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Pflegetagebuch online: Hilfebedarf festhalten

Das Pflegetagebuch ist das beste Mittel gegen ein zu niedriges Ergebnis bei der Begutachtung. Tragen Sie zwei Wochen lang ein, wobei Sie helfen, und drucken Sie die Liste für den Termin aus.

Pflegetagebuch: Was machen Sie wann für die Person?

Tragen Sie zwei Wochen lang ein, wobei Sie helfen. Das ist die beste Vorbereitung für den Termin mit dem Medizinischen Dienst und für den Widerspruch. Die Einträge bleiben in Ihrem Browser gespeichert.

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Gutachterinnen und Gutachter dürfen das Tagebuch ansehen und es fließt in die Begutachtung ein. Schreiben Sie realistisch, auch die Nächte und die immer wiederkehrenden kleinen Hilfen.

Was in ein gutes Pflegetagebuch gehört

Ein Tagebuch wirkt dann, wenn es zeigt, dass der Hilfebedarf regelmäßig anfällt und über den Tag verteilt ist. Schreiben Sie deshalb nicht nur die großen Hilfen auf, sondern auch die vielen kleinen: Hilfe beim Aufstehen, beim Anziehen, beim Anreichen des Essens, die Erinnerung an Medikamente, das Begleiten zur Toilette, die Aufsicht in der Nacht.

Notieren Sie zu jedem Eintrag, wie viel Zeit draufgeht und ob Sie anleiten, beaufsichtigen, teilweise oder ganz übernehmen. Genau diese Stufen bewertet das Gesetz in den sechs Modulen der Begutachtung.

So nutzen Sie das Online-Tagebuch

Tragen Sie für jeden Tag Ihre Einträge ein. Der Rechner summiert die Zeiten und erzeugt eine Tabelle, die Sie für den Termin ausdrucken. Über den Knopf im Browser fertigen Sie eine gut lesbare Druckliste an. Die Einträge bleiben auf Ihrem Gerät gespeichert, Sie müssen sich nicht anmelden.

Vorbereitung auf den Termin

Neben dem Tagebuch helfen zwei weitere Dinge: eine geordnete Liste der Diagnosen und Medikamente und eine kurze Beschreibung eines typischen Tages. Der Ratgeber Gutachter kommt erklärt den Ablauf. Wenn Sie den Pflegegrad noch beantragen wollen, nutzen Sie den Pflegegrad-Rechner und die Vorlage unter Musterbriefe.

Wenn das Ergebnis nicht passt

Reicht der Pflegegrad nicht an den tatsächlichen Bedarf heran, legen Sie Widerspruch ein. Die Frist dafür zeigt der Widerspruchsfrist-Rechner. Hängen Sie Ihr Tagebuch als Kopie an und verweisen Sie auf die einzelnen Einträge.

Häufige Fragen

Muss ich ein Pflegetagebuch führen?

Pflicht ist es nicht. Es hilft aber sehr. Wer die kleinen Hilfeleistungen über den Tag aufschreibt, kann beim Termin konkret werden, statt nur zu sagen: Es wird immer mehr.

Wie lange sollte das Tagebuch sein?

Eine Woche bis zwei Wochen, bei schwankendem Zustand auch länger. Der Gutachter sieht daran, dass der Bedarf regelmäßig und nicht nur an guten Tagen besteht.

Sieht der Medizinische Dienst das Tagebuch?

Ja, Sie dürfen es beim Termin vorlegen. Es fließt in die Begutachtung ein, ersetzt aber nicht das Gespräch. Legen Sie eine Kopie beiseite, falls das Original einbehalten wird.

Werden meine Einträge gespeichert?

Ja, im Speicher Ihres Browsers, also auf dem Gerät. Beim Drucken gelten sie als Liste für den Termin. Öffnen Sie die Seite auf demselben Gerät wieder, sind die Einträge noch da.

Quellen

  1. § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. Bundesgesundheitsministerium: Begutachtung und Pflegetagebuch