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Erste Schritte

Überlastung als pflegender Angehöriger: Warnzeichen und Auswege

Dauerhafte Pflege zehrt. Wer die eigenen Grenzen zu spät merkt, wird selbst krank. Warnzeichen wie Schlaflosigkeit, Gereiztheit und Rückenschmerzen sind Signale. Die Pflegekasse bietet kostenlose Entlastung, von Verhinderungspflege bis Beratung.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 9 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Warnzeichen, die man nicht aufschieben sollte
  2. Was die Last körperlich macht
  3. Warnsignale, die zum Arzt führen
  4. Der erste Schritt: Beratung nutzen
  5. Entlastung, die die Kasse zahlt
  6. Struktur statt Dauerlauf
  7. So bauen Sie den Notfallplan
  8. Selbsthilfe und Pflegekurse
  9. Wenn nichts mehr geht: Ausfall abfedern
  10. Ein Beispiel
  11. Was man früh sagen sollte
  12. Wie Angehörige sich abgrenzen
  13. Wann Pflege auf Dauer zu viel wird
  14. Typische Fehler
  15. Wann die eigene Pflegeperson-Pause greift
  16. Quellen

Pflege ist Arbeit. Nachts aufstehen, waschen, anziehen, zum Arzt fahren. Ein Tag geht so schnell herum, dass das eigene Leben kleiner wird. Wer die Anzeichen früh erkennt, muss nicht bis zur Erschöpfung warten. Es gibt Wege, ohne dass die Versorgung schlechter wird.

Warnzeichen, die man nicht aufschieben sollte

Der Körper meldet sich meist vor dem Kopf. Schlafprobleme zählen dazu, auch wenn die Nacht ruhig war. Dazu kommen Rückenschmerzen von Heben und Lagern, Gereiztheit über Kleinigkeiten und ein Gefühl der Freudlosigkeit.

Weitere Zeichen sind Konzentrationsprobleme, häufige Infekte und der Drang, alles allein zu machen. Wer zwei Wochen am Stück unter Spannung steht, merkt das. Wer drei Monate durchhält, merkt es noch mehr.

Eine einfache Frage prüft die Lage. Wie war der letzte Tag, an dem nichts mit Pflege war? Wer sich nicht erinnern kann, ist im Dauerlauf.

Zu unterscheiden ist die normale Belastung von der Depression. Eine Depression geht nicht mit einem freien Tag weg. Sie zieht sich über Wochen, und die Dinge, die früher Freude machten, verlieren ihren Reiz. Dann ist der Hausarzt die erste Adresse, nicht das Warten.

Was die Last körperlich macht

Heben und Lagern schlagen auf den Rücken. Wer eine Person mehrmals am Tag hebt, hat das Risiko von Bandscheibenproblemen. Rückengerechtes Arbeiten lernen Pflegende in Pflegekursen. Dort zeigt man Griffe, die die Last verteilen.

Schlafmangel kommt dazu. Wer nachts zwei- oder dreimal aufsteht, schläft selten tief. Dauerhaft fehlt die Erholung. Der Kreislauf reagiert, das Immunsystem auch.

Die seelische Seite ist ruhiger und oft größer. Verantwortung, Entscheidungen, Sorgen um Geld und um die Zukunft. Angehörige tragen das oft allein.

Erkennen lässt sich die körperliche Last an einfachen Maßen. Zählen Sie die Nächte mit Unterbrechung in einer Woche. Zählen Sie die Tage ohne Pause am Stück. Beides gibt einen Wert, der nicht vom Gefühl abhängt.

Warnsignale, die zum Arzt führen

Manche Zeichen gehören in ärztliche Hand. Anhaltende Schlaflosigkeit über Wochen, Gewichtsverlust, Herzklopfen in Ruhe und eine gedrückte Stimmung über mehr als zwei Wochen sind solche Signale. Der Hausarzt kann abklären und krank schreiben.

Auch körperliche Beschwerden verdienen einen Blick. Schmerzen in Rücken, Schulter oder Knie, die nach der Pflege bleiben, sind behandlungsbedürftig. Physiotherapie verordnet der Arzt. Wer sich selbst verschiebt, pflegt bald gar nicht mehr.

Der erste Schritt: Beratung nutzen

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos. Die Pflegekasse muss sie anbieten. Nach dem Antrag hat sie innerhalb von 2 Wochen einen Termin vorzuschlagen oder einen Beratungsgutschein auszustellen. Die Beratung darf auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.

In der Beratung geht es nicht nur um Formulare. Sie sprechen über die Wohnsituation, über Hilfsmittel, über einen Pflegedienst und über Ihre Zeitbudgets. Danach steht oft ein Plan auf dem Tisch. Was in der Beratung läuft, beschreibt der Ratgeber Pflegeberatung und Pflegestützpunkt.

Ein Pflegestützpunkt nach § 7c SGB XI ist die Alternative in vielen Bundesländern. Dort können Sie auch ohne Kasse vorbeikommen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege führt eine Datenbank mit Adressen.

Entlastung, die die Kasse zahlt

Entlastung muss man nicht selbst bezahlen. Die Pflegeversicherung kennt mehrere Bausteine. Sie helfen, ohne die Versorgung zu kürzen.

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI springt ein, wenn die Pflegeperson ausfällt, Urlaub hat oder krank ist. Der Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen liegt bei 3.539 Euro und reicht für jeweils bis zu 8 Wochen. Stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag kürzt das Pflegegeld nicht.

Die Tagespflege nach § 41 SGB XI bringt den Tag zur Ruhe. Für Pflegegrad 2 liegt der Tagessatz bei 721 Euro monatlich, bei Pflegegrad 3 bei 1.357 Euro. Die Tagespflege läuft zusätzlich, ohne das Pflegegeld zu kürzen. Für die Fahrt ist gesorgt.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI gibt 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1. Über anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag kann man Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung bezahlen. Der Betrag ist ansparbar bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Struktur statt Dauerlauf

Ein Wochenplan senkt die Last mehr als gute Vorsätze. Setzen Sie feste Zeiten für die Pflege, für den Haushalt und für sich. Wer drei Nachmittage kennt, an denen frei ist, hält länger durch.

Gute Hilfen sind dabei Kleinigkeiten. Ein Pflegebett auf passender Höhe schont den Rücken. Ein Rollator, den der Pflegebedürftige selbst nutzt, spart Wege. Ein Notrufknopf gibt Ruhe, wenn Sie kurz weggehen. Die Hilfsmittel laufen über die Pflegekasse und die Krankenkasse. Grundlagen stehen im Ratgeber Pflegetagebuch, das auch ihe eigene Belastung sichtbar macht.

Ein Notfallplan in der Schublade senkt die Anspannung. Darin stehen Telefonnummern von Arzt, Pflegedienst, Kasse und einer Person, die kurzfristig einspringt. Wer den Plan hat, fürchtet den Ausfall weniger.

So bauen Sie den Notfallplan

  1. Eine Liste mit allen Nummern anlegen: Hausarzt, Facharzt, Pflegedienst, Pflegekasse, Apotheke und die Ersatzkraft.
  2. Die wichtigsten Angaben zur Person notieren: Diagnosen, Medikamente mit Dosierung, Allergien und der Pflegegrad.
  3. Den Tagesablauf aufschreiben: wann Mahlzeiten, Medikamente, Körperpflege und Termine anstehen.
  4. Die Schlüsselablage regeln: wer kommt an die Wohnung, wo liegt welcher Schlüssel.
  5. Eine Vertretung festlegen, die im Notfall anruft und einschreitet.
  6. Den Plan an einem festen Ort aufbewahren und der Vertretung eine Kopie geben.
  7. Den Plan zweimal im Jahr aktualisieren, vor allem nach neuen Medikamenten.

Selbsthilfe und Pflegekurse

Pflegekurse nach § 45 SGB XI sind kostenlos. Anbieter sind Pflegekassen, Pflegedienste, Volkshochschulen und kirchliche Träger. Inhalte sind Grundpflege, Heben und Lagern, Ernährung und Kommunikation mit Demenzkranken. Manche Kurse laufen als Fernkurs.

Selbsthilfegruppen tun den Kopf gut. Man hört, dass andere dieselben Fragen haben. Adressen vermittelt der Pflegestützpunkt.

Beratung in der eigenen Krise leisten auch Angehörigenschulen und psychosoziale Dienste. Der Hausarzt kennt den Weg.

Wenn nichts mehr geht: Ausfall abfedern

Irgendwann kann sich jemand nicht mehr halten. Wer krank wird, fällt aus. Für den Fall gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI. Beide zahlen aus dem Jahrbetrag von 3.539 Euro, bis zu 8 Wochen pro Jahr zusammen.

Weil die Ersatzkraft oft teuer ist, lohnt eine Vorbereitung. Notieren Sie, was die Person braucht, wer die Medikamente kennt und wann welche Termine sind. Wer gut vorbereitet, findet schneller eine Kraft. Wie der Ausfall abläuft, steht im Ratgeber Ausfall der Pflegeperson.

Bei einer eigenen Arbeitsunfähigkeit kann der Hausarzt auch Arbeitsunfähigkeit ausstellen. Wenn Pflegezeit läuft, gelten eigene Regeln. Grundlagen dazu bringt der Ratgeber Pflege und Beruf.

Ein Beispiel

Frau Berger aus Kassel pflegt ihre Mutter mit Pflegegrad 3, sieben Tage die Woche. Nach einem halben Jahr schläft sie schlecht, ist gereizt und hat Rückenschmerzen. Sie geht zur Pflegekasse und beantragt die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Die Beraterin schlägt drei Dinge vor: einen Pflegekurs, drei Tage Tagespflege pro Woche und eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag.

Nach vier Wochen nutzt Frau Berger die Tagespflege für drei Tage. Der Tagessatz liegt bei 1.357 Euro und läuft zusätzlich zum Pflegegeld. Die Mutter kommt zufriedener nach Hause. Frau Berger beginnt wieder, schwimmen zu gehen.

Der Effekt ist berechenbar. Drei freie Tage pro Woche sind rund 12 Tage im Monat mit mehr Schlaf und weniger Heben. Die 131 Euro Entlastungsbetrag decken einen Teil der Haushaltshilfe, den Rest der Eigenanteil an der Tagespflege. Wer die Ansprüche kennt, muss nicht selbst auf Vollgas bleiben.

Was man früh sagen sollte

Sätze, die Klarheit bringen. Zum Arbeitgeber: "Ich pflege meine Mutter, wir müssen den Dienstplan besprechen." Zur Pflegekasse: "Ich brauche eine Beratung nach § 7a und die Termine für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege." Zur Familie: "Wir verteilen die Nachmittage neu."

Gesprochenes hält sich nicht, geschriebenes schon. Legen Sie den Notfallplan schriftlich an. Ein Foto der wichtigsten Nummern im Handy hilft für den Moment.

Ein weiterer Satz hilft in der Familie. "Ich übernehme die Vormittage, du die Wochenenden." Wer eine Aufgabe klar benennt, bekommt eher ein Ja als bei einem offenen Hilferuf.

Wie Angehörige sich abgrenzen

Abgrenzung heißt nicht, weniger zu pflegen. Sie heißt, die eigene Kraft einzuplanen. Wer sich jeden Abend eine halbe Stunde nimmt, hält länger durch als wer wartet, bis alles erledigt ist.

Feste Zeiten helfen. Ein Spaziergang, ein Bad, ein Telefonat mit einem Freund. Der Pflegebedürftige merkt die Ruhe und wird selbst ruhiger.

Unterstützung von außen ist kein Versagen. Wer die Tagespflege nutzt, pflegt nicht schlechter. Wer einen Pflegedienst für die Körperpflege holt, behält Kraft für die Zuwendung.

Wann Pflege auf Dauer zu viel wird

Manche Pflegen lassen sich nicht dauerhaft zu Hause halten. Wenn Nacht für Nacht gestört ist und die Demenz fortschreitet, stößt die Familie an die Grenze. Dann prüft man eine Wohngruppe, betreutes Wohnen oder ein Heim. Der Ratgeber Pflegeheim Kosten zeigt, was das kostet und was die Kasse trägt.

Wichtig ist, den Wechsel nicht als Ende zu sehen. In einem Heim gibt es Personal rund um die Uhr. Angehörige besuchen dann, statt zu arbeiten. Was im Heimvertrag zu beachten ist, steht im Ratgeber Heimvertrag prüfen.

Typische Fehler

  • Den ersten Schritt zu spät gehen. Wer wartet, bis der Rücken streikt, verliert Zeit und Kraft.
  • Alles allein machen. Hilfe von Nachbarn, Tagespflege und Dienst wird oft nicht genutzt.
  • Pflichtberatung nur als Kür sehen. Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI sichert das Pflegegeld und bringt Ordnung.
  • Notfallplan ohne Nummern stehen lassen. Adressen und Zeiten gehören dazu.
  • Freie Zeit nicht planen. Wer sie nicht festlegt, füllt sie sofort mit Pflege.
  • Eigene Beschwerden in die Länge ziehen. Der Hausarzt gehört auf die Liste, nicht ans Ende.

Wann die eigene Pflegeperson-Pause greift

Wer selbst pflegt und zugleich erwerbsmäßig arbeitet, braucht den Blick auf die Doppelbelastung. Die Pflegekasse vergütet die Pflegeperson nicht, aber sie zahlt Rentenbeiträge. Die Grundlagen stehen im Ratgeber Pflegeperson werden. Der Ratgeber Pflege neben Kindern behandelt die Sandwich-Situation mit Kindern und Eltern.

Wer knapp bei Kasse ist und deshalb die Entlastung scheut, findet auf der Seite Geldproblematiken Wege zu Konto und Sozialhilfe.

Quellen

Die rechtliche Grundlage steht im Elften Buch Sozialgesetzbuch. Einschlägig sind § 7a SGB XI für die Beratung, § 39 SGB XI für die Verhinderungspflege, § 41für die Tagespflege, § 45 SGB XI für die Pflegekurse und § 45b SGB XI für den Entlastungsbetrag. Alle sind auf gesetze-im-internet.de einsehbar. Adressen von Beratungsstellen führt das Zentrum für Qualität in der Pflege in seiner Datenbank.

Häufige Fragen

Woran merke ich, dass ich überlastet bin?

Typische Zeichen sind ständige Müdigkeit trotz Schlaf, Gereiztheit, Freudlosigkeit, Rückenschmerzen und ein Gefühl, funktionieren zu müssen. Wer nachts nicht durchschläft, weil die Pflege ruft, gerät schnell in eine Daueranspannung.

Ist Überlastung eine anerkannte Krankheit?

Burnout ist keine eigene Diagnose, wird aber häufig als Erschöpfungsdepression oder Anpassungsstörung behandelt. Der Hausarzt kann eine Arbeitsunfähigkeit ausstellen. Wenn die Pflegeperson ausfällt, springen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein.

Wo bekomme ich schnell Entlastung?

Über die Pflegekasse. Es gibt die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, die Tagespflege nach § 41, den Entlastungsbetrag nach § 45b und die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen denselben Jahresbetrag von 3.539 Euro.

Kostet die Beratung der Pflegekasse etwas?

Nein. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos. Die Kasse muss nach dem Antrag innerhalb von 2 Wochen einen Termin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Die Beratung darf auch zu Hause stattfinden.

Wie oft kann ich Verhinderungspflege nutzen?

Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege liegt bei 3.539 Euro und reicht für jeweils bis zu 8 Wochen im Jahr. Stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag kürzt das Pflegegeld nicht.

Quellen

  1. § 7a SGB XI, Pflegeberatung
  2. § 39 SGB XI, Verhinderungspflege
  3. § 45 SGB XI, Pflegekurse
  4. § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag
  5. Zentrum für Qualität in der Pflege, Beratungsdatenbank