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Erste Schritte

Angehörige pflegen in der Nähe: eigene Wohnung im Umfeld

Wenn Ihr Angehöriger in einer eigenen Wohnung in Ihrer Nähe wohnt, bleibt er in seinem Zuhause und Sie können die Pflege übernehmen. Rechtlich zählt das als häusliche Pflege, sodass Pflegegeld, Rentenbeiträge und Unfallschutz weiterlaufen. Für einen Umzug in Ihre Nähe oder einen pflegegerechten Umbau gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 8 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Was mit Nähe in der Pflege gemeint ist
  2. Der Begriff, auf den es ankommt
  3. Was Nähe für Pflegeperson und Rente bringt
  4. Was nötig ist, damit Nähe trägt
  5. Umsetzung und Kosten
  6. Ein Beispiel: Ruth und ihr Vater Kurt in Erfurt
  7. Die Schritte im Überblick
  8. Verhältnis zum Wohnumfeldzuschuss
  9. Typische Fehler

Wenn Ihr Angehöriger in einer eigenen Wohnung in Ihrer Nähe wohnt, bleibt er in seinem Zuhause, und Sie können die Pflege trotzdem übernehmen. Rechtlich zählt das als häusliche Pflege, sodass Pflegegeld, Rentenbeiträge und Unfallschutz weiterlaufen. Für einen Umzug in Ihre Nähe oder einen pflegegerechten Umbau gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro.

Was mit Nähe in der Pflege gemeint ist

Viele Familien suchen einen Mittelweg zwischen Zusammenleben und Pflegeheim. Die pflegebedürftige Person behält eine eigene, abgeschlossene Wohnung, zieht aber in das Nachbarhaus, in dieselbe Straße oder in denselben Ortsteil wie die Angehörigen. Der eigene Hausstand bleibt erhalten, die Wege für die Pflege werden kurz. Getrennte Kühlschränke, getrennte Kasse, eigene Wohnungstür und trotzdem mehrmals am Tag erreichbar.

Dieses Modell hat keinen eigenen Paragrafen. Es nutzt aber vorhandene Regelungen, wenn der Aufbau stimmt. Zur Wohnung gehört, dass sie pflegegerecht ist oder es wird: ebenerdig oder mit Aufzug, ein Bad ohne hohe Wannenkante, Türen breit genug für einen Rollator. Schon ein Handlauf im Treppenhaus und ein zweiter Schlüssel für die Pflegeperson machen viel aus. Die Nähe senkt den Aufwand für jede einzelne Hilfe, weil der Weg kurz bleibt.

Der Begriff, auf den es ankommt

Für die Pflegeversicherung zählt, ob die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet. § 19 SGB XI zählt dazu den Haushalt der pflegebedürftigen Person, den Haushalt der Pflegeperson und den Haushalt einer dritten Person. Der Begriff ist weit gefasst. Ein gemeinsames Dach ist nicht nötig. Wer die Wohnung im Nachbarhaus bezieht, pflegt also weiter in häuslicher Umgebung.

Damit stehen die Leistungen für die Pflege zu Hause offen. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2 nach § 37 SGB XI. Wie hoch die Beträge sind und wie die Auszahlung läuft, steht im Ratgeber Pflegegeld. Den Pflegegrad selbst stellt die Pflegekasse auf Antrag fest, die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst.

Einen Mindestabstand nennt das Gesetz nicht. Auch ein paar Kilometer sind möglich, solange Sie regelmäßig vor Ort sind und die Pflege tragen. Ausgeschlossen ist nur die Pflege in einer stationären Einrichtung mit Versorgungsvertrag, also im Pflegeheim.

Wichtig ist die Alltagstauglichkeit. Wer zehn Minuten bis zur Wohnung braucht, kann morgens, mittags und abends helfen, ohne den Tag zu zerschneiden. Wer eine Stunde fährt, deckt eher zwei Besuche ab und braucht für die Zwischenzeiten eine zweite Person oder einen Pflegedienst. Prüfen Sie vor einem Umzug ehrlich, wie oft Sie wirklich vorbeikommen können, und ob das mit Ihrer Arbeit und der Familie zusammenpasst.

Zur unmittelbaren Nähe gehört auch, dass die nötigen Stellen erreichbar sind. Hausarzt, Apotheke, Physiotherapie und ein Pflegestützpunkt sollten nicht weit weg sein. Für die Wohnung selbst zählen eine Klingel in Hörweite, ein sicherer Zugang und ein zweiter Schlüssel. Für den Notfall hängen Sie eine kurze Liste aus: Notrufnummern, Hausarzt, Angehörige, Medikamente und die Versichertennummer der Pflegekasse.

Was Nähe für Pflegeperson und Rente bringt

Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegt, hat Anspruch auf soziale Absicherung. Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge, wenn die Pflege wenigstens 10 Stunden pro Woche an regelmäßig mindestens 2 Tagen läuft und die Pflegeperson daneben höchstens 30 Stunden arbeitet (§ 44 SGB XI). Getrennte Haushalte stören dabei nicht, weil die häusliche Umgebung auch die Wohnung der Pflegeperson und einen nahen Haushalt umfasst.

Im Jahr 2026 liegen die Beiträge zwischen 139,04 Euro und 735,63 Euro im Monat, je nach Pflegegrad und genutzter Leistung. Ein Jahr Pflege bringt laut Bundesgesundheitsministerium zwischen 7,34 und 38,85 Euro mehr Monatsrente. Wie Sie die Beiträge bekommen und was ein Pflegetagebuch dazu beiträgt, steht im Ratgeber Rente für pflegende Angehörige.

Unter denselben Voraussetzungen sind Pflegepersonen beitragsfrei über die Unfallkasse versichert. Der Schutz gilt auch auf den Wegen zwischen Ihrer Wohnung und der gepflegten Person. Verletzen Sie sich beim Umsetzen oder auf dem Hinweg, sagen Sie dem Arzt, dass es bei der Pflege passiert ist. Die Einzelheiten stehen beim Unfallschutz für Pflegepersonen.

Rechner: Wie viel Rente bringt die Pflege?

Beitrag der Pflegekasse pro Monat0 €
Mehr Rente pro Monat, ungefähr0 €

Beiträge nach BMG für 2026. Die Rente ist eine Näherung mit dem Beitragssatz von 18,6 Prozent, dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro und dem Rentenwert ab 1. Juli 2026 von 42,52 Euro. Teilen sich mehrere Personen die Pflege, wird der Beitrag aufgeteilt.

Was nötig ist, damit Nähe trägt

Die Nähe allein entscheidet nichts. Sie muss so organisiert sein, dass die Pflege tatsächlich zu leisten ist. Dazu gehören feste Zeiten, ein Schlüssel für die Wohnung oder ein Zahlenschloss, ein Notfallplan und eine klare Absprache mit Geschwistern. Alle Pflegepersonen sollten bei der Begutachtung mit ihren Stunden genannt werden, sonst setzt die Kasse keine Rentenbeiträge fest.

Kurz vor Ort zu sein hilft auch bei kleinen Angelegenheiten: Post, Rezepte, Arzttermine, Einkäufe. Was zeitlich zusammenfällt, lässt sich in einem Gang erledigen. Wer weiter weg wohnt, kann solche Aufgaben übernehmen, während die Person vor Ort die Grundpflege macht.

Ist das Geld knapp, prüfen Sie die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt. Reicht das Einkommen am Monatsende nicht, hilft oft eine Beratung zu Pfändung und Konto, wie sie die Schwester-Seite Geldproblematiken beschreibt.

Umsetzung und Kosten

Ein Umzug in die Nähe lässt sich fördern. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ab Pflegegrad 1. Der Zuschuss greift, wenn der Wohnungswechsel oder der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die Selbstständigkeit wiederherstellt. Ein Umzug zu den Angehörigen kann eine solche Maßnahme sein. Die Nähe allein genügt aber nicht: Sie müssen darlegen, welche Hilfe die Angehörigen leisten und warum der Wechsel dafür nötig ist. Umzug und Anpassung der neuen Wohnung gelten zusammen als eine Maßnahme. Stellen Sie den Antrag vor der verbindlichen Beauftragung, denn darauf bestehen die Kassen.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haus, steigt der Rahmen auf bis zu 16.720 Euro. Für eine ambulant betreute Wohngruppe in der Nähe gibt es zusätzlich den Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat. Grundlagen stehen im Ratgeber Betreutes Wohnen und beim Zuschuss für den Umbau.

Leistung Betrag Voraussetzung
Pflegegeld 347 bis 990 Euro im Monat ab Pflegegrad 2, Pflege zu Hause
Pflegesachleistung bis 1.497 Euro im Monat zugelassener Pflegedienst
Zuschuss Umzug und Umbau bis 4.180 Euro je Maßnahme Antrag vor Beginn
Rentenbeiträge 139,04 bis 735,63 Euro im Monat ab 10 Stunden an 2 Tagen

Für den Antrag gibt es eine Vorlage: Musterbrief Wohnumfeldverbesserung. Eine Übersicht aller Beträge finden Sie in der Leistungstabelle.

Leistungsrechner 2026: Was steht Ihnen zu?

Pflegegeld pro Monat0 €
Pflegedienst bis zu0 €
Entlastungsbetrag0 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch0 €
Tagespflege zusätzlich bis zu0 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege pro Jahr0 €

Beträge nach SGB XI, Stand 1. Januar 2026. Dazu kommen bis zu 4.180 Euro je Umbaumaßnahme für die Wohnung. Bei Kombinationsleistung sinkt das Pflegegeld um den Prozentsatz, den der Pflegedienst von der Sachleistung verbraucht.

Ein Beispiel: Ruth und ihr Vater Kurt in Erfurt

Ein Beispiel: Ruth, 47, wohnt in Erfurt und arbeitet 20 Stunden in einer Apotheke. Ihr Vater Kurt, 84, lebte bis zum Frühjahr im dritten Stock eines Altbaus. Nach einer Hüftoperation schaffte er die Treppe nicht mehr zuverlässig. Im Haus, in dem Ruth wohnt, stand eine Erdgeschosswohnung leer.

Kurt zog dort ein, zwei Häuser von seinem alten Zuhause entfernt. Umzug, Türverbreiterung und eine bodengleiche Dusche kosteten 5.500 Euro. Die Pflegekasse bewilligte den Höchstbetrag von 4.180 Euro, weil Ruth die Pflege übernimmt und die Treppe als Hindernis wegfällt. Ruth zahlte 1.320 Euro selbst. Da Umzug und Umbau zum selben Zeitpunkt anfielen, rechnete die Kasse beides als eine Maßnahme ab.

Kurt bekam Pflegegrad 3 und Pflegegeld von 599 Euro im Monat. Weil Ruth 14 Stunden pro Woche an fünf Tagen pflegt und nur 20 Stunden arbeitet, zahlt die Pflegekasse für sie Rentenbeiträge von 316,32 Euro monatlich. Für die Vormittage, an denen Ruth im Geschäft steht, hat sie einen Schlüssel für Kurt, und eine Nachbarin schaut kurz nach dem Rechten.

Die Schritte im Überblick

  1. Prüfen Sie die Wohnung in der Nähe: ebenerdig oder mit Aufzug, Bad ohne hohe Wanne, Türen breit genug für einen Rollator.
  2. Beantragen Sie zuerst den Pflegegrad bei der Pflegekasse, damit Leistungen ab dem Antragsmonat laufen.
  3. Klären Sie vor dem Umzug oder Baubeginn mit der Kasse, ob die Maßnahme als Wohnumfeldverbesserung gefördert wird.
  4. Nennen Sie bei der Begutachtung alle Pflegepersonen mit ihren Stunden, damit die Rentenbeiträge berechnet werden.
  5. Fragen Sie die Pflegeberatung nach Pflegediensten, Tagespflege und anerkannten Alltagshelfern in der Nähe.
  6. Richten Sie einen Notfallplan ein, etwa einen Hausnotruf und eine Liste mit Ärzten, Kasse und Nachbarn.

Verhältnis zum Wohnumfeldzuschuss

Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist der Hebel, mit dem sich Nähe finanzieren lässt. Er ist zweckgebunden und deckt weder die Miete noch Schönheitsreparaturen. Gefördert wird, was die Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die Selbstständigkeit wiederherstellt. Eine reine Modernisierung ohne Pflegebezug reicht nicht aus.

Über den Antrag entscheidet die Kasse in der Regel innerhalb von 3 Wochen, mit medizinischem Gutachten innerhalb von 5 Wochen. Im gleichen Rahmen lässt sich der Zuschuss ein zweites Mal nutzen, wenn sich die Pflegesituation später erneut ändert. Fällt ein Umzug an, weil die bisherige Wohnung nicht mehr passt, bleibt es bei einem Betrag je Maßnahme. Planen Sie Umzug und Umbau deshalb als eine Sache.

Typische Fehler

  • Den Zuschuss erst nach dem Umzug beantragen. Die Kassen verlangen den Antrag vor der verbindlichen Beauftragung. Wer zuerst unterschreibt, riskiert, auf den Kosten zu bleiben.
  • Nur die Nähe nennen. Die Kasse will wissen, welche Hilfe die Angehörigen leisten und warum der Umzug dafür nötig ist. Beschreiben Sie konkret, welches Hindernis wegfällt.
  • Die Pflegeperson im Gutachten vergessen. Ohne Angaben zur Person und zu den Stunden setzt der Medizinische Dienst keine Rentenbeiträge fest.
  • Umzug und Umbau getrennt einreichen. Beides zum selben Zeitpunkt gilt als eine Maßnahme und wird auf einen Höchstbetrag begrenzt.
  • Die Änderung aufschieben. Nach einem Umzug, einem neuen Pflegegrad oder einer geänderten Arbeitszeit sollte die Kasse das erfahren.

Wer unsicher ist, nutzt die kostenlose Pflegeberatung der Kasse. Sie schaut sich die Wohnsituation vor Ort an und hilft beim Antrag. Wer später eine Lücke in der eigenen Altersvorsorge sieht, findet Grundlagen zu Sparformen auf der Schwester-Seite Kapitalblick.

Häufige Fragen

Bekommt mein Vater Pflegegeld, wenn er in einer eigenen Wohnung nebenan wohnt?

Ja. Die Pflege in einer eigenen Wohnung bleibt häusliche Pflege nach § 19 SGB XI, solange keine stationäre Einrichtung mit Versorgungsvertrag dazwischenliegt. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Ein gemeinsamer Haushalt ist nicht nötig.

Zahlt die Pflegekasse einen Umzug in die Nähe der Angehörigen?

In vielen Fällen ja, über den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI, der bis zu 4.180 Euro je Maßnahme beträgt. Voraussetzung ist, dass der Umzug die Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert. Nennen Sie konkret, welche Hilfe die Angehörigen vor Ort übernehmen, und stellen Sie den Antrag vor dem Umzug.

Bekomme ich Rentenbeiträge, wenn wir getrennt wohnen?

Ja, wenn der Angehörige mindestens Pflegegrad 2 hat, Sie wenigstens 10 Stunden pro Woche an regelmäßig mindestens 2 Tagen pflegen und daneben höchstens 30 Stunden arbeiten. Die häusliche Umgebung umfasst auch die Wohnung der Pflegeperson. Die Kasse zahlt die Beiträge nach § 44 SGB XI.

Was gilt, wenn beide Eltern pflegebedürftig sind?

Pflegen Sie beide, werden die Stunden zusammengerechnet, und jede Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Für gemeinsame Umbauten steigt der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro, anteilig je anspruchsberechtigter Person. Nennen Sie beide bei der Begutachtung mit ihrem Zeitaufwand.

Quellen

  1. § 19 SGB XI, Begriff der Pflegeperson
  2. § 44 SGB XI, Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
  3. § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  4. Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
  5. Bundesgesundheitsministerium: Soziale Absicherung für Pflegepersonen