Bestattungsvorsorge: Kosten, Verfügung und Sterbegeld
Die Bestattungskosten tragen die Erben. Ohne Vorsorge kann das die Familie belasten, besonders wenn das Vermögen knapp ist. Ein Bestattungsvorsorgevertrag schützt Geld beim Sozialamt, und eine Bestattungsverfügung klärt den Wunsch.
Inhalt
- Wer die Kosten trägt
- Was die Bestattung kostet
- Was die Kasse zahlt
- Die Bestattungsverfügung
- Der Bestattungsvorsorgevertrag
- Warum der Vertrag beim Sozialamt hilft
- Die Schritte zur Vorsorge
- Ein Beispiel aus dem Alltag
- Die Pflichten der Angehörigen
- Was viele nicht wissen
- Was die Familie vorbereiten sollte
- Der Ablauf im Todesfall
- Wenn die Kosten streitig sind
- Typische Fehler
Die Bestattung ist die letzte Aufgabe, die Angehörige trifft. Sie fällt oft in eine Zeit, in der die Familie müde und traurig ist. Wer vorher geregelt hat, wer beauftragt und wie bezahlt wird, hat es leichter. Die Bestattungsvorsorge nimmt der Familie die Last von den Schultern.
Sie besteht aus drei Teilen. Erstens die Klärung, wer die Kosten trägt. Zweitens der Vorsorgevertrag, der Geld für die Bestattung bereitstellt. Drittens die Bestattungsverfügung, die den Wunsch zum Ablauf festhält. Jeder Teil lässt sich einzeln umsetzen.
Die drei Teile greifen ineinander. Der erste klärt die Zuständigkeit, der zweite die Finanzierung, der dritte den Ablauf. Wer nur einen Teil regelt, lässt Lücken. Vollständig ist die Vorsorge, wenn alle drei geklärt sind und die Familie die Unterlagen kennt.
Wer die Kosten trägt
Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Bestattungskosten. Sie zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten. Wer erbt, zahlt also die Beerdigung aus dem Nachlass. Reicht der Nachlass nicht, muss der Erbe mit eigenem Geld vorlegen, falls er den Auftrag erteilt.
Beauftragen darf der nächste Angehörige, oft der Ehepartner oder ein Kind. Er wird mit dem Bestattungsunternehmen einen Vertrag schließen und haftet dann für die Rechnung. Wichtig ist, dass der Auftraggeber weiß, dass er zahlen muss, wenn der Nachlass nicht reicht.
Was die Bestattung kostet
Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Dazu gehören das Bestattungsunternehmen, die Grabstelle, die Grabgebühr, der Sarg oder die Urne, die Trauerfeier, der Blumenschmuck und der Stein. Je nach Region und Art der Bestattung reicht die Spanne von etwa 3.000 Euro bei einer einfachen Urnenbestattung bis über 8.000 Euro bei einer Erdbestattung mit Grabstein.
Eine anonyme Bestattung kostet weniger, oft zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Eine Seebestattung liegt meist bei 2.000 bis 4.000 Euro. Feuerbestattung mit Urnengrab liegt in der Mitte. Holen Sie zwei Angebote ein, wenn Sie vergleichen können.
Die Friedhofsverwaltung der Kommune erhebt für das Grab eine Gebühr. Dazu kommen Kosten für Sarg oder Urne, Trauerfeier und Grabstein. Ein Friedhofsverwalter gibt auf Anfrage eine Kostenaufstellung, bevor Sie sich binden.
Die Preise unterscheiden sich stark nach Bundesland. In Ballungsräumen sind die Gebühren höher als auf dem Land. Vergleichen Sie zwei Friedhöfe in erreichbarer Nähe, bevor Sie zusagen.
Die Grabgebühr wird von der Kommune erhoben und liegt je nach Ort und Laufzeit oft zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Der Grabstein kann 2.000 bis 4.000 Euro kosten. Fragen Sie bei der Friedhofsverwaltung nach den Gebühren, bevor Sie ein Grab wählen. Manche Gemeinden haben Reihengrab und Wahlgrab mit sehr unterschiedlichen Preisen.
Was die Kasse zahlt
Ein Sterbegeld der Krankenkasse gibt es seit 2004 nicht mehr. Die Kasse zahlt in bestimmten Fällen einen kleinen Zuschuss, etwa bei Tod im Krankenhaus. Der Betrag liegt meist im niedrigen dreistelligen Bereich.
Das Pflegegeld läuft für den Sterbemonat weiter. Nach § 37 SGB XI wird es für den Kalendermonat gezahlt, in dem der Mensch stirbt, und zwar in voller Höhe. Danach endet die Zahlung. Der volle Betrag bei Pflegegrad 3 sind 599 Euro. Der Ratgeber Pflegegeld nennt die Beträge.
Die Bestattungsverfügung
Die Bestattungsverfügung hält Wünsche fest. Sie bestimmt die Art der Bestattung, den Ort, die Trauerfeier und die Gestaltung. Sie kann auch regeln, ob Spenden statt Blumen gewünscht sind. Sie ist rechtlich nicht bindend wie die Patientenverfügung, wird aber von den Angehörigen meist beachtet.
In die Verfügung gehört ein Satz, wer sie durchsetzen soll. Auch eine Vorsorgevollmacht kann die Bestattung abdecken, wenn sie sie ausdrücklich nennt. Legen Sie die Verfügung zu den Vorsorgepapieren. Der Ratgeber Bankvollmacht zeigt, wie die Unterlagen zusammengehalten werden.
Der Bestattungsvorsorgevertrag
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen oder einer Bank. Sie zahlen einen Betrag ein oder in Raten und bestimmen, was die Bestattung umfassen soll. Das Geld ist zweckgebunden und wird beim Sozialamt als geschontes Vermögen behandelt.
Dieser Schutz ist der Kern. Wer Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII beantragt, muss zunächst das eigene Vermögen einsetzen. Schonvermögen sind 10.000 Euro pro Person, bei Paaren 20.000 Euro. Ein Bestattungsvorsorgevertrag zählt als zusätzlich geschützt, ähnlich einer angemessenen Bestattungsvorsorge.
Warum der Vertrag beim Sozialamt hilft
Wer im Heim lebt und sein Vermögen fast aufgebraucht hat, fürchtet, dass für die Bestattung nichts bleibt. Mit einem Vorsorgevertrag ist das Geld der Bestattung vorbehalten. Das Sozialamt rechnet es nicht auf die Hilfe zur Pflege an.
Wichtig ist die Ausgestaltung. Der Vertrag muss zweckgebunden sein, also nur für die Bestattung gelten. Fragen Sie das Unternehmen oder die Bank nach einem anerkannten Modell. Der Verbraucherzentrale und der Pflegestützpunkt kennen passende Formen. Der Ratgeber Hilfe zur Pflege erklärt den Antrag beim Sozialamt.
Die Schritte zur Vorsorge
- Überlegen Sie, welche Bestattung Sie wünschen und wer sie durchsetzen soll.
- Schreiben Sie eine Bestattungsverfügung und unterschreiben Sie sie.
- Vergleichen Sie zwei Bestattungsunternehmen in der Nähe.
- Klären Sie die Kosten für die gewünschte Bestattungsart.
- Schließen Sie bei Bedarf einen Bestattungsvorsorgevertrag.
- Legen Sie die Unterlagen zur Vorsorge und informieren Sie die Familie.
- Prüfen Sie alle 5 Jahre die Kosten, damit die Summe reicht.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Ein Beispiel: Frau Peters in Kiel lebt mit Pflegegrad 4 im Heim und hat 11.000 Euro Vermögen. Ihr Wunsch ist eine Urnenbestattung im Familiengrab. Sie schließt einen Vorsorgevertrag über 4.000 Euro und schreibt eine Bestattungsverfügung.
Als das Vermögen auf das Schonvermögen von 10.000 Euro fällt, beantragt die Tochter die Hilfe zur Pflege. Das Sozialamt rechnet den Vorsorgevertrag nicht an. Nach dem Tod trägt der Vertrag die Bestattung, und die Familie muss nur einen kleinen Betrag ergänzen, weil die Preise seit Vertragsschluss gestiegen sind. Der Ratgeber Pflegeheim und Eigenanteil zeigt, wie hoch der Eigenanteil vorher ist.
Die Pflichten der Angehörigen
Wer die Bestattung beauftragt, muss sie auch durchführen lassen. Das Unternehmen richtet sich nach den Wünschen, soweit sie bekannt sind. Wer den Wunsch nicht kennt, wählt eine übliche Bestattung. Die Bestattungsverfügung nimmt die Unsicherheit.
Wer weder Erbe noch beauftragte Person ist, kann trotzdem in Anspruch genommen werden, wenn niemand sonst bestattet. Das Sozialamt prüft dann die Angehörigen nach der Reihenfolge. In der Praxis wendet sich das Bestattungsunternehmen zuerst an den Erben.
Was viele nicht wissen
Der erste Punkt: Bestattungskosten kann das Sozialamt übernehmen, wenn kein Nachlass da ist. Der Antrag nach § 74 SGB XII geht an das Sozialamt am letzten Wohnort. Auch die Kinder können für die Bestattung herangezogen werden, aber nur im Rahmen des Elternunterhalts.
Der zweite Punkt: Der Vorsorgevertrag gehört in die Nachlassplanung. Wer erbt, sollte wissen, dass ein Teil des Nachlasses zweckgebunden ist. Die Unterlagen sollten die Erben kennen, damit sie den Vertrag beim Todesfall finden.
Der dritte Punkt: Schenkungen der letzten 10 Jahre kann das Sozialamt zurückfordern. Wer Vermögen rechtzeitig überträgt, sollte prüfen, ob die Bestattung gesichert bleibt. Der Ratgeber Elternunterhalt zeigt die Grenzen.
Der vierte Punkt: Die Bestattung darf auch in einer anderen Gemeinde stattfinden als im letzten Wohnort. Viele Familien wählen das Grab am Wohnort der Kinder. Fragen Sie die Friedhofsverwaltung nach den Regeln für auswärtige Angehörige.
Was die Familie vorbereiten sollte
Legen Sie eine Bestattungsmappe an. Darin liegen die Bestattungsverfügung, der Vorsorgevertrag, die Sterbeurkunde nach dem Tod, die Versicherungsnummern und die Kontakte. So findet die Familie alles an einem Platz.
Klären Sie, wer den Auftrag erteilt und wer zahlt. Bei mehreren Kindern sollte das vorher besprochen werden. Streit vermeiden Sie, wenn die Rollen klar sind. Der Ratgeber Betreuungsverfügung zeigt, wie Sie Verantwortung festlegen.
Nach dem Tod brauchen Sie die Sterbeurkunde vom Standesamt, den Erbschein für die Bank und die Rentennummer für die Rente. Fragen Sie das Bestattungsunternehmen nach einer Liste. Gute Unternehmen begleiten die Formalitäten.
Der Ablauf im Todesfall
Nach dem Tod stellt ein Arzt den Totenschein aus. Mit ihm geht die Familie zum Standesamt und erhält die Sterbeurkunde. Danach beauftragt sie das Bestattungsunternehmen, das die Formalitäten übernimmt. Die Sterbeurkunde ist der Schlüssel für alle weiteren Schritte.
Innerhalb von 3 Werktagen sollte die Bestattung angemeldet werden, je nach Landesrecht. Das Bestattungsunternehmen übernimmt Überführung, Aufbahrung und Terminabsprache. Fragen Sie, welche Fristen im Bundesland gelten. Der Ratgeber Palliativpflege und Hospiz zeigt, wie der Übergang nach dem Tod begleitet wird.
Nach dem Tod setzen Sie die Bank in Kenntnis. Eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erlaubt weiteres Handeln. Ohne sie sperrt die Bank das Konto bis zum Erbschein. Der Ratgeber Bankvollmacht beschreibt die Lösung.
Wenn die Kosten streitig sind
Bestattungskosten lassen sich steuerlich als außergewöhnliche Belastung oder bei der Erbschaftsteuer geltend machen. Führen Sie alle Rechnungen. Bei einem kleinen Nachlass lohnt sich der Steuerabzug, weil die Kosten den Nachlass mindern.
Prüfen Sie auch, ob eine Sterbegeldversicherung besteht. Viele Ältere haben eine Versicherung für diesen Zweck. Fragen Sie bei den Versicherungen und schauen Sie in die Unterlagen. Der Ratgeber Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zeigt, wo Vorsorgeunterlagen hingehören.
Klären Sie mit der Friedhofsverwaltung, welche Grabarten es gibt und was sie kosten. Fragen Sie nach der Laufzeit der Grabnutzung und nach der Verlängerung. Bei einem Wahlgrab lässt sich die Nutzung verlängern, bei einem Reihengrab meist nicht. Der Ratgeber Hilfe zur Pflege zeigt, wann das Sozialamt die Kosten übernimmt.
Typische Fehler
Der erste Fehler ist die fehlende Bestattungsverfügung. Ohne sie entscheiden die Angehörigen nach Gefühl, oft gegen den eigentlichen Wunsch. Schreiben Sie die Art der Bestattung und den Ort auf und legen Sie die Verfügung zu den Vorsorgepapieren.
Ein zweiter Fehler ist der Vorsorgevertrag ohne Zweckbindung. Nur wenn das Geld klar der Bestattung vorbehalten ist, schont das Sozialamt den Betrag. Lassen Sie sich das Modell vom Anbieter schriftlich bestätigen.
Ein dritter Fehler ist die zu niedrige Summe. Die Preise steigen, ein Vertrag über 3.000 Euro reicht bei einer Erdbestattung mit Grabstein oft nicht. Prüfen Sie die Summe alle 5 Jahre und stocken Sie nach.
Ein vierter Fehler ist die späte Information der Familie. Wer den Vertrag abschließt, aber niemandem davon erzählt, riskiert, dass die Erben ihn nicht finden und doppelt zahlen. Legen Sie eine Bestattungsmappe an und nennen Sie den Aufbewahrungsort.
Ein fünfter Fehler ist die Annahme, die Krankenkasse zahle. Seit 2004 gibt es kein Sterbegeld mehr. Nur das Pflegegeld läuft für den Sterbemonat voll weiter, danach endet die Zahlung.
Häufige Fragen
Wer muss die Bestattung bezahlen?
Zuerst der Erbe, denn Bestattungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten nach § 1968 BGB. Bestellt der Erbe die Bestattung, zahlt er. Ist kein Vermögen da, springt das Sozialamt nach § 74 SGB XII ein. Beauftragen kann in der Praxis der nächste Angehörige.
Was zahlt die Krankenkasse im Todesfall?
Seit 2004 gibt es kein Sterbegeld der Krankenkasse mehr. Die Kasse zahlt nur noch einen kleinen Betrag für die Bestattung unter besonderen Umständen. Der Sterbemonat des Pflegegelds wird noch voll ausgezahlt, danach endet die Zahlung.
Wie schützt ein Bestattungsvorsorgevertrag das Geld?
Geld aus einem Bestattungsvorsorgevertrag gilt beim Sozialamt als geschontes Vermögen. Es wird nicht angerechnet, wenn die Hilfe zur Pflege beantragt wird. So bleibt die Bestattung bezahlt, auch wenn das übrige Vermögen aufgebraucht ist.
Was gehört in eine Bestattungsverfügung?
Wünsche zur Art der Bestattung, Grab, Sarg oder Urne, Ablauf der Trauerfeier, Redner, Musik und Spenden statt Blumen. Auch wer die Verfügung durchsetzen soll, gehört hinein. Sie ist rechtlich nicht bindend wie eine Patientenverfügung, aber sie lenkt.