Pflege-Pauschbetrag-Rechner: Steuer und Weitergabe
Wer einen Angehörigen unentgeltlich pflegt, kann einen Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung absetzen. Der Rechner zeigt die Ersparnis, und er warnt, wenn die Weitergabe des Pflegegelds den Pauschbetrag kostet.
Rechner: Pflege-Pauschbetrag und Weitergabe des Pflegegelds
Wer einen Angehörigen unentgeltlich pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung absetzen. Er steht nur zu, wenn die pflegende Person kein oder nur geringes Entgelt bekommt und das Pflegegeld nicht voll an Dritte weitergibt.
Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG: 600 Euro bei Pflegegrad 1, 1.100 Euro bei Pflegegrad 2, 1.800 Euro ab Pflegegrad 3. Er wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet, senkt aber das zu versteuernde Einkommen. Wer das Pflegegeld an eine Betreuungskraft weiterleitet, verliert den Pauschbetrag anteilig.
Wann der Pauschbetrag zusteht
Der Pflege-Pauschbetrag setzt voraus, dass die Pflege unentgeltlich läuft. Bekommt die Pflegeperson ein Arbeitsentgelt von der Pflegekasse, etwa aus dem Pflegezeitgesetz, sinkt der Pauschbetrag oder entfällt. Wer nur Pflegegeld und keinen Lohn bezieht, erfüllt die Voraussetzung in der Regel.
Die Pflege muss außerdem in der eigenen Wohnung, der Wohnung der gepflegten Person oder in deren unmittelbarer Nähe stattfinden. Für den höchsten Satz müssen mindestens 700 Stunden im Jahr zusammenkommen, was rund zwei Stunden am Tag entspricht. Ein gutes Pflegetagebuch macht diese Stunden sichtbar.
Warum die Weitergabe des Pflegegelds zählt
Wer das Pflegegeld an eine Betreuungskraft weiterreicht und selbst kaum noch pflegt, verliert den Pauschbetrag anteilig. Reichen Sie also nur den Teil durch, der tatsächlich weitergereicht wird, und behalten Sie die Aufstellung für das Finanzamt.
Pauschbetrag und andere Leistungen kombinieren
Der Pauschbetrag ist unabhängig vom Pflegegeld und von den Leistungen der Pflegeversicherung. Sie können ihn parallel zum Pflegedienst, zur Verhinderungspflege und zum Entlastungsbetrag nutzen. Die Beträge der Pflegekasse stehen im Leistungsrechner, die Tabelle unter Pflegeleistungen 2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag?
Er hängt am Pflegegrad: 600 Euro bei Pflegegrad 1, 1.100 Euro bei Pflegegrad 2 und 1.800 Euro ab Pflegegrad 3. Der Betrag wird direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Wer bekommt den Pauschbetrag?
Wer die Pflege unentgeltlich übernimmt, also kein oder nur geringes Gehalt dafür bekommt. Wird das Pflegegeld an eine Betreuungskraft weitergereicht, steht der Pauschbetrag nur für den einbehaltenen Teil zu.
Wird der Pauschbetrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Er mindert das zu versteuernde Einkommen und steigert so die Rückerstattung. Das Pflegegeld selbst ist in der Regel nicht steuerpflichtig.
Was passiert bei mehreren Pflegepersonen?
Pflegen mehrere Personen, muss die Kasse auf dem Antrag angeben, wer den Pauschbetrag bekommt. Für 1.800 Euro muss die Pflege mindestens 700 Stunden im Jahr dauern.