Kombinationsleistung-Rechner: Pflegegeld und Pflegedienst
Wer Pflegedienst und Angehörige zusammen nutzt, verliert Pflegegeld in dem Maß, wie der Dienst die Sachleistung aufbraucht. Der Rechner zeigt, was bleibt und wann sich welcher Weg lohnt.
Kombinationsleistungs-Rechner: Was bleibt vom Pflegegeld?
Wer Angehörige und einen Pflegedienst zusammen nutzt, verliert Pflegegeld in dem Maß, wie der Dienst die Sachleistung aufbraucht. Oft ist es günstiger, die Sachleistung nur teilweise zu nutzen und den Rest zu sammeln.
Grundlage ist § 38 SGB XI. Das Pflegegeld sinkt anteilig: Wer 50 Prozent der Sachleistung verbraucht, bekommt nur noch 50 Prozent Pflegegeld. Diese Aufteilung lässt sich jeden Monat neu wählen.
So funktioniert die anteilige Anrechnung
Das Gesetz knüpft das Pflegegeld an den Verbrauch der Sachleistung. Nutzt ein Pflegedienst die Hälfte der Sachleistung, wird auch nur die Hälfte des Pflegegelds gezahlt. Die andere Hälfte bleibt sozusagen für die Angehörigen übrig, wird aber von der Kasse einbehalten.
Beispiel bei Pflegegrad 3: Die Sachleistung liegt bei 1.497 Euro, das Pflegegeld bei 599 Euro. Verbraucht der Pflegedienst 50 Prozent der Sachleistung, sinkt das Pflegegeld auf 50 Prozent. Sie erhalten dann noch etwa die Hälfte des Pflegegelds plus die Pflege des Dienstes bis zur Hälfte der Sachleistung.
Wann sich welcher Weg lohnt
Die Kombination lohnt sich, wenn Sie viel selbst übernehmen und nur zeitweise Unterstützung brauchen. Nutzen Sie den Pflegedienst vor allem für die Grundpflege, bleibt mehr Pflegegeld für die Angehörigen. Brauchen Sie dagegen täglich mehrere Stunden, kann die volle Sachleistung günstiger sein.
Denken Sie auch an die Rente: Für die Pflegeperson zahlt die Pflegekasse Beiträge, beim Sachleistungsbezug fällt dies oft höher aus. Der Renten-Rechner für pflegende Angehörige zeigt die Größenordnung.
Weitere Leistungen neben der Kombination
Neben Pflegegeld und Sachleistung stehen Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und den Umbau der Wohnung zu. Der Leistungsrechner rechnet alles zusammen. Die Beträge für 2026 stehen auch in der Leistungstabelle.
Häufige Fragen
Was ist eine Kombinationsleistung?
Nach § 38 SGB XI können Pflegegeld und Sachleistung gleichzeitig genutzt werden. Verbraucht der Pflegedienst einen Teil der Sachleistung, sinkt das Pflegegeld im selben Verhältnis.
Lohnt sich die Kombination überhaupt?
Manchmal ja. Brauchen Sie nur wenige Stunden Pflegedienst, etwa für die Grundpflege, bleibt der Großteil des Pflegegelds erhalten. Nutzt der Dienst die volle Sachleistung, gibt es kein Pflegegeld mehr.
Muss ich die Aufteilung vorher festlegen?
Ja, die Entscheidung treffen Sie für den jeweiligen Monat. Eine spätere Änderung wirkt erst ab dem Monat, in dem Sie sie der Kasse mitteilen.
Was ist günstiger: Pflegegeld sammeln oder Dienst nutzen?
Nutzt der Pflegedienst die Sachleistung nicht voll, kann der Rest nicht ausgezahlt, aber im Folgejahr eingeschränkt weiterverwendet werden. Für die Rente wirkt sich ein höherer Sachleistungsbezug besser aus als Pflegegeld.