vater wird beschönigt: Man will nicht vor ihnen sagen, dass sie nachts einnässen oder dreimal am Tag fragen, wo die Brille ist. Das ist verständlich. Für die Einstufung ist es aber so, als gäbe es diese Hilfe nicht.
Oft reden Familien beim Termin vor allem über Diagnosen. Für die Punkte zählt aber, was die Parkinson-Erkrankung oder die Herzschwäche im Alltag konkret anrichtet. Beschreiben Sie deshalb Handlungen: Wer hilft beim Aufstehen, wie lange dauert das Frühstück, was passiert, wenn niemand da ist?
Vermeiden sollten Sie auch das Gegenteil. Übertreiben Sie nicht und spielen Sie nichts vor. Gutachter erkennen Widersprüche, und dann leidet die Glaubwürdigkeit der ganzen Schilderung.
Welche Unterlagen Sie bereitlegen sollten
Legen Sie vor dem Termin eine Mappe an. Hinein gehören der aktuelle Medikamentenplan, Arztbriefe und Entlassungsberichte aus Krankenhaus und Reha, Befunde von Fachärzten und, falls vorhanden, der Schwerbehindertenausweis. Hat ein Pflegedienst schon Leistungen erbracht, legen Sie dessen Pflegedokumentation oder einen kurzen Bericht dazu.
Am wertvollsten ist ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen. Darin steht, wobei Sie wann helfen, wie lange das dauert und was nachts passiert. Ein Gutachter kann einen Tag sehen, das Tagebuch zeigt ihm die übrigen dreizehn.
Schreiben Sie außerdem eine Liste der Hilfsmittel, die schon im Haushalt sind, und eine Liste dessen, was fehlt. Wer eine Vorsorgevollmacht hat, sollte eine Kopie bereithalten, damit der Gutachter weiß, wer für die Person sprechen darf.
Wer sollte beim Termin dabei sein?
Die Hauptpflegeperson auf jeden Fall. Mit Einwilligung der pflegebedürftigen Person soll der Gutachter pflegende Angehörige befragen (§ 18a Abs. 9 SGB XI). Wenn ein Pflegedienst kommt, kann es sinnvoll sein, den Termin so zu legen, dass die Pflegekraft kurz dazukommt.
Zu viele Leute im Raum helfen dagegen nicht. Zwei Angehörige, die sich gegenseitig ins Wort fallen, verwirren eher. Sprechen Sie vorher ab, wer redet.
Fällt es Ihnen schwer, vor Ihrem Vater offen über Inkontinenz oder Verwirrtheit zu sprechen, bitten Sie den Gutachter um ein paar Minuten allein, etwa beim Hinausbegleiten. Sie können ihm auch einen Zettel mit den schwierigen Punkten geben, Gutachter kennen das.
Ein Beispiel: Thomas und sein Vater
Thomas, 58, wohnt in Regensburg. Sein Vater Herbert, 84, hat seit sechs Jahren Parkinson. Morgens ist er steif und braucht eine halbe Stunde, bis er mit Hilfe aus dem Bett kommt. Nachmittags geht es besser, nach dem Mittagsschlaf läuft er sogar ein paar Schritte ohne Rollator.
Der MD-Termin ist um 14 Uhr, also in der besten Phase des Tages. Thomas weiß, wie das ausgehen kann, und ruft vorher beim MD an. Einen früheren Termin gibt es nicht. Also bereitet er sich anders vor: Er führt zwei Wochen lang ein Tagebuch, nimmt mit dem Handy ein kurzes Video auf, wie sein Vater morgens um sieben aufzustehen versucht, und schreibt eine halbe Seite über die Nächte, in denen Herbert zweimal zur Toilette begleitet werden muss.
Beim Termin läuft Herbert tatsächlich mit Rollator vom Sofa zum Tisch und sagt, so schlimm sei es nicht. Thomas zeigt das Tagebuch und erklärt die Schwankungen über den Tag. Der Gutachter notiert die Tagesform ausdrücklich. Herbert bekommt Pflegegrad 3.
Nach dem Termin
Der Gutachter schickt sein Ergebnis an die Pflegekasse, die Ihnen den Bescheid mit dem vollständigen Gutachten zuschickt. Lesen Sie das Gutachten Modul für Modul. Finden Sie Fehler, etwa eine Hilfe, die fehlt, oder eine Aussage, die so nie gefallen ist, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Waren Sie mit dem Verhalten des Gutachters unzufrieden, etwa weil er nach zehn Minuten wieder ging oder Sie nicht zu Wort kommen ließ, können Sie sich vertraulich an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes wenden. Die Kasse muss Sie mit dem Bescheid auf diese Möglichkeit hinweisen. An der Einstufung ändert eine solche Beschwerde nichts, dafür ist der Widerspruch da.
Ihre Vorbereitung als Checkliste
- Termin prüfen, bei Bedarf gleich verschieben, und eine Uhrzeit wählen, die einen typischen Tag zeigt.
- Ein bis zwei Wochen Pflegetagebuch führen.
- Medikamentenplan, Arztbriefe, Klinikberichte, Vollmacht in eine Mappe legen.
- Mit der pflegebedürftigen Person vorher besprechen, dass es um ehrliche Antworten geht.
- Absprechen, wer beim Termin spricht, und eine Liste der schwierigen Punkte schreiben.
- Beim Termin dabei sein und ergänzen, wenn etwas zu positiv dargestellt wird.
- Hilfsmittel-Empfehlungen zustimmen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Begutachtung durch den MD?
Planen Sie etwa eine Stunde ein, bei komplizierten Situationen auch mehr. Sorgen Sie dafür, dass in dieser Zeit kein anderer Termin drängt und Sie in Ruhe ergänzen können.
Darf ich bei der Begutachtung meiner Mutter dabei sein?
Ja, und das ist sehr zu empfehlen. Mit Einwilligung Ihrer Mutter soll der Gutachter pflegende Angehörige ausdrücklich befragen. Sie können auch um ein kurzes Gespräch unter vier Augen bitten.
Was passiert, wenn wir den MD-Termin absagen müssen?
Rufen Sie sofort beim Medizinischen Dienst an und vereinbaren Sie einen neuen Termin. Die Frist der Kasse ist dann gehemmt, und eine Entschädigung für Verzögerungen entfällt. Wer die Begutachtung ganz verweigert, riskiert, dass die Kasse die Leistungen ablehnt.
Kann die Begutachtung auch telefonisch stattfinden?
Bei einem Erstantrag nicht. Bei einer Höherstufung oder Wiederholungsbegutachtung bietet der MD oft ein Telefon- oder Videointerview an. Sie dürfen ablehnen und auf einem Hausbesuch bestehen.