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Pflegeheim-Eigenanteil senken: Zuschüsse und Wege

Der Eigenanteil im Heim ist hoch, sinkt aber mit der Aufenthaltsdauer durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Weitere Entlastung bringen Zuschüsse der Länder, die Kurzzeitpflege und im Notfall das Sozialamt.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 9 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Wie der Eigenanteil entsteht
  2. Was am Eigenanteil festliegt
  3. Der Leistungszuschlag
  4. Was Sie selbst beeinflussen können
  5. Was den Eigenanteil nicht senkt
  6. Die Zuschüsse der Länder
  7. Wenn das Geld nicht reicht
  8. Die Schritte zum Senken
  9. Ein Beispiel aus dem Alltag
  10. Was die vdek-Zahlen zeigen
  11. Was der Antrag auf Sozialhilfe braucht
  12. Was die Kurzzeitpflege bringt
  13. Was die Warteliste bedeutet
  14. Ein zweites Angebot einholen
  15. Was viele nicht wissen
  16. Was beim Heimvertrag zählt
  17. Was Angehörige entlastet
  18. Typische Fehler
  19. Die Zuschüsse der Länder

Der Eigenanteil im Pflegeheim ist der größte Kostenblock. Er besteht aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten. Zusammen kann er mehrere Tausend Euro im Monat betragen.

Der EEE sinkt mit der Aufenthaltsdauer. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI senkt ihn im ersten Jahr um 15 Prozent, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Das entlastet langjährige Bewohner deutlich.

Wie der Eigenanteil entsteht

Der EEE ist der Preis für die Pflege, einheitlich für alle Pflegegrade. Dazu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 2.088 Euro EEE, 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro für Investitionen.

Die Summe hängt von der Region ab. Bremen ist teuer, Sachsen-Anhalt günstiger. Die vdek-Zahlen liegen im ersten Jahr bei durchschnittlich 3.364 Euro und ab dem vierten Jahr bei 2.111 Euro, jeweils nach dem Zuschlag. Der Ratgeber Pflegeheim und Eigenanteil zeigt die Aufschlüsselung.

Der EEE ist unabhängig vom Pflegegrad gleich. Das soll Gerechtigkeit schaffen, weil früher höhere Pflegegrade teurer waren. Der Leistungsbetrag der Kasse nach § 43 SGB XI deckt nur einen Teil. Bei Pflegegrad 3 sind es 1.319 Euro, bei Pflegegrad 5 2.096 Euro. Der Rest ist Eigenanteil.

Im EEE steckt auch die Ausbildungsumlage. Mit ihr finanzieren die Heime die Ausbildung der Pflegefachkräfte. Laut vdek macht sie im ersten Aufenthaltsjahr im Schnitt 128 Euro im Monat aus. Sie ist eine der wenigen Positionen, die sich bundesweit unterscheidet, weil die Länder sie unterschiedlich regeln.

Was am Eigenanteil festliegt

EEE, Unterkunft und Verpflegung lassen sich kaum ändern. Der EEE ist verhandelt, die Verpflegung ist Teil des Vertrags. Sie können aber die Zimmerart und die Zusatzleistungen wählen. Das ist der Spielraum.

Die Investitionskosten sind je nach Bundesland unterschiedlich. Ein Umzug kann sie senken. Der Ratgeber Pflegeheimplatz finden zeigt den Vergleich.

Der Leistungszuschlag

Der Zuschlag nach § 43c richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts. Er gilt für den EEE, nicht für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionen. Er steigt jedes Jahr und erreicht ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Die Pflegekasse zahlt den Zuschlag direkt an die Einrichtung. Auf dem Bescheid steht die Höhe. Prüfen Sie den Bescheid, weil der Zuschlag nur beim zuständigen Träger richtig berechnet wird. Der Ratgeber Hilfe zur Pflege zeigt die Verbindung zum Sozialamt.

Was Sie selbst beeinflussen können

Wählen Sie das Zimmer bewusst. Ein Doppelzimmer ist günstiger als ein Einzelzimmer. Fragen Sie nach dem Unterschied bei Unterkunft und Verpflegung.

Prüfen Sie die Zusatzleistungen. Manche Heime rechnen Handy, Zeitschriften oder Besondere Pflege extra ab. Wer sie nicht braucht, kann abwählen. Auch die Wahl des Heims macht einen Unterschied, weil die Investitionskosten je Bundesland variieren.

Prüfen Sie die Investitionskosten. Sie sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland können sie sinken. Der Ratgeber Pflegeheimplatz finden zeigt, wie Sie vergleichen.

Achten Sie auf die Wahlleistungen. Dazu gehören Einzelzimmer, besondere Verpflegung oder zusätzliche Betreuung. Sie sind freiwillig und im Vertrag getrennt. Wer sie abwählt, senkt den Monatsbetrag. Fragen Sie vor der Aufnahme nach der Liste.

Was den Eigenanteil nicht senkt

Der Leistungsbetrag der Kasse senkt den Eigenanteil nicht, weil er schon eingerechnet ist. Der Zuschlag nach § 43c ist die Ausnahme und senkt den EEE. Der Ratgeber Pflegeheim und Eigenanteil zeigt die Rechnung.

Das Pflegegeld läuft im Heim nicht, weil es durch den Leistungsbetrag ersetzt wird. Ausnahme ist der Entlastungsbetrag, der weiterläuft. Bei Pflegegrad 1 bis 5 steht er zu und deckt Betreuungsleistungen. Der Ratgeber Entlastungsbetrag verwenden zeigt, wofür.

Die Zuschüsse der Länder

Mehrere Bundesländer haben eigene Regelungen. Einige zahlen einen Zuschlag zum Eigenanteil, andere begrenzen den Eigenanteil für Bewohner mit langer Verweildauer. Die Regelungen ändern sich, deshalb lohnt die Prüfung.

Fragen Sie die Heimverwaltung nach den Landesregelungen. Auch die Pflegekasse und das Sozialamt kennen sie. Der Ratgeber Pflegeberatung nennt Ansprechstellen.

Wenn das Geld nicht reicht

Reicht Einkommen und Vermögen nicht, zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII. Schonvermögen sind 10.000 Euro pro Person und bei Paaren 20.000 Euro. Selbst genutztes Wohneigentum ist geschützt, wenn es angemessen ist.

Kinder werden nur herangezogen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Das Einkommen des Schwiegerkinds zählt nicht. Schenkungen der letzten 10 Jahre kann das Sozialamt zurückfordern. Der Ratgeber Elternunterhalt zeigt die Grenzen.

Die Schritte zum Senken

  1. Prüfen Sie den Bescheid der Pflegekasse und den Zuschlag nach § 43c.
  2. Fragen Sie nach den Landesregelungen zum Eigenanteil.
  3. Prüfen Sie Zimmerart und Zusatzleistungen.
  4. Vergleichen Sie die Investitionskosten der Bundesländer.
  5. Stellen Sie den Antrag auf Hilfe zur Pflege früh.
  6. Prüfen Sie Entlastungsbetrag und Pflegegeld für zusätzliche Kosten.
  7. Fragen Sie beim Sozialamt nach dem Barbetrag für persönliche Bedürfnisse.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Ein Beispiel: Frau Lang in Leipzig lebt im Heim, zunächst im ersten Jahr. Der EEE liegt bei 2.100 Euro, Unterkunft und Verpflegung bei 1.000 Euro, Investitionen bei 400 Euro. Der Zuschlag von 15 Prozent senkt den EEE um rund 315 Euro.

Ab dem vierten Jahr steigt der Zuschlag auf 75 Prozent und senkt den EEE um 1.575 Euro. Die Rente reicht trotzdem nicht, deshalb beantragt die Tochter die Hilfe zur Pflege. Der Barbetrag für persönliche Bedürfnisse kommt dazu. Der Ratgeber Pflegegeld zeigt, welche Leistungen daneben laufen.

Was die vdek-Zahlen zeigen

Der Verband der Ersatzkassen veröffentlicht die durchschnittlichen Eigenanteile. Im ersten Jahr lag der Wert bei 3.364 Euro, ab dem vierten Jahr bei 2.111 Euro, jeweils nach dem Zuschlag. Die Werte zeigen, dass der Zuschlag über die Jahre deutlich wirkt.

Der erste-Jahr-Wert ist der höchste, weil der Zuschlag dort am kleinsten ist. Wer früh in ein Heim zieht, zahlt zu Beginn mehr. Der Ratgeber Pflegeheim und Eigenanteil rechnet den Verlauf durch.

Was der Antrag auf Sozialhilfe braucht

Der Antrag auf Hilfe zur Pflege geht an das Sozialamt am Ort der Einrichtung. Nötig sind der Heimvertrag, der Bescheid der Pflegekasse, die Rentenbescheide und die Kontoauszüge. Auch die Unterlagen zum Vermögen gehören dazu.

Das Sozialamt prüft Einkommen und Vermögen. Schonvermögen sind 10.000 Euro pro Person. Der Barbetrag für persönliche Bedürfnisse bleibt. Der Ratgeber Hilfe zur Pflege zeigt den Ablauf und die Nachweise.

Schenkungen der letzten 10 Jahre kann das Sozialamt zurückfordern. Führen Sie die Schenkungen auf. Bei einem Haus kann ein Wohnrecht den Wert mindern. Fragen Sie beim Sozialamt nach der Bewertung.

Was die Kurzzeitpflege bringt

Die Kurzzeitpflege ist ein Test und eine Brücke. Wer unsicher ist, ob das Heim passt, kann die Aufnahme für einige Wochen probieren. Das geht aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Nach der Kurzzeitpflege ist die Rückkehr nach Hause möglich. Wer sich im Heim wohlfühlt, kann dauerhaft bleiben. Der Ratgeber Kurzzeitpflege beantragen erklärt den Antrag. Das Heim prüft dabei die Aufnahme, oft mit Warteliste.

Was die Warteliste bedeutet

Bei einer Warteliste kann die Aufnahme Wochen dauern. Bei Dringlichkeit gibt es den Dringlichkeitscode aus dem Krankenhaus. Er beschleunigt die Vermittlung. Der Ratgeber Pflegeheimplatz finden zeigt das Verfahren.

Fragen Sie mehrere Heime parallel an. Setzen Sie sich auf die Liste bei allen, die passen. Prüfen Sie bei der Besichtigung die EEE-Werte und die Zusatzleistungen. So vergleichen Sie den Eigenanteil.

Ein zweites Angebot einholen

Holen Sie mindestens zwei Angebote ein. Jedes Heim hat andere EEE-Werte und Zusatzleistungen. Der Vergleich zeigt, wo Sie sparen können. Der Ratgeber Heimvertrag und Aufnahme zeigt, was im Vertrag steht.

Was viele nicht wissen

Der erste Punkt: Der Leistungszuschlag gilt nur für den EEE. Unterkunft, Verpflegung und Investitionen senkt er nicht. Wer denkt, der ganze Eigenanteil sinke, rechnet zu optimistisch.

Der zweite Punkt: Der Barbetrag im Heim ist klein. Der Betrag liegt 2025 bei 152 Euro, plus eine Bekleidungspauschale. Bei Grundsicherung reicht der Betrag für persönliche Bedürfnisse oft nicht.

Der dritte Punkt: Der Antrag auf Hilfe zur Pflege sollte früh gestellt werden. Das Sozialamt zahlt ab Kenntnis. Wer lange wartet, verliert Monate. Der Ratgeber Checkliste Pflegefall hilft beim Vorgehen.

Was beim Heimvertrag zählt

Achten Sie auf den Heimvertrag. Er muss EEE, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten getrennt ausweisen. Prüfen Sie die Zusatzleistungen und die Kündigungsfristen.

Fragen Sie nach dem Stand der Investitionskosten und nach den Landesregelungen. Der Ratgeber Heimvertrag und Aufnahme zeigt die Punkte. Der Vertrag ist vor der Aufnahme zu prüfen, nicht danach.

Prüfen Sie auch die Kündigungsfristen und die Regeln bei Abwesenheit. Bei Krankenhausaufenthalt oder Urlaub sinken die Kosten oft für eine Zeit. Fragen Sie nach der Regelung und lassen Sie sie schriftlich geben.

Was Angehörige entlastet

Prüfen Sie die Kurzzeitpflege als Zwischenschritt. Wer unsicher ist, ob das Heim passt, kann es für einige Wochen testen. Der Ratgeber Kurzzeitpflege beantragen erklärt den Antrag aus dem Jahresbetrag von 3.539 Euro.

Prüfen Sie auch die Wohnaufgabe. Wer zu Hause auszieht, spart Miete und Nebenkosten. Die spätere Rückkehr ist selten, deshalb lohnt die Kalkulation. Der Ratgeber Pflegeheim oder zuhause hilft beim Vergleich.

Typische Fehler

Vier Fehler kosten im Heim viel Geld.

  • Der Antrag auf Hilfe zur Pflege kommt zu spät. Das Sozialamt zahlt nach § 18 SGB XII erst ab Kenntnis. Wer wartet, bis das Vermögen fast aufgebraucht ist, verliert Monate. Stellen Sie den Antrag, sobald der Eigenanteil dauerhaft aus dem Einkommen nicht mehr zu decken ist.
  • Der Zuschlag nach § 43c wird nicht geprüft. Die Kasse rechnet ihn automatisch ab, aber die Stufe muss stimmen. Nach einem Heimwechsel zählen frühere Heimzeiten mit. Prüfen Sie die Rechnung auf die richtige Jahrestufe.
  • Die Investitionskosten werden übersehen. Sie liegen im Bundesdurchschnitt bei 521 Euro im Monat und werden vom Zuschlag nicht erfasst. Ein Vergleich zweier Bundesländer kann hier mehrere hundert Euro ausmachen.
  • Zusatzleistungen werden nicht abgewählt. Einzelzimmer, besondere Verpflegung oder Wahlleistungen stehen getrennt im Vertrag. Wer sie nicht braucht, senkt die Monatsrechnung.

Die Zuschüsse der Länder

Häufige Fragen

Was ist der Leistungszuschlag nach § 43c?

Der Zuschlag senkt den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er steigt mit der Aufenthaltsdauer: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Die Pflegekasse zahlt ihn direkt an die Einrichtung.

Kann man den Eigenanteil selbst senken?

Teilweise. Sie können die Unterbringung im Doppelzimmer wählen, Zusatzleistungen prüfen und die Investitionskosten je Bundesland vergleichen. Der EEE und die Pflege liegen fest. Der größte Hebel ist der Leistungszuschlag bei längerem Aufenthalt.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Das Sozialamt zahlt Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII. Das Schonvermögen bleibt geschützt, 10.000 Euro pro Person und bei Paaren 20.000 Euro. Kinder werden nur bei mehr als 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen herangezogen.

Welche Zuschüsse der Länder gibt es?

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschlag zum Eigenanteil, andere begrenzen den Eigenanteil für Pflegebedürftige mit langer Verweildauer. Fragen Sie die Heimverwaltung, die Pflegekasse und das Sozialamt nach den Regeln im Bundesland.

Quellen

  1. § 43c SGB XI, Leistungszuschlag
  2. § 43 SGB XI, Stationäre Pflege
  3. § 61 SGB XII, Hilfe zur Pflege
  4. vdek: Eigenanteile stationäre Pflege