Plötzlich ein Pflegefall? Die ersten Schritte Pflegetelefon des Bundes: 030 20179131 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr)
Erste Schritte

Pflegekurs Angehörige: kostenlos nach § 45 SGB XI

Pflegekurse für Angehörige nach § 45 SGB XI sind kostenlos. Sie lernen dort Grundpflege, Heben und Lagern sowie Kommunikation, in der Gruppe, online oder auf Wunsch zu Hause.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 7 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Was § 45 SGB XI genau vorsieht
  2. Was Sie in einem Pflegekurs lernen
  3. Drei Formen: Gruppe, digital, zu Hause
  4. Wer die Kurse anbietet
  5. So buchen Sie einen Platz
  6. Ein Beispiel: Sabine aus Osnabrück
  7. Typische Fehler, die Zeit oder Geld kosten
  8. Warum der Kurs die Pflege zu Hause erleichtert
  9. Quellen

Pflegekurse für Angehörige nach § 45 SGB XI sind kostenlos. Die Pflegekasse muss Schulungen anbieten, in denen Sie praktische Fertigkeiten für die Pflege zu Hause lernen. Das gilt für Gruppenkurse, digitale Kurse und auf Wunsch für eine Schulung in der Wohnung der pflegebedürftigen Person.

Sie brauchen für öffentliche Kurse keinen Pflegegrad und müssen noch nicht pflegen. Die häusliche Schulung ist strenger geregelt. Dort muss die gepflegte Person Pflegeansprüche geltend machen können und schriftlich einwilligen.

Was § 45 SGB XI genau vorsieht

§ 45 Abs. 1 SGB XI verpflichtet die Pflegekassen, Angekurse unentgeltlich durchzuführen. Ziel ist, Pflege und Betreuung zu erleichtern und körperliche sowie seelische Belastungen zu mindern. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Pflege vermitteln.

Anspruchsberechtigt sind Angehörige und andere Personen, die ehrenamtlich pflegen möchten. Auch Interessierte ohne aktuelle Pflegesituation dürfen Gruppenkurse besuchen. Eine Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung ist für die Teilnahme an öffentlichen Kursen nicht Voraussetzung.

Für privat Pflegeversicherte gelten dieselben Leistungen und Voraussetzungen. Die Kosten trägt die private Pflegeversicherung. Privat Versicherte wenden sich an ihre Versicherung oder an die compass private Pflegeberatung.

Lehnt die Kasse einen Kurs oder eine häusliche Schulung ab, können Sie Widerspruch einlegen. Danach ist Klage beim Sozialgericht möglich; für Versicherte und Leistungsempfänger ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Anwaltskosten tragen Sie selbst, sofern keine Prozesskostenhilfe greift.

Was Sie in einem Pflegekurs lernen

Die konkreten Inhalte legt die jeweilige Pflegekasse fest. Typische Bausteine sind:

  • Grundpflege und Hygiene: Waschen, Anziehen, Hilfe bei Toilettengängen, Desinfektion zu Hause
  • Heben, Tragen und Lagern ohne den Rücken zu überlasten
  • Ernährung im Alter und der Umgang mit Medikamenten
  • Kommunikation, etwa bei Demenz, nach Schlaganfall oder bei Parkinson
  • Selbstpflege: Umgang mit Belastung, Austausch mit anderen Angehörigen
  • Recht und Leistungen: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Betreuungsrecht, weitere Hilfen

Viele Kurse dauern mehrere Abende oder einen Samstag. Spezialkurse zu Demenz, Schlaganfall, Parkinson oder zur Pflege von Kindern gibt es zusätzlich. Fragen Sie gezielt nach dem Krankheitsbild Ihres Angehörigen.

Drei Formen: Gruppe, digital, zu Hause

Öffentliche Gruppenkurse finden in Schulungsräumen statt, oft bei Sozialstationen, Volkshochschulen oder kirchlichen Trägern. Mehrere Teilnehmende üben Handgriffe an Übungsmodellen und tauschen Erfahrungen aus.

Digitale Pflegekurse sollen die Kassen ebenfalls anbieten (§ 45 Abs. 1 Satz 5 SGB XI). Sie ersetzen die Kurse vor Ort nicht, sind aber nützlich, wenn Sie berufstätig sind oder weiter entfernt wohnen.

Die individuelle Schulung kommt auf Wunsch von Pflegeperson und Pflegebedürftigem in die häusliche Umgebung. Eine Fachkraft zeigt zum Beispiel, wie Sie aus dem vorhandenen Bett heben oder wie die enge Dusche nutzbar wird. Das lässt sich oft schon vor der Entlassung aus dem Krankenhaus vorbereiten. Dann beantragen Sie die Schulung bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

Wer die Kurse anbietet

Die Pflegekasse führt Kurse selbst durch, gemeinsam mit anderen Kassen oder über beauftragte Einrichtungen (§ 45 Abs. 2 SGB XI). In der Praxis finden Sie Termine bei:

  • der Pflegekasse selbst (Website, App, Servicetelefon)
  • ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen
  • Volkshochschulen und kommunalen Bildungsträgern
  • kirchlichen und wohlfahrtsverbandlichen Trägern

Listen und Termine bekommen Sie auch über einen Pflegestützpunkt oder die Pflegeberatung. Nach dem ersten Antrag auf Pflegeleistungen muss die Kasse innerhalb von zwei Wochen eine Beratung anbieten oder einen Gutschein ausstellen (§ 7a, § 7b SGB XI). Nutzen Sie diesen Termin und fragen Sie dort nach aktuellen Kursen.

Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums hilft bei der Suche nach Anlaufstellen: 030 20179131, Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr. Leistungsfragen beantwortet das Bürgertelefon Pflege unter 030 340606602.

So buchen Sie einen Platz

Keine gesetzliche Anmeldefrist. Laut Bundesportal dauert die Bearbeitung im Schnitt etwa 3 bis 7 Arbeitstage, wenn die Unterlagen vollständig sind; im Einzelfall und bei Postweg kann es länger dauern.

  1. Rufen Sie die Pflegekasse an (bei häuslicher Schulung die Kasse der pflegebedürftigen Person) und fragen Sie nach aktuellen Gruppen-, Online- und Hausschulungen. Privat Versicherte fragen bei ihrer privaten Pflegeversicherung oder bei compass nach.
  2. Notieren Sie Anbieter, Termin, Ort oder Link und ob der Anbieter direkt mit der Kasse abrechnet.
  3. Laden Sie bei Bedarf das Antragsformular der Kasse herunter, füllen Sie es aus und schicken Sie es ab. Bei häuslicher Schulung legen Sie die schriftliche Einwilligung der gepflegten Person bei.
  4. Buchen Sie den Kursplatz beim Veranstalter, sobald die Kostenübernahme klar ist oder der Anbieter die Abrechnung übernimmt. Manche Anbieter rechnen direkt ab; dann entfällt das Extraformular.
  5. Bringen Sie bequeme Kleidung mit und notieren Sie Fragen aus Ihrem Alltag, etwa zum nächtlichen Lagern oder zum Transfer aus dem Rollstuhl.

Am Telefon reicht eine klare Ansage. Zum Beispiel:

"Guten Tag, ich pflege meine Mutter und möchte einen kostenlosen Pflegekurs nach § 45 SGB XI. Bitte nennen Sie mir Termine für einen Grundlagenkurs und für eine individuelle Schulung zu Hause. Schicken Sie mir das Antragsformular per E-Mail."

Schreiben Sie Datum, Uhrzeit und den Namen der Person auf. Bei Ablehnung fordern Sie die Begründung schriftlich an.

Wenn der Pflegefall gerade erst eingetreten ist, ordnen Sie den Kurs in die ersten Schritte ein. Eine sinnvolle Reihenfolge steht im Ratgeber Pflegefall in der Familie und in der Checkliste Pflegefall.

Ein Beispiel: Sabine aus Osnabrück

Ein Beispiel: Sabine, 51, arbeitet in Teilzeit in Osnabrück und pflegt ihren Vater Horst mit Pflegegrad 3. Sie bekommt das Pflegegeld von 599 Euro im Monat weitergereicht. Den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat hat sie nie genutzt, weil sie ihn für eine private Leistung hielt.

Im kostenlosen Gruppenkurs ihrer Pflegekasse lernt sie rückenschonendes Heben. Die Kursleitung erklärt außerdem, dass der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 als Kostenerstattung für anerkannte Alltagsangebote zählt. Sabine beantragt ihn noch in derselben Woche.

Rechnung: 131 Euro mal 12 Monate ergeben 1.572 Euro im Jahr, die sie bisher liegen gelassen hat. Zusätzlich beantragt sie eine häusliche Schulung. Eine Pflegefachkraft kommt zweimal in die Wohnung und übt den Transfer vom Bett zum Rollstuhl an Horsts eigenem Bett. Dafür zahlt Sabine nichts.

Ob bei Horst noch andere Leistungen offen sind, prüft sie danach mit dem Rechner. Details zum Betrag stehen im Beitrag Entlastungsbetrag.

Leistungsrechner 2026: Was steht Ihnen zu?

Pflegegeld pro Monat0 €
Pflegedienst bis zu0 €
Entlastungsbetrag0 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch0 €
Tagespflege zusätzlich bis zu0 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege pro Jahr0 €

Beträge nach SGB XI, Stand 1. Januar 2026. Dazu kommen bis zu 4.180 Euro je Umbaumaßnahme für die Wohnung. Bei Kombinationsleistung sinkt das Pflegegeld um den Prozentsatz, den der Pflegedienst von der Sachleistung verbraucht.

Typische Fehler, die Zeit oder Geld kosten

Viele Angehörige zahlen für kommerzielle Onlinekurse, obwohl die Pflegekasse denselben Stoff unentgeltlich anbietet. Prüfen Sie vor einer Bezahlung immer, ob ein Kurs nach § 45 SGB XI verfügbar ist.

Ein zweiter Fehler: auf den Pflegegrad-Bescheid warten, bevor Sie einen Gruppenkurs buchen. Für öffentliche Kurse brauchen Sie den Bescheid nicht. Die Zeit bis zur Begutachtung können Sie schon nutzen.

Dritter Fehler: die häusliche Schulung vergessen. Gerade bei engen Bädern, hohen Betten oder Demenz bringt die Übung vor Ort mehr als ein Theorietermin. Dafür brauchen Sie die schriftliche Einwilligung und einen laufenden Pflegeanspruch.

Vierter Fehler: den Kurs als einmalige Pflicht abhaken. Der Anspruch besteht fortlaufend. Bei neuen Diagnosen oder mehr Pflegebedarf können Sie erneut einen Spezialkurs oder eine Hausschulung beantragen.

Fünfter Fehler: Ablehnungen hinnehmen. Widerspruch und Sozialgerichtsklage sind vorgesehen. Fristen stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids, meist ein Monat.

Warum der Kurs die Pflege zu Hause erleichtert

Falsches Heben führt schnell zu eigenen Rückenschmerzen. Dann fällt die Pflegeperson aus, und die Familie organisiert Ersatzpflege unter Zeitdruck. Wer Lagern und Transfer übt, hält die Versorgung länger selbst aufrecht.

Kurse erklären Leistungen, die sonst ungenutzt bleiben: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel. Das spart Geld und Stunden am Telefon. Gleichzeitig treffen Sie andere Angehörige, die ähnliche Wege schon gegangen sind.

Im Kurs üben Sie Handgriffe. In der individuellen Pflegeberatung klären Sie Anträge, Pflegedienste und Finanzierung. Beides parallel entlastet Sie mehr als eines allein.

Wer mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt, kann unter weiteren Voraussetzungen Rentenbeiträge der Pflegekasse bekommen. Fragen Sie im Kurs oder in der Beratung nach den Meldewegen; die Höhe hängt vom Pflegegrad und vom Umfang der Pflege ab.

Quellen

Häufige Fragen

Kostet ein Pflegekurs für Angehörige etwas?

Nein. Nach § 45 SGB XI müssen die Pflegekassen die Schulungskurse unentgeltlich anbieten. Das gilt für Gruppenkurse, digitale Kurse und die individuelle Schulung in der Wohnung. Für privat Pflegeversicherte gilt dasselbe; die private Pflegeversicherung trägt die Kosten. Manche Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab, dann brauchen Sie kein Extraformular.

Brauche ich einen Pflegegrad für den Pflegekurs?

Für öffentliche Gruppenkurse und viele Onlineangebote nicht. Sie dürfen teilnehmen, auch wenn Sie noch nicht pflegen oder kein Pflegegrad vorliegt. Für eine Schulung in der Wohnung muss die gepflegte Person Ansprüche auf Pflege geltend machen können und schriftlich einwilligen.

Wo buche ich einen Pflegekurs?

Fragen Sie zuerst bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen oder bei Ihrer eigenen Pflegekasse nach Terminen. Alternativ helfen Pflegestützpunkte und kommunale Beratungsstellen. Viele Kassen haben Onlineformulare; die Bearbeitung dauert oft 3 bis 7 Arbeitstage.

Was lerne ich in einem Pflegekurs?

Praktische Handgriffe der Grundpflege, Hygiene, Ernährung und den Umgang mit Medikamenten. Dazu kommen rückenschonendes Heben und Lagern, Entlastung der Pflegeperson und oft Kommunikation bei Demenz. Viele Kurse erklären auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Betreuungsrecht.

Gibt es Pflegekurse auch als Fernkurs oder online?

Ja. Nach § 45 Abs. 1 Satz 5 SGB XI sollen die Pflegekassen auch digitale Pflegekurse anbieten. Die Pflicht zu Kursen vor Ort bleibt daneben bestehen. Ob ein bestimmtes Onlineangebot zu Ihrer Situation passt, klären Sie mit der Kasse vor der Buchung.

Quellen

  1. § 45 SGB XI, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  2. gesund.bund.de: Beratung und Schulungen in der Pflege
  3. Bundesportal: Pflegekurse für pflegende Angehörige beantragen
  4. § 7a SGB XI, Pflegeberatung
  5. Wege zur Pflege, Informationsportal des Bundesfamilienministeriums
  6. § 183 SGG, Kostenfreiheit im Sozialgerichtsverfahren