Verhinderungs- und Kurzzeitpflege-Rechner
Wenn die pflegende Person ausfällt, springt die Pflegekasse ein. Der Rechner zeigt, wie viel Jahresbetrag noch verfügbar ist, wie viel für die Ersatzpflege bleibt und welches Pflegegeld weiterläuft.
Rechner: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege greift, wenn die pflegende Person krank ist, in Urlaub fährt oder ausfällt. Der Jahresbetrag lässt sich voll für Verhinderungspflege und zur Hälfte zusätzlich für Kurzzeitpflege nutzen.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI bis 3.539 Euro je Kalenderjahr, ab dem sechsten Monat Pflege. Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI bis 3.539 Euro, davon sind 3.539 Euro für Verhinderungspflege übertragbar. Während der Verhinderungspflege läuft das halbe Pflegegeld weiter. Der Entwurf zur Pflegereform 2027 würde diese Beträge in ein gemeinsames Jahresbudget überführen.
Ersatzpflege richtig organisieren
Die Ersatzpflege kann durch eine einzelne Person, einen Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung laufen. Wichtig ist: Sie müssen die Organsiation vorher mit der Pflegekasse klären, sonst bleibt sie auf den Kosten sitzen. Reichen Sie die geplante Ersatzperson mit Namen, Anschrift und Zeitraum ein.
Für die Verhinderungspflege reicht ein formloser Antrag. Eine Vorlage finden Sie unter Musterbriefe. Wird die Ersatzperson bezahlt, müssen die Stunden und der Stundensatz nachvollziehbar sein.
Kurzzeitpflege ergänzt die Verhinderungspflege
Reicht der Betrag für Verhinderungspflege nicht aus, können Sie einen Teil der Kurzzeitpflege für die häusliche Ersatzpflege verwenden. Der Gesetzgeber rechnet die beiden Töpfe zusammen, in Grenzen. Wird die Verhinderungspflege nicht voll genutzt, bleibt ein Rest für die Kurzzeitpflege, aber nur bis zur Hälfte des Jahresbetrags.
Wenn die Auszeit länger dauert
Über die beiden Beträge hinaus lässt sich bei längerer Abwesenheit eine Haushaltshilfe oder ein Pflegedienst beschäftigen. Die Kosten sind steuerlich absetzbar, vielleicht greift auch der Pflege-Pauschbetrag. Weil der Zustand oft schwankt, sollten Sie den tatsächlichen Pflegebedarf über Wochen prüfen, etwa mit dem Pflegetagebuch.
Häufige Fragen
Wann zahlt die Kasse Verhinderungspflege?
Wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, etwa durch Krankheit, Urlaub oder einen Termin. Die Pflege muss mindestens sechs Monate gelaufen sein, und die Person muss in dieser Zeit von einer Ersatzpflege betreut werden.
Wie hoch ist der Betrag?
Bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr. Wird der Betrag nicht verbraucht, lässt sich nach dem Pflegestärkungsgesetz ein Teil davon für die Kurzzeitpflege umschichten.
Läuft das Pflegegeld weiter?
Ja, aber nur zur Hälfte. Für die Dauer der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld halbiert.
Kann ein Nachbar die Ersatzpflege übernehmen?
Ja, die Ersatzperson muss nur geeignet sein. Nicht zulässig ist die gleichzeitig pflegende Person und bei Pflegegrad 1 bis 3 nahe Angehörige, die im selben Haushalt wohnen.