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Pflegegrad

Pflegegrad-Voraussetzungen: Selbstständigkeit statt Minuten

Seit 2017 zählen keine Minuten mehr, sondern Selbstständigkeit in sechs Modulen. Der Pflegegrad folgt gewichteten Punkten. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 5 bei 90. Was das für den Antrag bedeutet, erklärt dieser Ratgeber.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 9 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Was geprüft wird
  2. Die Gewichtung
  3. Die Schwellen
  4. Warum Minuten nicht mehr zählen
  5. Was die Stufen bedeuten
  6. Wie Sie den Bedarf belegen
  7. Was die Alltagsgestaltung prüft
  8. Was das Pflegetagebuch leistet
  9. Die Schritte zum Pflegegrad
  10. Ein Beispiel aus dem Alltag
  11. Was viele nicht wissen
  12. Typische Fehler
  13. Was bei Kindern gilt
  14. Was die Pflegezeit bedeutet
  15. Was die Pflegeperson beisteuert
  16. Was der Widerspruch bringt

Der Pflegegrad folgt seit dem Jahr 2017 einem neuen Maßstab. Nicht mehr die Minuten zählen, sondern die Selbstständigkeit. Der Medizinische Dienst prüft in sechs Modulen, ob die Person eine Tätigkeit allein, mit Anleitung oder mit Hilfe ausführt. Aus den Bewertungen wird ein Gesamtwert gebildet. Grundlage ist § 15 SGB XI mit der Anlage 1, die Kasse entscheidet nach § 18c SGB XI innerhalb von 25 Arbeitstagen.

Dieser Wechsel war eine große Reform. Er soll den Bedarf besser abbilden, gerade bei Demenz. Wer früher keine Zeit nachweisen konnte, hatte keinen Pflegegrad. Heute zählt, was tatsächlich nicht mehr allein geht. Der Ratgeber Pflegegrade erklärt zeigt die Grade im Überblick.

Was geprüft wird

Der Gutachter prüft sechs Module. Das erste ist die Mobilität, also Gehen, Stehen, Treppensteigen und Positionswechsel. Das zweite sind kognitive und kommunikative Fähigkeiten, etwa Orientierung, Gedächtnis und Gespräch.

Das dritte Modul sind Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, etwa Unruhe, Ängste, Weglauftendenz und Aggression. Das vierte ist die Selbstversorgung: Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilettengang. Das fünfte ist der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, etwa Medikamente, Verbände und Arztbesuche. Das sechste ist die Gestaltung des Alltags und die sozialen Kontakte.

Die Gewichtung

Die Module sind unterschiedlich gewichtet. Die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am stärksten, weil sie den Kern der Pflege bildet. Der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen zählt 20 Prozent. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten und Verhaltensweisen zählen zusammen 15 Prozent, wobei der höhere Wert zählt. Mobilität und Alltagsgestaltung zählen je 10 und 15 Prozent.

Aus den Bewertungen wird ein gewichteter Punktwert bis 100 gebildet. Je unselbstständiger die Person, desto höher der Wert. Der Gutachter vergibt Stufen von 0 bis 3 je Tätigkeit und rechnet sie mit der Gewichtung zusammen. Die Einzelgewichte stehen in der Anlage 1 zu § 15 SGB XI.

Die Schwellen

Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten. Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Bei 100 Punkten und bei einer besonderen Bedarfskonstellation gibt es ebenfalls Pflegegrad 5.

Die besondere Bedarfskonstellation gilt, wenn beide Arme und beide Beine gebrauchsunfähig sind. Dann wird Pflegegrad 5 vergeben, unabhängig von der Punktzahl. Der Ratgeber Pflegegrad beantragen zeigt den Ablauf des Antrags.

Die Pflegereform 2027 plant höhere Startpunkte: Pflegegrad 1 soll ab 15 Punkten beginnen, Pflegegrad 2 ab 30 und Pflegegrad 3 ab 50 Punkten. Pflegegrad 4 und 5 bleiben bei 70 und 90. Wer bis dahin einen Pflegegrad hat, genießt Bestandsschutz. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Pflegereform 2027.

Warum Minuten nicht mehr zählen

Minuten messen nur die Dauer, nicht die Art der Hilfe. Wer eine Person in 5 Minuten anzieht, braucht Kraft, aber es sieht kurz aus. Wer eine Person langsam begleitet, braucht Geduld, es sieht lang aus. Der neue Maßstab fragt, ob die Tätigkeit selbstständig gelingt.

Minuten zählen aber weiter bei zwei Punkten. Die Pflegeperson braucht mindestens 10 Stunden pro Woche verteilt auf mindestens 2 Tage, damit Rentenbeiträge gezahlt werden. Und die Verhinderungspflege kürzt das Pflegegeld nicht, wenn die Ersatzpflege an einem Tag unter 8 Stunden dauert. Der Ratgeber Rente für Pflegende erklärt die Grenzen.

Was die Stufen bedeuten

Jede Tätigkeit wird in einer Stufe bewertet. Stufe 0 bedeutet selbstständig, Stufe 1 bedeutet, dass Anleitung oder Hilfe nötig ist. Stufe 2 bedeutet, dass die Person teilweise übernehmen muss. Stufe 3 bedeutet, dass die Pflegeperson die Tätigkeit ganz übernimmt.

Der Gutachter wählt die Stufe nach dem tatsächlichen Vollzug. Kann die Person sich waschen, wenn jemand daneben steht und anleitet, ist das Stufe 1. Kann sie es nur, wenn jemand hilft, ist das Stufe 2 oder 3. Der Ratgeber MD-Begutachtung vorbereiten zeigt die Vorbereitung.

Wie Sie den Bedarf belegen

Ein Pflegetagebuch ist das beste Mittel. Tragen Sie zwei Wochen lang jeden Tag ein, wann Sie wie viel Hilfe leisten. Notieren Sie die Tätigkeit, die Dauer und die Art der Hilfe. Der Ratgeber Pflegetagebuch führen zeigt die Vorlage.

Sammeln Sie Arztberichte, Diagnosen und Krankenhausberichte. Bei Demenz hilft eine neurologische Einschätzung. Bei Stürzen hilft eine Sturzliste. Bei psychischen Erkrankungen hilft ein Bericht der Psychiatrie.

Nennen Sie beim Termin konkrete Beispiele. Sagen Sie wobei und wie oft die Hilfe nötig ist, statt allgemein zu bleiben. Wer 3 Mal in der Nacht aufsteht, sagt das. Der Ratgeber Pflegetagebuch App zeigt die digitale Variante.

Lassen Sie nichts aus Höflichkeit weg. Viele Pflegebedürftige sagen beim Termin, sie könnten etwas, obwohl sie es nur mit Anleitung schaffen. Klären Sie vorher, wer was wirklich allein kann. Der Ratgeber MD-Begutachtung vorbereiten zeigt die Fragen.

Ein Beistand darf mit zum Termin. Er kann mitschreiben und Fragen stellen, und er füllt die Lücke, wenn die Person selbst unsicher wird. Das Gutachten kommt mit dem Bescheid, sodass Sie die Stufen gegen Ihre Notizen prüfen können. Fehlt es, fordern Sie es nach § 25 SGB X schriftlich an.

Was die Alltagsgestaltung prüft

Das Modul Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte fragt, ob die Person den Tag ordnet, Termine einhält, Kontakte pflegt und Entscheidungen trifft. Wer den Tagesablauf verliert oder sich nicht beschäftigen kann, hat hier Bedarf.

Bei Demenz ist dieses Modul oft hoch. Der Gutachter fragt auch, ob die Person aus der Wohnung findet und ob sie Gespräche führt. Der Ratgeber Pflege bei Demenz zeigt die Besonderheiten.

Auch das Modul Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen ist bei Demenz und bei chronischen Krankheiten wichtig. Es betrifft Medikamente, Verbände, Arztbesuche und die Einhaltung von Regeln. Wer insulinspritzt oder Medikamente anordnet, hat Bedarf.

Was das Pflegetagebuch leistet

Das Pflegetagebuch zeigt die Lage, nicht nur die Wünsche. Tragen Sie über 2 Wochen jede Hilfe ein. Notieren Sie die Art der Hilfe und die Dauer. Am Ende haben Sie eine Liste, die den Bedarf belegt.

Ein Vorteil ist die Genauigkeit. Viele Pflegepersonen unterschätzen die Zeit. Im Tagebuch wird sichtbar, wie viel tatsächlich zusammenkommt. Der Ratgeber Pflegetagebuch führen zeigt die Vorlage, es gibt auch einen kostenlosen Online-Rechner.

Die Schritte zum Pflegegrad

  1. Prüfen Sie den Bedarf mit einem Pflegetagebuch über 2 Wochen.
  2. Sammeln Sie Arztberichte, Diagnosen und Belege für Stürze oder Krisen.
  3. Stellen Sie den Antrag formlos bei der Pflegekasse, schriftlich mit Datum.
  4. Bereiten Sie den Termin des Medizinischen Dienstes vor.
  5. Nennen Sie den Gutachter die konkreten Hilfen und lassen Sie nichts weg.
  6. Prüfen Sie den Bescheid und das Gutachten auf Richtigkeit.
  7. Legen Sie bei Ablehnung innerhalb von 1 Monat Widerspruch ein.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Ein Beispiel: Herr Sommer in Regensburg hat Demenz im mittleren Stadium. Er kann sich orientieren, wenn jemand den Tag strukturiert. Beim Essen braucht er Anleitung, beim Waschen Hilfe, nachts steht er oft auf. Ein Pflegetagebuch zeigt 18 Vorgänge am Tag.

Der Gutachter bewertet die Selbstversorgung mit hoher Stufe, den Alltag und die kognitiven Fähigkeiten ebenfalls mit Bedarf. Der gewichtete Punktwert ergibt Pflegegrad 3. Das Pflegegeld beträgt 599 Euro, die Sachleistung 1.497 Euro. Der Ratgeber Pflege bei Demenz nennt die Nachweise bei kognitiven Einschränkungen.

Was viele nicht wissen

Der erste Punkt: Die Pflegeperson kann eine Person zum Termin mitnehmen. Der Beistand darf mitschreiben und Fragen stellen. Das hilft, wenn die Person selbst unsicher ist.

Der zweite Punkt: Das Gutachten wird mit dem Bescheid versandt. Sie haben ein Recht darauf. Lesen Sie es genau und vergleichen Sie mit dem, was der Gutachter gesagt hat.

Der dritte Punkt: Die Punkte sind nicht das einzige Ergebnis. Der Gutachter vergleicht mit dem letzten Termin und bewertet die Entwicklung. Bei Verschlechterung steigt der Wert auch ohne neue Diagnose.

Typische Fehler

Das erste Missverständnis ist, dass mehr Diagnosen mehr Punkte bringen. Wichtig ist die Auswirkung auf den Alltag, nicht die Zahl der Krankheiten. Wer viele Diagnosen hat, aber selbstständig bleibt, bekommt wenige Punkte.

Das zweite Missverständnis ist, dass nur körperliche Hilfe zählt. Auch Anleitung, Aufsicht und Erinnerung zählen. Bei Demenz ist das der Kern. Der Ratgeber Pflege bei Demenz zeigt die Besonderheiten.

Das dritte Missverständnis ist, dass der Gutachter die Minuten zählt. Er fragt nicht, wie lange etwas dauert, sondern ob es selbstständig gelingt. Wer eine Tätigkeit langsam, aber allein schafft, gilt als selbstständig. Wer sie schnell, aber nur mit Hilfe schafft, gilt als unselbstständig.

Ein vierter Fehler ist die Höflichkeit am Termin. Viele Betroffene sagen, sie könnten etwas, obwohl sie es nur mit Anleitung schaffen. Klären Sie vorher mit der Person, wer was wirklich allein kann, und sagen Sie es dem Gutachter.

Ein fünfter Fehler ist das Führen des Tagebuchs erst kurz vor dem Termin. Vierzehn Tage sind das Minimum, weil die Häufigkeit bewertet wird. Aufzeichnungen aus drei Tagen bilden den Verlauf nicht ab.

Was bei Kindern gilt

Bei Kindern wird die Selbstständigkeit mit gesunden Gleichaltrigen verglichen. Ein Kind, das mit 4 Jahren noch gewickelt wird, hat Bedarf, auch wenn das bei Erwachsenen normal wäre. Der Ratgeber Pflegegrad bei Kindern zeigt die Besonderheiten.

Bei Kleinkindern zählt der Vergleich mit gleichaltrigen gesunden Kindern. Deshalb ändert sich der Pflegegrad oft mit dem Alter, auch ohne Verschlechterung. Prüfen Sie regelmäßig und stellen Sie bei Bedarf einen neuen Antrag. Der Ratgeber Höherstufung zeigt den Ablauf.

Was die Pflegezeit bedeutet

Für die Rentenbeiträge zählt die wöchentliche Pflegezeit. Bei Pflegegrad 2 und mehr und mindestens 10 Stunden pro Woche auf mindestens 2 Tage zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge. Bei Pflegegrad 3 in Kombination mit Erwerbsarbeit gelten weitere Regeln. Der Ratgeber Rente für Pflegende zeigt die Bedingungen.

Bei einem Pflegegrad unter 2 gibt es keine Rentenbeiträge, aber den Entlastungsbetrag. Bei Pflegegrad 1 stehen 131 Euro im Monat bereit. Der Ratgeber Pflegegrad 1 und Leistungen nennt die Möglichkeiten.

Was die Pflegeperson beisteuert

Die Pflegeperson kennt den Aufwand am genauesten und ist damit die wichtigste Zeugin im Verfahren. Notieren Sie Uhrzeiten, nicht Gefühle, und tragen Sie auch die Nächte ein. Wer nachts dreimal aufsteht, verliert Schlaf, und das zählt zur Selbstständigkeit und zur Alltagsgestaltung.

Fällt die Pflegeperson selbst aus, steigt der Druck spürbar. Dann lohnt der Blick auf die Freistellungen und die Verhinderungspflege. Der Ratgeber Ausfall der Pflegeperson zeigt die Notfallwege, der Ratgeber Pflege und Beruf die Freistellungen.

Was der Widerspruch bringt

Ist der Pflegegrad zu niedrig, hilft der Widerspruch. Die Frist beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe. Fehlt die Belehrung, gilt ein Jahr. Beim Widerspruch hilft ein neues Gutachten oder eine Stellungnahme. Der Ratgeber Widerspruch beim Pflegegrad zeigt den Ablauf, der Ratgeber Pflegegrad abgelehnt die ersten Schritte.

Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist die Klage möglich. Sie ist gerichtskostenfrei. Fragen Sie einen Sozialverband oder den Pflegestützpunkt nach Unterstützung. Der Ratgeber Pflegeberatung nennt die Stellen.

Häufige Fragen

Zählen Minuten noch für den Pflegegrad?

Nein. Seit dem Jahr 2017 zählt die Selbstständigkeit, nicht die Zeit. Der Gutachter bewertet, ob eine Tätigkeit allein, mit Anleitung, mit teilweiser oder mit voller Hilfe ausgeführt wird. Ein Pflegetagebuch hilft, die tatsächliche Lage zu zeigen.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 beginnt bei 27 gewichteten Punkten aus dem Gesamtwert bis 100. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90. Bei 100 Punkten und besonderen Konstellationen gibt es ebenfalls Pflegegrad 5.

Welche Module zählen beim Pflegegrad?

Sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbezogenen Anforderungen und Gestaltung des Alltags. Sie sind unterschiedlich stark gewichtet, die Selbstversorgung mit 40 Prozent am stärksten.

Bringt ein Pflegetagebuch etwas?

Ja. Das Tagebuch zeigt, wie oft und wobei Hilfe nötig ist. Es stützt den Antrag und die Vorbereitung auf den Gutachten-Termin. Führen Sie es zwei Wochen lang und legen Sie es beim Termin vor.

Quellen

  1. § 15 SGB XI, Pflegebedürftigkeitsbegriff
  2. § 14 SGB XI, Begriffsbestimmungen
  3. § 18 SGB XI, Begutachtung
  4. MDS: Begutachtungsinstrument