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Pflegegrad

Pflegegrad bei Kindern: Begutachtung und Leistungen

Auch Kinder können einen Pflegegrad bekommen. Die Begutachtung vergleicht sie nicht mit Erwachsenen, sondern mit gesunden Gleichaltrigen. Deshalb kommt ein Pflegegrad oft schneller infrage, als Eltern denken.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 9 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Warum die Begutachtung bei Kindern anders läuft
  2. Welche Leistungen möglich sind
  3. Verhältnis zu Kinderkrankengeld
  4. Ein Beispiel aus der Praxis
  5. Was Eltern gut vorbereiten sollten
  6. Widerspruch bei einem zu niedrigen Grad
  7. Die Schritte zum Antrag
  8. Typische Fehler
  9. Wenn das Kind erwachsen wird
  10. Was der Pflegegrad für die Familie bedeutet
  11. Telefonische Hilfe und Beratung

Kinder können pflegebedürftig sein und einen Pflegegrad bekommen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Alter, auch bei Säuglingen. Was sich ändert, ist der Maßstab: Der Medizinische Dienst vergleicht das Kind nicht mit einem gesunden Erwachsenen, sondern mit einem gesunden Kind desselben Alters. Was ein gesunder Gleichaltriger auch könnte, gilt nicht als Pflegebedarf.

Dieser Vergleich ist der Kern des Themas. Viele Eltern glauben, ihr Kind sei zu gesund für einen Pflegegrad, weil es sich bewegt und spricht. Gezählt wird aber, wie viel mehr Hilfe das Kind braucht als ein gesundes Kind gleichen Alters. Genau dieser Mehrbedarf zählt. Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse, Leistungen gelten ab dem Antragsmonat nach § 33 SGB XI. Die Kasse entscheidet nach § 18c SGB XI innerhalb von 25 Arbeitstagen.

Warum die Begutachtung bei Kindern anders läuft

Bei Erwachsenen misst der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit in sechs Modulen. Bei Kindern vergleicht er die Fähigkeiten mit dem, was ein gesundes Kind desselben Alters normalerweise kann. Ein zweijähriges Kind darf sich noch nicht allein anziehen, das zählt nicht als Pflegebedarf. Ein zweijähriges Kind, das beim Essen und der Körperpflege dauerhaft Hilfe in einem Maß braucht, das für sein Alter ungewöhnlich ist, schon.

Dieser Vergleich kann dazu führen, dass bei einem jüngeren Kind leichter ein Pflegegrad anerkannt wird als bei einem älteren. Ein Baby, das ständig getragen, gefüttert und gewickelt werden muss, hat weniger selbstständige Anteile als ein zehnjähriges Kind. Deshalb liegt der Pflegeaufwand für Säuglinge anteilig höher.

Für die Begutachtung gibt es eigene Begutachtungsrichtlinien für Kinder. Sie regeln, wie der Vergleich geführt wird und welche Entwicklungsstufen berücksichtigt werden. Die Gutachterinnen arbeiten mit Tabellen, die zu jedem Alter die Fähigkeiten festhalten. Eltern sollten die Entwicklungsstufen ihres Kindes genau beschreiben. Bei Pflegegrad 5 gilt eine Besonderheit: Sie wird auch ohne Punktzahl vergeben, wenn das Kind beide Arme und Beine nicht gebrauchen kann.

Welche Leistungen möglich sind

Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für anerkannte Hilfen im Alltag, etwa für eine Betreuungskraft, die die Eltern entlastet. Ab Pflegegrad 2 kommt Pflegegeld oder Sachleistung hinzu, je nachdem, ob und wie die Pflege organisiert ist.

Bei Kindern mit Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 347 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 599 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro. Wer das Kind selbst pflegt, bekommt das Pflegegeld. Das ist bei Eltern der Regelfall, weil die Pflege zu Hause stattfindet.

Zusätzlich gibt es den Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro im Jahr, ab Pflegegrad 2. Damit lässt sich eine Auszeit finanzieren, etwa wenn Eltern krank sind oder eine Woche Pause brauchen. Hinzu kommen die Pflegehilfsmittel-Pauschale, der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung und der Hausnotruf, wenn das Kind zeitweise allein ist.

Bei Pflegegeld greift der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist er halbjährlich fällig, bei Pflegegrad 4 und 5 ebenfalls halbjährlich und vierteljährlich möglich. Der Besuch kommt vom Pflegedienst und kann bei Kindern auch telefonisch erfolgen, wenn das Kind jünger als 18 Monate ist. Wer den Nachweis versäumt, riskiert eine Kürzung des Pflegegelds. Für die soziale Absicherung der pflegenden Eltern zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 und mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche Beiträge an die Rentenversicherung, 2026 sind das bis zu 735,63 Euro im Monat.

Verhältnis zu Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt, wenn ein Elternteil wegen der Krankheit des Kindes nicht arbeiten kann. Es läuft über § 45 SGB V, nicht über die Pflegekasse. Der Anspruch besteht pro Kind und Jahr für eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen, bei Alleinerziehenden mehr. Kinderkrankengeld und Pflegegeld stehen nebeneinander, weil sie aus verschiedenen Systemen kommen.

Bei einem dauerhaft pflegebedürftigen Kind wird die Grenze schnell erreicht. Dann greifen die Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz weiter. Eltern können sich bis zu 6 Monate freistellen lassen, wenn der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat, oder die Familienpflegezeit über bis zu 24 Monate nutzen. Wie das läuft, steht im Ratgeber Pflege und Beruf.

Für eine kurze Auszeit greift die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG. Sie erlaubt bis zu 10 Arbeitstage Freistellung pro Kalenderjahr, unabhängig von der Betriebsgröße, mit Pflegeunterstützungsgeld. Die Kasse zahlt dafür in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts als Entgeltersatz. Den Antrag stellen Sie unverzüglich bei der Pflegekasse, zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Familie Yilmaz in Köln hat eine Tochter mit einer Stoffwechselerkrankung. Das Mädchen ist fünf, braucht viermal am Tag Medikamente, isst nur mit Unterstützung und braucht nachts einen Monitor. Die Eltern beantragen Pflegegrad, weil die Krankenkasse den Hinweis gibt.

Der Medizinische Dienst vergleicht mit gesunden Fünfjährigen. Was ein gesundes Kind allein kann, zieht der Gutachter ab. Übrig bleibt der Zusatzaufwand für Medikamente, Ernährung, Lagerung und Nachtdienst. Das ergibt einen Mehrbedarf, der zu Pflegegrad 3 führt. Die Eltern bekommen 599 Euro Pflegegeld im Monat und erhalten zusätzlich den Entlastungsbetrag. Mit dem Jahresbetrag finanzieren sie eine Wochenendkraft, damit sie einmal ausschlafen können.

Was Eltern gut vorbereiten sollten

Ein Pflegetagebuch ist bei Kindern genauso nützlich wie bei Erwachsenen. Notieren Sie über zwei Wochen, welche Hilfe das Kind in welcher Menge braucht und wo die Zeit über das hinausgeht, was ein gesundes Kind braucht. Notieren Sie auch die Nächte und die Wochenenden.

Legen Sie Arztberichte, Diagnosen und Therapiepläne bereit. Besonderes Gewicht haben Angaben zum Mehrbedarf, zur Nahrungsaufnahme, zur Ausscheidung, zur Beweglichkeit und zum Schlaf. Wenn eine Pflegefachkraft oder ein Sozialdienst des Krankenhauses unterstützen kann, nehmen Sie das Angebot an.

Schreiben Sie auf, welche Leistungen Sie schon nutzen, etwa einen Pflegedienst oder eine Betreuung. Der Gutachter sieht dann, wievoll der Alltag ist. Bei einem Kind zählt anders als bei Erwachsenen weniger die Selbstständigkeit in einzelnen Handlungen, sondern der gesamte Tagesablauf.

Widerspruch bei einem zu niedrigen Grad

Wird der Pflegegrad zu niedrig oder abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch nach § 84 SGG. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Heben Sie das Gutachten auf und prüfen Sie, welche Module zu niedrig eingeschätzt wurden.

Der Widerspruch stützt sich auf das Tagebuch und auf Arztberichte. Beschreiben Sie konkret, welche Hilfe in welcher Menge zu Hause läuft und inwiefern sie über das Alter hinausgeht. Ein Satz wie "Im Gutachten stehen 3 Stufen bei der Bewegung, das Kind wird viermal pro Tag getragen" zeigt den Unterschied.

Eine Vorlage gibt es bei den Musterbriefen. Reichen Sie den Widerspruch zuerst ein und die Begründung nach, damit Sie die Frist nicht verpassen.

Die Schritte zum Antrag

  1. Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen. Leistungen wirken ab dem Antragsmonat.
  2. Zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch führen, das den Mehrbedarf im Vergleich zum Alter zeigt.
  3. Arztberichte, Diagnosen und Therapiepläne bereitlegen.
  4. Beim Gutachtertermin den Tagesablauf beschreiben, auch die Nächte und Wochenenden.
  5. Nach dem Bescheid das Gutachten prüfen und bei Bedarf fristgerecht widersprechen.
  6. Nach einem Erfolg beantragen Sie die passenden Leistungen, etwa Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Typische Fehler

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, ein Kind mit einer Erkrankung sei automatisch pflegebedürftig. Gezählt wird der Mehrbedarf. Ein Kind mit einer Diagnose, das im Alltag fast alles allein schafft, kann ohne Pflegegrad bleiben. Ein Kind mit unauffälliger Diagnose, das aber rund um die Uhr Betreuung braucht, kann einen Pflegegrad bekommen.

Viele Eltern beschreiben außerdem nur die Handlungen, nicht das Zeitmaß. Der Gutachter braucht Minuten und Häufigkeiten. "Wir helfen beim Essen" ist schwächer als "Wir füttern zwei Mahlzeiten am Tag über 30 Minuten und reichen nachts vier Medikamente".

Ein dritter Fehler ist die falsche Reihenfolge. Manche Eltern warten mit dem Antrag, bis die Diagnose gesichert ist. Der Antrag wirkt aber ab dem Eingang. Stellen Sie ihn zuerst und reichen Sie Berichte später nach.

Ein vierter Fehler ist die fehlende Abschrift. Behalten Sie von jedem Schreiben eine Kopie und notieren Sie das Absendedatum. Bei einem Streit können Sie so belegen, wann der Antrag eingegangen ist. Der passende Ratgeber steht unter Pflegegrad beantragen.

Wenn das Kind erwachsen wird

Beim Übergang ins Erwachsenenalter ändert sich der Maßstab. Ab dem 18. Geburtstag vergleicht der Medizinische Dienst mit Erwachsenen, nicht mehr mit Gleichaltrigen. Kinder, die als Kleinkind einen Pflegegrad hatten, können dann in eine andere Stufe rutschen, weil sich der Maßstab verschiebt.

Prüfen Sie rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag, ob ein neuer Antrag nötig ist. Die Pflegekasse kann auf die Änderung hinweisen, verlassen Sie sich aber nicht darauf. Sammeln Sie Unterlagen rechtzeitig und stellen Sie den Antrag, bevor Sie sich überraschen lassen.

Was der Pflegegrad für die Familie bedeutet

Ein Pflegegrad ist mehr als Geld. Er öffnet Zugang zu Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag. Damit können Eltern eine Betreuung finanzieren, ohne auf ein Familienmitglied angewiesen zu sein. Für Familien mit einem kranken Kind sind diese Bausteine oft die einzige Chance, Beruf und Pflege zu vereinbaren.

Der Pflegegrad hilft auch bei anderen Stellen. Ein Schwerbehindertenausweis wird unabhängig davon beantragt und läuft über das Versorgungsamt, kann aber zusätzliche Nachteilsausgleiche bringen. Bei der Steuer zählt der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b EStG, wenn die Eltern das Kind ohne Vergütung pflegen. Der Betrag liegt bei 600 Euro im Jahr bei Pflegegrad 1 und bis zu 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 und 5.

Der Pflegegrad kann außerdem den Zugang zu Nachteilsausgleichen erleichtern, etwa zu einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes, oder zu Hilfen in der Schule. Für den Schwerbehindertenausweis sind Merkzeichen wie H für hilflos oder B für Begleitung möglich, die im Alltag viel bringen.

Vergleichen Sie die eigenen Leistungen mit der Übersicht in der Pflegeleistungen-Tabelle, um keinen Baustein zu übersehen. Wenn eine Leistung unklar ist, fragen Sie bei der Kasse nach dem Formular. Den Pflegegrad schätzen Sie vorab mit dem Pflegegrad-Rechner, wohlwissend, dass die Kinderbegutachtung anders läuft.

Wird der Pflegegrad zu niedrig festgesetzt, hilft der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids, wie es § 84 SGG vorsieht. Den Aufbau einer Begründung zeigt der Ratgeber zum Widerspruch beim Pflegegrad. Bleibt es bei der Ablehnung, ist die Klage vor dem Sozialgericht möglich, die gerichtskostenfrei ist.

Telefonische Hilfe und Beratung

Bei Fragen hilft die Pflegeberatung der Kasse nach § 7a SGB XI, kostenlos und auf Wunsch zu Hause. Für Eltern gibt es zusätzlich Beratungsstellen, etwa Sozialpädiatrische Zentren und Frühförderstellen. Für Fragen zur Rente des pflegenden Elternteils zahlt die Pflegekasse unter Umständen Beiträge, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wird das Geld daneben knapp, hilft der Schwesterratgeber zu Geldproblemen mit Rechnern und Vorlagen weiter.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann ein Kind einen Pflegegrad haben?

Theoretisch ab der Geburt. Der Medizinische Dienst vergleicht den Zustand mit gesunden Gleichaltrigen. Ein Baby, das rund um die Uhr Betreuung braucht, kann deshalb einen Pflegegrad bekommen, auch wenn es keine Krankheit hat, die bei Erwachsenen zu einer Einstufung führen würde.

Werden Kinder anders begutachtet als Erwachsene?

Ja. Der Maßstab ist der Aufwand im Vergleich zu einem gesunden Kind desselben Alters. Was ein gesundes Kind auch könnte, zählt nicht als Pflegebedarf. Was darüber hinausgeht, schon.

Bekommen Eltern Pflegegeld für ein pflegebedürftiges Kind?

Ja, ab Pflegegrad 2 und wenn sie das Kind selbst pflegen. Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegegrad wie bei Erwachsenen. Hinzu können Leistungen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege über den Gemeinsamen Jahresbetrag kommen.

Gibt es Sonderregeln für Eltern?

Ja. Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld und auf die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz. Für die Begutachtung gibt es eigene Begutachtungsrichtlinien für Kinder, die den Vergleich mit Gleichaltrigen regeln.

Quellen

  1. § 15 SGB XI, Pflegegrade
  2. § 14 SGB XI, Begriff der Pflegebedürftigkeit
  3. § 45 SGB V, Kinderkrankengeld
  4. Bundesgesundheitsministerium: Pflegebedürftigkeit bei Kindern